BW:Antragsfabrik2013/Vorstandssitzungen

Angenommen

Dieser Satzungsänderungsantrag wurde auf dem Landesparteitag 2010.2 angenommen.

Häufigere Sitzungen, flexiblere ModalitätenSatzung

80px Dies war ein Satzungsänderungsantrag für den Landesverband Baden-Württemberg von Mopple.

Er wurde am LPT 2010.2 angenommen.


Antrag

Änderungsantrag Nr.
2010.2-SÄA-2
Beantragt von
Mopple
Betrifft
Satzung des Landesverband Baden-Württemberg / §9a
Beantragte Änderungen

Es wird beantragt, Absatz (4) des §9a wie folgt zu ändern:

Bisheriger Text: §9a (4)
Der Vorstand tritt in seiner Amtsperiode mindestens zweimal zusammen. Er wird vom Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung von einem seiner Stellvertreter schriftlich mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen. Bei außerordentlichen Anlässen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen.

Neuer Text: §9a (4)
Der Vorstand tritt mindestens einmal im Quartal zusammen. Die genauen Regelungen zu Einladungen, Einladungsfristen und anderen Sitzungsformalien regelt die Geschäftsordnung des Landesvorstandes. Die Treffen können virtuell erfolgen. Physische Treffen werden dabei mit einer Frist von mindestens zwei Wochen unter Angabe des Tagungsortes einberufen. Bei außerordentlichen Anlässen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen.

Begründung

Die aktuelle Regelung ist unsinnig (zweimal in der unbekannten Amtszeit) und unflexibel (feste Ladungsfristen). Die neue Version zwingt einerseits den LVor zu regelmäßigeren Treffen und gibt ihm andererseits mehr Flexibilität.


Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die voraussichtlich FÜR diesen Antrag stimmen

  1. --Mopple 17:32, 21. Mai 2010 (CEST)
  2. Gunther 17:45, 21. Mai 2010 (CEST)
  3. Laird_Dave 19:45, 21. Mai 2010 (CEST)
  4. Natural 20:55, 21. Mai 2010 (CEST)
  5. Jorge 20:57, 21. Mai 2010 (CEST)
  6. Tirsales 18:40, 22. Mai 2010 (CEST)
  7. Elukir 12:39, 27. Mai 2010 (CEST)
  8. Jorge 12:51, 27. Mai 2010 (CEST)
  9. ?
  10. ...

Piraten, die voraussichtlich GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. ?
  2. ?
  3. ...

Piraten, die voraussichtlich enthalten

  1. NineBerry
  2. Posbi 07:14, 22. Mai 2010 (CEST) gegen zu viele Details in der Satzung, die auch die GO regeln kann. Satzung 2/3-Mehrheit, GO einfache Mehrheit.
  3. Martin Bartsch
  4. Bernd 'eckes' Eckenfels 01:43, 28. Mai 2010 (CEST) (Ich sehe die Notwendigkeit die bestehende Regelung zu ändern, der neue Vorschlag ist aber schon wieder zu detailiert). So was: "Der Vorstand tagt mindestens alle 8 Wochen (Online oder persönlich). Für die öffentlichen Einladungen mit angemessenem Vorlauf ist der Vorstandsvorsitzende verantwortlich. Das nähere regelt die Geschäftsordnung des Vorstandes.".
  5. Hora 15:48, 30. Mai 2010 (CEST) Schließe mich Eckes an.
  6. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

  • unsinniges aus der Satzung raus: Ja. Details gehören aber in die GO des Vorstandes, diese kann auch der LPT beschliessen.
    • Das Problem an der alten Formulierung ist, dass sie (zumindest in der Interpretation fast aller anderen Satzungen mit ähnlichem Wortlaut) nur auf Real-Life-Treffen abzielt. Das steht nicht explizit da, wird aber (außer vom BzV Karlsruhe) so behandelt. Wir würden hier gerne klären, dass Treffen auch virtuell stattfinden können, dass sie häufiger als zweimal in (max.) 14 Monaten stattfinden sollen und dass eine Einladungsfrist von zwei Wochen bei wöchentlichen virtuellen Vorstandssitzungen nicht praktikabel ist. Andrerseits muss eine Teilnahme von Gästen an Real-Life-Vorstandssitzungen möglich bleiben, und in diesen Fällen soll weiterhin die längere Einladungsfrist gelten. Die GO des Vorstands beschließt übrigens nicht der LPT sondern der Vorstand selbst. --Mopple 22:02, 22. Mai 2010 (CEST)
      • Wenn wir das in die Satzung schreiben, dann bestimmt zukünftig der LPT Teile der GO des Vorstands, die dieser dann nicht mehr ändern darf. Das halte ich für besser, als solche Dinge direkt in die Satzung zu schreiben, einmal weil es in die GO gehört, und zum zweiten wegen der 2/3-Regel bei Satzungsänderungen. Ich weiss, Minderheitenmeinung, daher stell ich den entsprechenden Antrag gar nicht erst. Aber damit begründet sich meine Ablehung dieses Antrags. Posbi 11:10, 24. Mai 2010 (CEST)
        • In §9a(7) sind geforderte Inhalte der Vorstands-GO ebenfalls aufgelistet ;) Im alten Absatz (4) lädt übrigens der Vorsitzende ein, bei dessen Verhinderung der Stellvertreter - laut unserer GO lädt standardmäßig der Stellvertreter ein. Es ist im alten Absatz (4) nicht geklärt, ob virtuelle Treffen zu den zwei geforderten Treffen je Amtsperiode gehören. Falls ja, dann haben wir bislang als Vorstand ausschließlich aus außerordentlichem Anlass getagt, denn eine Einladungsfrist von zwei Wochen konnten wir nie einhalten (ist auch etwas schwierig bei wöchentlichen Treffen eine Tagesordnung für das übernächste Treffen vorzulegen - da steht ja nichtmal „vorläufig“ im Text!). Alles, was vorher schon in der Satzung stand (nämlich zwei Wochen Einladungsfrist und mindestens n Treffen in einem (un)bestimmten Zeitraum), steht auch jetzt drin. Davon abgesehen, dass statt zwei Sitzungen je Amtsperiode jetzt eine Sitzung im Quartal stattfinden soll, lässt der neue Text dem Vorstand deutlich mehr Freiheiten für die GO. --Mopple 12:21, 24. Mai 2010 (CEST)
          • In meinem Vorschlag ist der Vorsitzende verantwortlich, wen er beauftragt oder wer Ihn vertritt muss nicht in die Satzung. --Bernd 'eckes' Eckenfels 01:44, 28. Mai 2010 (CEST)
            • In unserem Vorschlag wird in der Satzung gar nichts dazu gesagt, wer einlädt, dies wird in die GO verschoben. Im bisherigen Satzungstext steht, dass es vom Vorsitzenden gemacht wird (bzw. von diesem delegiert wird). --Mopple 11:27, 28. Mai 2010 (CEST)
      • Antwort zu 1.1
    • noch eine Antwort zu 1
  • Argument 2
    • ...
      • ...
    • ...