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Attribut:Begründung

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L
Ein Landesgrundsatzprogramm hilft, die Position von Sachsen-Anhalt innerhalb des Bundes besser zu beschreiben, regionale Unterschiede aufzuzeigen und sich gegenüber anderen Landesverbänden falls nötig abzugrenzen. Darüberhinaus können von einem entwickelten Grundsatzprogramm leichter Wahlprogramme und Schlüsselpapiere abgeleitet und Anregungen für die Weiterentwicklung des Grundsatzprogramms der Piratenpartei Deutschland gefunden werden.  +
Die besonders großen Ansprüche an Haltung, Pflege, Ernährung, Betreuung und Sachkunde der Halter können in reisenden Unternehmen nicht erfüllt werden.<br> Eine Studie, veröffentlicht in "Animal Welfare" Vol 19, p.129 (zitiert nach NewScientist 23 May 2009), drückt aus, dass aus vielen Gründen die Lebensqualität von Wildtieren in Zirkusse nur ein geringer Anteil der Lebensqualität in der Wildnis sei. Als Beispiel wurde angeführt, dass die Tiere ca. 90% ihrer Zeit entweder in den Käfigen verbrachten oder aber in Areale, die höchstens einem Viertel der für Zoos empfohlenen Größe ausmachten.  +
Dar andere sucht- und drogenpolitische Wahlprogrammantrag beruht auf Diskussionen am Franken- und Bayernplenum. Nicht alle Themen im weiten Feld der Drogenpolitik wurden dort diskutiert. Im folgenden Positionspapier finden solche nicht diskutierten Inhalte, die jedoch eng an das berliner Wahlprogramm und Inhalte der AG Drogen angelehnt sind.  +
Die GEMA vertritt als wirtschaftlicher Verein die Rechte von in Deutschland eingetragenen ungefähr. 60 Tsd. Musikern und Textdichtern sowie angeschlossener Urhebern über internationale Verwertungsgesellschaften (BIEM/SACEM/ASCAP/TEOSTO u.v.a.). Sie sammelt per Inkasso Beträge für die Bereiche öffentliches Aufführungsrecht (Konzerte, Gastronomie, öffentlich. Beschallung, Radio, Fernsehen, Internet), mechanische Vervielfältigung (Tonträger), Geräteabgabe (Datenträger, PCs, Drucker) sowie moderne Musikdaten übertragende Vertriebswege ein. <br> Sie verteilt diese nach verschiedenen Schlüsseln und Spartenunterscheidungen. Diese Abrechnungs- und Einzeichnungsmodalitäten der GEMA stammen aus dem letzten Jahrhundert und sind größtenteils unter der Anleitung großer Medienkonzerne entstanden, die als Verwerter von dieser einseitigen auf Charthits bezogenen Bewertung partizipierten. <br> Die GEMA Klassifizierungen von Werken werden durch Gremien bestimmt, die überwiegend durch ordentlicher Mitglieder besetzt sind. Diese rekrutieren sich aus dem Mitgliederstamm von Komponisten und Textdichtern, die ein gewisses Jahreseinkommen an GEMA Tantiemen überschreiten, also dem saturierten Establishment der Kulturindustrie angehören und überwiegen in der Gewichtung ihres Stimmrechtes jenes der angeschlossenen Mitglieder. <br> Direkte Abstimmungen der Mitgliederbasis wie z.B. per Briefwahl, wie in anderen Verbänden üblich, werden bei der GEMA nicht praktiziert. Die direkte Beteiligung und Mitbeschlussfassung des Großteils der Mitglieder wird ausgeschlossen. <br><br> Als Gegenwartskunst lebt moderne Musikkultur von ihrer hohen Fluktuation - besonders im Zeitalter des digitalen Wandels. Die Diversifizierung des Kulturguts Musik hat seit Anfang der 90er Jahre rapide zugelegt. Massenkulturgut verliert stetig an Gewicht gegenüber der Vielzahl von Subströmungen, die gerade durch das Internet das größt mögliche Informationsfenster zum Konsumenten gefunden haben. Der Konsument von heute sieht das Angebot von Massen- bis Nischenprodukt als gleichwertiges Kontinuum, aus dem er nach aktueller Gemütslage und Geschmack auswählen kann. Entsprechend ist der Massenmarkt in Mikromärkte zerfallen, den großen Plattenfirmen stehen in kleine Produktionsfirmen und Künstler AGs auf Augenhöhe gegenüber, die Dank des digitalen Wandels im Internet ein Medien gefunden haben, das ihren schmaleren Werbebudgets entspricht aber auch in Flexibilität und Reaktionsgeschwindigkeit den alten und trägen Marketingtools (Anzeigen-, Fernseh- und Radiokampagnen, Plakatierungen, etc.) der großen Konzerne überlegen ist. <br><br> Das bisherige PRO Abrechnungsverfahren, welches den größten Teil der Erlöse verteilt, trägt dieser Entwicklung nicht Rechnung. Es verzerrt Verteilungssätze zu Ungunsten einer kleinteiligen Urheberschaft, trägt so zur Besitzstandswahrung der etablierten Verwerter bei und verhindert einen gerechten Wettbewerb. Ebenso lässt die Verteilung der Erlöse aus der Abgabe für Medien (CD Rohlinge etc.) sowie Drucker, Computer etc. zu wünschen übrig. Die ursprüngliche Idee, durch die Gebühr auf den Rohling den Raubkopierer indirekt doch bezahlen zu lassen, wird durch die Abrechnung dieser erwirtschafteten Beträge konterkariert, denn die meisten Medien werden für GEMA freies Material wie Datensicherungen etc. verwendet und der Großteil dieser Erlöse wird dem PRO Verteilungsschlüssel zugeführt, welcher proportional den Urheber aus dem Longtailsegment benachteiligt. <br><br> Da der Großteil der Urheber heute als Direktvermarkter agiert, dürfen sie sowohl in ihrer kreativen als auch monetären Entwicklung nicht durch restriktive GEMA Forderungen in ihrer Entfaltung behindert werden. Da der digitale Wandel hin zu einer Informationsgesellschaft mit freier Nutzung von informellen Gütern im Netz neue Verfahren zur Erfassung, Bewertung und Ausschüttung von urheberrechtlich begründeten Erlösen erfordert, besteht dringender Reformbedarf der Institution GEMA, da sie ihren Auftrag aus dem UrhWahrnGes. bezieht. Das betrifft sowohl die gesetzlich festgeschriebene Verpflichtung aus dem Urheberwahrnehmungsgesetz sowohl die grundlegende Revision der GEMA Satzung, der Verteilungsschlüssel und der Zusammensetzung der Kontrollgremien. <br><br> Vertiefung:<br> [1] http://brunokramm.wordpress.com/2011/12/15/diezweiklassen/<br> [2] http://brunokramm.wordpress.com/2011/12/21/kulturbremse-gema/<br> [3] http://brunokramm.wordpress.com/2011/12/07/die-zwei-gesichter-der-gema/<br>  
[http://www.fw-bayern.de/uploads/media/doppik-kameralistik.pdf] Begründung des Antrages  +
Barrierefreiheit bedeutet Chancengleichheit und Inklusion für alle Lebensbereiche.Art 3 GG (3) Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden Da dieses Grundgesetz nicht in allen Lebensbereichen zur Zufriedenheit betroffener Bürger umgesetzt wird, ist es erforderlich defizite aufzuzeigen und eine Verbesserung zu erreichen  +
Begründung des Antrages zweite Zeile etc.  +
Begründung des Antrages zweite Zeile etc.  +
Der bisherige Wortlaut des §9(1) und §9(1a) ist wie folgt:<br> "(1) Dem Vorstand gehören mindestens drei Piraten an: Ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender, und ein Kreisschatzmeister. <br> (1a) Ob der Vorstand aus drei, fünf oder sieben Piraten besteht kann durch den Kreisparteitag entschieden werden. Über die Bezeichnung weiterer Ämter entscheidet der Parteitag. Zulässige Bezeichnungen sind: "Beisitzer", "Schriftführer", "Politischer Geschäftsführer" und "Generalsekretär" <br> Aufgrund dieser Regelung bestand der Freisinger Vorstand in den letzten Amtsperioden aus 5 Mitgliedern. Die Verteilung der teilweise doch recht kleinteiligen Aufgaben hatte lange Laufzeiten zur Folge, die die Handlungsfähigkeit des Vorstands eher einschränkten. Somit scheint es mir angebracht, die anstehenden Aufgaben zu konsolidieren und bei Bedarf Aufgaben wiederum über Beauftragungen abzugeben. Dies schafft dem Vorstand die Flexibilität auf geänderte Anforderungen zu reagieren.  +
Die bisherige Regelung, den Kreisparteitag über die Größe des Vorstands beschließen zu lassen, ist wenig praktikabel, da so keine Konstanz in der Vorstandsarbeit gewährleistet werden kann. Daher ist dieser Passus zu streichen. Dieser Antrag stellt eine Alternative zum Antrag mit einer festen Vorstandsgröße von 3 Piraten da, lässt den Tätigkeitsbereich der Beisitzer jedoch offen um hier flexibel reagieren zu können. Die Bezeichnungen Politischer Geschäftsführer sowie Generalsekretär sind auf Kreisebene nicht notwendig, da sie eine kleinteilige Arbeitsteilung noch weiter verteilen und Strukturen vortäuschen die nicht existieren. Vielmehr sollten die Beisitzer eine allgemeine Unterstützung für die Vorsitzenden und den Schatzmeister stellen und Aufgaben nach Bedarf übernehmen.  +
Der Kreisverband Freising benötigt für die kommende Kommunalwahl 2014 ein auf die Region abgestimmtes Programm, in dem Stellung zu wichtigen Themen des Landkreises genommen wird. Da hier bisher noch keine Vorarbeit geleistet wurde, möge der Kreisparteitag beschließen, in 2013 zwei zusätzliche programmatische Kreisparteitage zu veranstalten. Die Termine dafür sollten im ersten und zweiten Quartal 2013 liegen, denn danach kommt die Zeit der Bundestags- und Landtagswahlen.  +
Der Soldatenkönig Friedrich Wilhelm I. (1688–1740) erfand das Beamtentum, um sich gegen die Vorrechte des korrupten Landadels durchzusetzen. Die Beamten sollten pflichtbewusst, kenntnisreich und unbestechlich sein. Es folgte die Anstellung auf Lebenszeit und Schutz vor willkürlicher Entlassung. In der Weimarer Republik folgte die Besoldung per Gesetz nach Alter und nicht nach Leistung. Die Schweiz hat im Jahre 2002 die Abschaffung des Beamtentums erfolgreich vollzogen ohne jedwede negative Erfahrung. Auch Polizisten und Mitarbeiter der Finanzverwaltung sind dort nun Angestellte. Gestreikt werden darf nur, wenn die Sicherheit oder Versorgung des Landes nicht beeinträchtigt wird. Die Angestellten werden nach Leistung bezahlt, die Arbeitgeber haben ein Kündigungsrecht aus betrieblichen oder wirtschaftlichen Gründen. Mit dieser Änderung wird das starre deutsche Beamtensystem aufgebrochen, es wird die Einführung flexibler und gerechter Entlohnung möglich, die Ungleichbehandlung von Angestellten und Beamten im öffentlichen Dienst wird beseitigt und das Problem der wachsenden Pensionsproblematik wird endlich grundlegend angegangen. Eine solche Änderung wird großen Widerstand hervorrufen, dem mit dem Verweis auf das erfolgreiche Modell Schweiz und die Abschaffung des Beamtentums infolge der Privatisierung von Telekom, Bahn und Post in Deutschland begegnet werden kann. Selbstverständlich gilt diese Änderung nicht für bestehende Beamtenverhältnisse, die Bestandsschutz geniessen.  +
Immer mehr Gemeinden gehen dazu über vollkommen überhöhte Abwasser- und Müllgebühren zur Sanierung ihrer maroden Haushalte festzusetzen. Teilweise wird ein Mehrfaches der tatsächlich anfallenden Kosten in Rechnung gestellt.Eine Klagewelle geht mittlerweile durch die BRD und viele kommunale Zweckbetriebe wurden bereits gerichtlich dazu verpflichtet die Gebühren zu senken. Prominentes Beispiel ist vor allem Berlin. Diese Entwicklung ist im Ansatz zu verhindern durch jährliche Offenlegung der Kalkulationsgrundlagen in jeder Gemeinde. Der Bürger muß wissen wofür er wieviel bezahlt. Quersubventionierungen innerhalb einer Gemeinde dienen nur der Vertuschung von Mißständen und sind zu bekämpfen.  +
Die Kosten für Friedhöfe und Beerdigungen sind stark angestiegen und es herrscht in den meisten Gemeinden keinerlei Transsparenz. Viele Bürger beschäftigen sich intensiv mit eigenen Beerdigungen oder denen von Verwandten. Dazu brauchen sie die lückenlose Preisangabe sämtlicher Leistungen.  +
Das Problem ist, dass der Staat regelmäßig gegen seine eigenen Gesetze verstößt und mit dem Ergebnis dieses Verstoßes Leute verurteilt. Es geht dabei nicht darum, alle staatlichen oder gerichtlichen Vorkommnisse reversibel zu machen Deshalb auch die Beschränkung auf Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren. Eine grundsätzliche Umsetzbarkeit ist gegeben, da andere Länder wie die USA ein solches Prinzip schon lange anwenden und dies auch in Deutschland in einem beschränktem Rahmen (Richterrecht) der Fall ist. Ein ausführlicheres Konzept können wir (oder die Bundespartei) bei Bedarf auch in Zukunft noch beschließen. Originalantrag: http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2011.2/Antragsportal/PA057 Beispiel für ein Verwertungsverbot in Deutschland: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2012/02/17/im-licht-der-taschenlampen/  +
===== Programmgrundsatz der Piratenpartei ===== Ziel der Piratenpartei Deutschland ist es, die direkten und indirekten demokratischen Mitbestimmungsmöglichkeiten jedes Einzelnen zu steigern (Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland, Absatz 2.1). ===== Rechtslage bei Eingemeindungen in Bayern ===== Nach geltender Rechtslage in Bayern ( Art. 11 und 12 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern - GO ) erfolgen Änderungen im Bestand von Gemeinden (Erlöschen einer Gemeinde durch Eingemeindung oder Neubildung durch Ausgliederung) durch Gesetz, das der bayerische Landtag verabschiedet. Voraussetzungen sind, dass Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen und die beteiligten Gemeinden einverstanden sind. Für das Einverständnis reicht ein Gemeinderatsbeschluss. Die Gemeindebürger, deren gemeindliche Zugehörigkeit wechselt, haben lediglich das Recht, in geheimer Abstimmung Stellung zu nehmen. Sie haben aber nicht das Recht, darüber in Abstimmung zu entscheiden. Bei Vorliegen dringender Gründe des öffentlichen Wohls können auch gegen den Willen der betroffenen Gemeinden und ihrer Bürger, Gemeinden aufgelöst und neue Gemeinden gebildet werden. ===== Politischer Handlungsbedarf ===== Diese Rechtslage entspricht nicht dem Grundsatz der Piraten „Mehr Demokratie wagen“. Die Betroffenen sollten immer in einem Bürgerentscheid über Bestandsänderungen von Gemeinden abstimmen.  +