Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Erweiterung des §9 - Länderrat

80px Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den Bundesverband von Hendrik Stiefel, Bernd Schreiner, Michael Rudolph.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der Antragsfabrik.

Titel = Erweiterung des §9 - Länderrat
Änderungsantrag Nr.
TE130
Beantragt von
Hendrik Stiefel, Bernd Schreiner, Michael Rudolph
Betrifft
Bundessatzung / Abschnitt A: §9c
Beantragte Änderungen

Es wird beantragt in die Satzung der Piratenpartei Deutschland das Organ "Länderrat" aufzunehmen. Dazu ist der Paragaph 9c aufzunehmen

§ 9c - (1) Der Länderrat ist ein Organ, in welchem jeweils 2 Mitglieder eines jeden Landesvorstandes vertreten sind. Diese Mitglieder werden durch einen im jeweiligen Landesverband zu treffenden Landesvorstandsbeschluss entsandt. Dieser Rat dient der Kommunikation und dem Austausch horizontal unter den Ländern. Der Rat ist bei weitreichenden Entscheidungen des Bundesvorstandes, welche den Bereich eines oder mehrere Landesverbände oder der Gesamtpartei berührt, anzuhören. Der Rat gibt sich eine Geschäftsordnung und veröffentlicht diese. Der Länderrat wählt aus seiner Mitte einen Ratssprecher, sowie zwei Stellvertreter. Diese vertreten den Rat nach Außen, näheres regelt die Geschäftsordnung des Länderrates. Der Länderrat sollte mindestens zwei mal pro Quartal zusammentreten.

Weiterhin wird beantragt, im §9 Absatz 1 des Abschnitts A die Wörter ",der Länderrat" nach "das Bundesschiedsgericht" einzufügen.

Begründung

ALT:

§9 (1) Organe sind der Vorstand, der Bundesparteitag, das Bundesschiedsgericht und die Gründungsversammlung.

zu

NEU:

§9 (1) Organe sind der Vorstand, der Bundesparteitag, das Bundesschiedsgericht, der Länderrat und die Gründungsversammlung.

Die Landesverbände haben einen direkteren Kontakt zu ihren Mitgliedern und können so die Meinung der Piraten viel besser aufnehmen und kommunizieren. Außerdem können Synergien genutzt werden, die ohne offene Kommunikation nicht möglich werden. Weiter wird sicher gestellt, dass Bundesvorstandsentscheidungen leichter in die Basis getragen und erklärt werden können und ein Gefühlt entsteht, dass Vorstände der höheren Gliederungen an einem Strang ziehen.


<ul><li>Der für das Attribut „Antragsteller“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Benutzer:HendrikS|Hendrik Stiefel]], Bernd Schreiner,[[Benutzer:Navy | Michael Rudolph“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Antragstext“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Es wird beantragt in die Satzung der Piratenpartei Deutschland das Organ "Länderrat" aufzunehmen. Dazu ist der Paragaph 9c aufzunehmen§ 9c - (1) Der Länderrat ist ein Organ, in welchem jeweils 2 Mitglieder eines jeden Landesvorstandes vertreten sind. Diese Mitglieder werden durch einen im jeweiligen Landesverband zu treffenden Landesvorstandsbeschluss entsandt. Dieser Rat dient der Kommunikation und dem Austausch horizontal unter den Ländern. Der Rat ist bei weitreichenden Entscheidungen des Bundesvorstandes, welche den Bereich eines oder mehrere Landesverbände oder der Gesamtpartei berührt, anzuhören. Der Rat gibt sich eine Geschäftsordnung und veröffentlicht diese. Der Länderrat wählt aus seiner Mitte einen Ratssprecher, sowie zwei Stellvertreter. Diese vertreten den Rat nach Außen, näheres regelt die Geschäftsordnung des Länderrates. Der Länderrat sollte mindestens zwei mal pro Quartal zusammentreten.Weiterhin wird beantragt, im §9 Absatz 1 des Abschnitts A die Wörter ",der Länderrat" nach "das Bundesschiedsgericht" einzufügen.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „Begründung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ALT:§9 (1) Organe sind der Vorstand, der Bundesparteitag, das Bundesschiedsgericht und die Gründungsversammlung.zuNEU:§9 (1) Organe sind der Vorstand, der Bundesparteitag, das Bundesschiedsgericht, der Länderrat und die Gründungsversammlung.Die Landesverbände haben einen direkteren Kontakt zu ihren Mitgliedern und können so die Meinung der Piraten viel besser aufnehmen und kommunizieren. Außerdem können Synergien genutzt werden, die ohne offene Kommunikation nicht möglich werden. Weiter wird sicher gestellt, dass Bundesvorstandsentscheidungen leichter in die Basis getragen und erklärt werden können und ein Gefühlt entsteht, dass Vorstände der höheren Gliederungen an einem Strang ziehen.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li></ul>




Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. --BerndSchreiner 21:07, 15. Apr. 2010 (CEST)?
  2. --HendrikS 21:09, 15. Apr. 2010 (CEST)
  3. Sebastian Pochert
  4. DaWi
  5. Navy
  6. Mean2u 00:51, 20. Apr. 2010 (CEST)
  7. Jan Ein Kommunikationsgremium ist dringend nötig. Ggf. auch als normalen Nichtsatzungs-Antrag einreichen?
  8. Bernd 13:58, 10. Mai 2010 (CEST)
  9. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Benjamin Stöcker (Ich empfehle das lesen des PartG, §12!)
    Wo ist der Widerspruch von obigem zu diesem Paragraphen? --Bernd 13:58, 10. Mai 2010 (CEST)
  2. Schliesse mich Vorbeitrag an --AndreasRomeyke 22:45, 15. Apr. 2010 (CEST)
  3. Trias vertraue kompetenten Vorrednern und lehne allein auch die Idee eines solchen Gremiums ab.
  4. Andena 10:02, 16. Apr. 2010 (CEST) Ein Gremium können die Landesverbände auch schon heute gründen, um sich auszutauschen. Die LV haben auch ein Antragsrecht beim BV.
  5. DanielSan
  6. Twix 18:16, 16. Apr. 2010 (CEST)
  7. Simon Weiß
  8. icho40
  9. Haide F.S.
  10. Rainer Sonnabend
  11. Thomas-BY
  12. Hans Immanuel Das Anliegen teile ich. Die konkrete Fassung finde ich aber nicht gelungen. Nächstes Mal in Ruhe + besser.
  13. Wobble
  14. datenritter 15:41, 25. Apr. 2010 (CEST) Wäre sicher lustig, dem Vorstand auf diese Art Steine in den Weg zu legen, aber... NEIN.
  15. MichaelG 21:25, 28. Apr. 2010 (CEST)
  16. RicoB CB 16:13, 1. Mai 2010 (CEST)
  17. StopSecret 14:12, 2. Mai 2010 (CEST)
  18. wigbold : Rätedemokratie ist problematisch! Kein Freies Mandat.
  19. zero-udo
  20. HKLS 22:01, 3. Mai 2010 (CEST)
  21. Aloa5 16:04, 6. Mai 2010 (CEST)
  22. DeBaernd 13:05, 8. Mai 2010 (CEST)
  23. Zwergenpaladin
  24. Tramp 22:05, 10. Mai 2010 (CEST)
  25. Unglow (Für Kommunikation und Austausch braucht es kein Organ. Es ist prädestiniert, dass spätestens beim nächsten BPT mehr Macht für den Länderrat gefordert wird...)
  26. Kaddi
  27. Salorta
  28. Sven423 09:49, 14. Mai 2010 (CEST)

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. Sbeyer 15:17, 20. Apr. 2010 (CEST)
  2. OliverNiebuhr
  3. Nicole.Staubus 15:22, 5. Mai 2010 (CEST)
  4. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wider eintragen.

Argument 1

  • ich empfehle Benjamin Stöcker den Unterschied zwischen "anhören" und "Beratung oder Entscheidung politischer und organisatorischer Fragen" (aus dem ParG) zu beachten
    • Eine Anhörung ist eine Beratung, oder etwa nicht?, Aber im Prinzip kann ich auch einfach sagen: Warum sind 120 Miglieder (Saarland) genauso stark vertreten wie 2500 Mitglieder? Da liegt der Faktor 20 dazwischen. Benjamin Stöcker
      • Weil kleine Landesverbände durch den dazwischenliegenden Faktor von 20 praktisch komplett außer Acht gelassen werden könnten, wenn es um Entscheidungen geht. Wenn man die Anzahl der Vertreter nach LV-Größe berechnet, könnte man die ganze Sache auch Bayern-NRW-BaWü-Rat nennen und man hat über 50 % der Gesamtteilnehmer.
        • Es wäre nett, wenn Beiträge signiert werden. Und ich bleibe dabei, §12 PartG greift, es wird ein Allgemeiner Parteiausschuss geplant. Dieser fällt unter §13. Entweder die Vertreter werden nur vom BPT bestimmt (Kleiner Parteitag) oder es wird sich an §13 PartG gehalten. By the Way, §12 ist noch nicht mal benötigt. "Die Zusammensetzung einer Vertreterversammlung oder eines sonstigen Organs, das ganz oder zum Teil aus Vertretern von Gebietsverbänden besteht". Ihr selbst legt den Länderrat als Organ an (steht so im Antrag) es ist daher sogar unerheblich, ob ihr §12 PartG berührt. Die hinreichenden Kriterien für §13 PartG sind erfüllt: 1. Organ 2. besteht zu teilen aus Vertretern von Gebietsverbänden. Von daher, klarer Verstoß gegen PartG. Dumm, dieses Minimum an Demokratie (Jeder hat eine gleichberechtigte Stimme), wa? Benjamin Stöcker
          • Hmm, wenn du §13 meinst (der die Verhältnisse von Vertretern und Mitgliedern regelt), warum schreibst du dann erst von §12? Hat mich etwas verwirrt, verstehe aber nun deinen Punkt. Sehe aber keinen Widerspruch, da der Rat ja nicht mit Stimmrecht agiert, sondern: "Dieser Rat dient der Kommunikation und dem Austausch horizontal unter den Ländern." Es geht darum, die Länderebene politisch aufzuwerten - und das ist richtig. --Bernd 14:03, 10. Mai 2010 (CEST)

Argument 2

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