NDS:AG Satzung/2010/§ 5
< NDS:AG Satzung/2010
Version vom 29. September 2011, 08:10 Uhr von imported>Stemke (hat „NDS:AG Satzung/§ 5“ nach „NDS:AG Satzung/2010/§ 5“ verschoben: Diese Seiten waren für SÄA LPT2010 - jetzt stehen neue für 2012 an)
§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft
Satzungsänderungsantrag 5
ANGENOMMEN - 100% Zustimmung - siehe Protokoll
Thematik
Dieser § enthielt gleich ein Reihe von Problemen:
- der jetzige § ist missverständlich, weil die Mitgliedschaft endet, wenn Ausländer ihren Wohnsitzes in Deutschland aufgeben, gleichzeitig aber Leute, die im Ausland wohnen gleichwohl Piraten sein können (Bundessatzung)
- er klärte nicht, wer zuständig ist bei einer Beendigung der Mitgliedschaft
Änderung
- Verweis auf die Regelung der Bundessatzung.
- Das Ende der Mitgliedschaft ist der niedrigsten Gliederung anzuzeigen.
Gegenargumente
bisher keine
Satzungsänderung
ORIGINAL | Überarbeitung |
---|---|
|
|