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  • === Festlegung der Sitzungsmedien und des Protokollmediums === :''Protokoll per wiki''
    28 KB (3.742 Wörter) - 02:28, 21. Feb. 2013
  • …ersäumt, so dass die hier aufgelisteten Beschlüsse nicht vollständig sind. Der Vorstand bemüht sich, fehlende Beschlüsse nachzutragen. ===Sitzung Landesvorstand Hamburg 08.03.2017 Haushaltssperre===
    81 KB (10.100 Wörter) - 14:31, 19. Jul. 2019
  • …natorenkonferenz]] befasst sich mit der Erfassung und der Pflege der Daten der vorhandenen Bundes-Arbeitsgemeinschaften. Die Ergebnisse werden auf dieser …für den Aufbau der Tabelle zur Erfassung der Bundes-Arbeitsgemeinschaften ist im Folgenden zu sehen:</p>
    197 KB (22.690 Wörter) - 01:34, 17. Mär. 2021
  • …smilla|Frl.smilla]], [[Benutzer:Michi|Michi]], [[Benutzer:Ninan|Ninan]], [[Benutzer:Thomas-BY|Thomas-BY]] und Ben) …are Genussmittel anzusehen. Die bestehende Einstufung als Betäubungsmittel ist demnach nicht haltbar.<br>
    27 KB (3.861 Wörter) - 21:25, 16. Mär. 2013
  • …die für die anderen Stammtische interessant sein könnten. Näheres dazu auf der [[Baden-Württemberg/Stammtisch-Newsletter|Übersichts-Seite]]. == Der Landesparteitag im April ==
    35 KB (4.789 Wörter) - 23:48, 30. Mai 2011
  • == 5. Neustartkonferenz der AG Bildung == …nten, wurde die Diskussion im Chat des Protokollpads geführt und ist unter der ursprünglichen Agenda protokolliert.
    39 KB (5.738 Wörter) - 17:08, 4. Mär. 2013
  • === Feststellung der Beschlussfähigkeit === === Genehmigung des Protokolls der vorherigen Sitzung ===
    59 KB (8.259 Wörter) - 02:05, 21. Feb. 2013
  • == Wahl der Versammlungsämter == == Änderungen an der Tagesordnung ==
    272 KB (43.891 Wörter) - 15:55, 15. Aug. 2011
  • findet sich unter [[Datei:Bundesparteitag 2009.1-Protokoll.pdf]]. [[Benutzer:Drahflow|Drahflow]] 20:24, 28. Feb. 2010 (CET) == Bestimmung der Wahlhelfer ==
    348 KB (51.829 Wörter) - 04:42, 21. Feb. 2013
  • * TE009 wurde angenommen (siehe [[#P74]]) - der Bundesparteitag ist nicht länger Berufungsinstanz nach dem Bundesschiedsgericht …[[#P76]]) - das Schiedsgericht kann nur maximal 1 Monat nach Bekanntwerden der Rechtsverletzung angerufen werden
    488 KB (74.302 Wörter) - 19:16, 25. Jun. 2011

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