Gewaltenteilung

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Wenn Du meinst, diese Idee erweitern zu können, tu es, aber bitte beachte die Diskussionsregeln. Ist die Idee tragfähig und mehr als eine Einzelmeinung, so kann man das Ganze auch als Entwurf kennzeichnen.

Entgegen der weit verbreiteten Auffassung herrscht in Deutschland keine reine Gewaltenteilung, sondern eine Gewaltenverschränkung. Das heißt, dass die Legislative die Exekutive stellt und von daher die Exekutive/Regierungskoalition die absolute Macht hat (mit ab und zu Einschränkung durch das 12pxBVerfG). Der Machtüberhang der Exekutive ist ein möglicher Grund für die Einschränkung von Bürgerrechten.

Problemstellung

Man kann nicht sagen, dass das BRD-System unfähig wäre, denn über 50 Jahre hat es in Deutschland funktioniert. Gewaltenteilung funktioniert nach dem Prinzip "Der eine macht, die andere prüft". Damit dies auch möglichst gewährleistet ist, sollen die drei Gewalten des Staates (Judikative, Legislative und Exekutive) möglichst unabhängig voneinander sein und sich gegenseitig in Schach (12pxChecks and Balances) halten.

Auf dieser Wikiseite sollen Ideen gesammelt werden, die die Gewaltenteilung wieder hergestellt werden könnte oder verbessert werden kann.

Fraktionsdisziplin und heutiger Zustand der Gewaltenteilung

Das Gleichgewicht der Gewalten scheint zunehmend nicht mehr der Fall zu sein, da sich die Exekutive eine immer größere Übermacht verschafft. Die ist unter anderen Ansicht von Udo Hochschild [1] (Verwaltungsgericht Dresden), dem Verfassungsrechtler Prof. Dr. 12pxHans Herbert von Arnim (ehemaliges Mitglied des Verfassungsgerichts Brandenburg) und Professor 12pxPeter-Alexis Albrecht (Video). Albrecht bezeichnet die Übermacht der Exekutive als Verfassungsbruch, die Judikative würde an den Rand gedrängt und Grundrechte eingeschränkt.

Die Übermacht der Exekutive resultiert hauptsächlich aus einer Verknüpfung des Parlaments mit der Regierung, was in einer "Fraktionsdisziplin" mündet. Diese wird faktisch erzwungen ist damit eigentlich verfassungswidrig. Abgeordnete sollten nur ihrem Gewissen unterstellt sein. Der Fraktionszwang ist jedoch für das Funktionieren des heutigen Systems unerlässlich bzw. eine zwangsläufige Folge.

Der Fraktionszwang (im Folgenden benutzt als "die Fraktion bringt Abgeordnete dazu, gegen die eigene Überzeugung zu stimmen") führt zu kuriosen Blüten. SPD-Abgeordnete haben zB für die VDS gestimmt, aber auf Karlsruhe vertraut, das Gesetz zu kippen. Das problematische hierbei ist, dass weder der Wähler noch Gerichte das rügen können.

Das BVerfG wird in Deutschland von Bundesrat und Bundestag bestimmt. Das führt zu parteipolitschen Spirenzchen, wodurch jedem Verfassungsrichter die Nähe zu einer großen Volkspartei nachgesagt wird. Es kann also nicht davon ausgegangen werden, dass das BVerfG vollständig unabhängig ist, auch wenn BVerfG einen besonderen (und guten!) Status hat. Derzeit ist das BVerfG noch auf "unserer Seite", aber das kann sich auch ändern!

Andere Richter werden mehr oder weniger vom Justizministerium bestimmt, näheres bei Udo Hochschild: "In Deutschland entscheiden die Justizminister über Auswahl, Anstellung und Beförderung von Richtern - zumeist allein, selten in einer für sie je nach Bundesland mehr oder weniger verbindlichen Zusammenarbeit mit Mitwirkungsgremien. In Deutschland führen Minister die oberste Dienstaufsicht über die Richterinnen und Richter."[1]

Schaubild zum aktuellen, faktischen pol. System in Deutschland (Es fehlt das Bundesverfassungsgericht, das relativ unabhängig ist, aber eben nur eine Teil der Judikative ist)

Gründe für diese Entwicklung

Es gibt einige vermutete Gründe für diese Entwicklung:

  • mangelhafte Vorgaben des Grundgesetzes bzw. schlechte Ausarbeitung derselben.
  • Durch die hohe Arbeitslosigkeit und damit verbundene Unsicherheit und Perspektivlosigkeit ist das Einzige, was die Politik anbieten und durchsetzen kann, Sicherheit.
  • Die Politiker wollen das Sicherheitsbedürfnis der Bürger bedienen, welches insbesondere durch eher abstrakte, seltene und abscheuliche Gefahren wie Terrorismus, Kinderpornographie,.. geschürt wird.
  • möglicherweise werden solche Gefahren von Politikern sogar beschworen, da die Reaktion der Bevölkerung sehr leicht berechenbar ist.
  • Die Parteien an sich stellen keine wirkungsvolle Kontrolle der Regierungs und Parlamentsarbeit mehr sicher. Das liegt am Mitgliederschwund (<2% Parteimitglieder in der Bevölkerung) und an der Herauskristallisierung eines Parteikaders wg der "Öffentlichkeitswirkung".
  • Der Fraktionszwang befördert die Verquickung von Exe- und Legislative. Dieser resultiert aus dem jetzigen System und ist nichts, was man mit einem Handstreich verbieten kann. Ein parlamentarisches System àla Deutschland erfordert einen Fraktionszwang.

Vorschläge

klassische Gewaltenteilung

Eine radikale Lösung für das Problem wäre ein Demokratiesystem ähnlich des amerikanischen oder französischen Systems. Exekutive (Präsident) und Legislative (Parlament) werden direkt vom Volk gewählt.

Beispiele: Amerika oder Frankreich. Zumindest in Amerika hat sich dieses System bisher als robust erwiesen (älteste Demokratie der Welt!). Aber auch dort gibt es Einschränkung von Grundrechten.

Änderungsvorschlag: Direktwahl des Kanzlers gleichzeitig zur BTW.

Vorteile

  • theoretisch echte Gewaltenteilung
  • kein Fraktionszwang

Nachteile

  • Unterschiedliche Mehrheiten können Regierung handlungsunfähig machen
  • charismatische Personen ohne Partei oder kleiner Partei könnten Kanzler werden ohne Mehrheit im Parlament. (Personenkult)
  • durch Koalitionssystem hat die Exekutive vermutlich immer eine Mehrheit im Parlament -> keine Verbessung zu heute
  • Auch solche Systeme sind schon schiefgegangen, zB Weimar
  • tendenziell eher in Verbindung mit einem Mehrheitswahlsystem.
  • Problematische Entwicklungen auch in Amerika (PATRIOT ACT)
  • Autoritäre Systeme sind Präsidialsysteme (Russland)
  • radikale Änderung zum heutigen System

direkte Kontrolle der Exekutive und Legislative durch das Volk

In der Schweiz können zu allen relevanten Themen Volksabstimmungen herbeigeführt werden. Ein großer Vorteil ist vermutlich allein die Drohung eine Volksabstimmung durchführen zu können, das die Exekutive diszipliniert.

Beispiele: Schweiz (aber nicht 1:1 übertragbar auf BRD)

Änderungsvorschlag von Trias

Vorteile

  • direkte Kontrolle der Legislative/Exekutive durch das Volk
  • direkte Demokratie
  • Parlament hätte eine sinnvolle Öffentlichkeitsfunktion, da Wähler ein Einwirkungsrecht haben.
  • Durch die demokratischere Listenaufstellung/Direktkandidatenaufstellung/Kanzlerkandidatensystem müssen Politiker mehr Rechenschaft dem Volk anstatt den Parteien gegenüber ablegen
  • Auch teilweise einführbar

Nachteile

  • Extreme Gruppierungen könnten Volksinitiative missbrauchen...?

dem könnte man durch eine hohe Hürde der Wahlbeteiligung (75%) begegnen -- Gotan

  • Polarisierung der Gesellschaft möglich
  • möglicherweise schwaches, fragmentiertes System (wie Schweiz)
  • keine grundlegende Lösung für das Balancingprolem der Exekutive...

Italienisches System (echte Gewaltenteilung in einem parlamentarischen System)

Schaubild auf Gewaltenteilung.de
In Italien wählt das Volk das Parlament und das den Regierungschef (ähnlich wie in Deutschland), jedoch wählt das Parlament einen "obersten Richterrat", von dem die Organisation der Judikative ausgeht. Das italienische Rechtssystem wurde als Vorbild für EU-Beitrittsstaaten genommen, bei der BRD ist es fraglich, ob sie als Beitrittskandidat akzeptabel ist.

Vorteile

  • Echte Unabhängigkeit der Judikative

Nachteile

  • keine Lösung für die Verschränkung von Exekutive und Legislative, gleiche Effekte wie in Deutschland
  • Das italienische Justizsystem scheint schwerfällig und ausufernd zu sein. [2]
  • In Italien fordern die Richter (!) mehr Überwachung, da so mehr Strafverfolgung angeblich sichergestellt werden kann.[2]
  • Berlusconi

Vollständige Trennung von Regierung und Parteiensystem

Die Legislative aus Parteien zusammenzusetzen, besitzt den entscheidenden Nachteil, immer durch politische Karriere ausgewählte Menschen regieren zu lassen. Der Vorschlag ist daher die vollständige Trennung von Regierung und Parteiensystem. Die Regierung könnte durch ein Lossystem gleitend aus der gesamten Bevölkerung immer wieder neu zusammengesetzt werden. Die ausgewählten Menschen erhalten sowohl Regierungsmöglichkeit als auch Regierungspflicht. Die Legislative wäre damit ein repräsentatives Abbild des Volkes ohne Auswahlfilter. Die Parteien können bestehen bleiben, dürfen aber als solche nicht die Legislative bilden.

Vorteile

  • Echte Unabhängigkeit der Legislative
  • jeder Bürger hat die gleiche Chance, an der Regierung teilzunehmen
  • vermutlich beste Verwirklichung der Demokratie
  • psychologischer Aspekt für den Bürger: Verantwortung für die Masse kann auf ihn fallen ohne eigenes Dazutun (Hocharbeiten usw.), Bewußtsein, daß in der Regierung Menschen aus dem Volk handeln, dadurch hohes Vertrauensmaß
  • psychologischer Aspekt für den ausgewählten Regierenden: seine Zeit läuft ab, aber es kann sein, daß er nochmal gewählt wird -> Trieb zum verantwortungsbewußten Handeln
  • Realisierung zum Test parallel zum jetzigen System möglich
  • Offenlegung des Wahlsystems, jeder kann mathematisch prüfen, ob das Los wirklich zufällig war

Nachteile

  • Akzeptanz- und Verstandesprobleme des Zufallsprinzips, da keine direkte Einflussnahme zur Wahl der Kandidaten besteht

Nachteile aller Vorschläge zusammen

Die Vorschläge würden allesamt tiefgreifende Änderungen in der Verfassung erfordern, was für uns vermutlich illusorisch ist, aber dennoch nicht abschrecken sollte. Eine Neukonzeption des Grundgesetzes ist am realistischsten nur mit einer neuen Verfassung.

Der zweite Vorschlag wäre teilweise durch Änderungen am Wahlgesetz mit einer absoluten Mehrheit umsetzbar. Eine direkte Demokratie würde Grundgesetzänderungen erfordern, die eine 2/3-Mehrheit benötigen.

Die tiefgreifenden Änderungen wären mit Machtumbrüchen verbunden. Wie die Gemeinschaft diesem Umbruch standhalten und in die richtige Richtung lenken kann, wäre zu klären.

Empfehlung/Fazit

von Trias

Das italienische System scheint keine sinnvolle Alternative zu sein. Ist die Legislative zu frei, verbürokratisiert sie sich und behindert die Rechtssprechung.

Ein Präsidialsystem wäre robust, würde jedoch einen kompletten Systemwandel nach sich ziehen. Es ist außerdem fraglich, ob sich dieses Modell in der Zukunft bewähren wird, da es in vielen Beispielen schon fehlgeschlagen ist.

Die Judikative ist ausreichend unabhängig und die Arbeit des BVerfG sehr gut. Ich sehe die Gefahr eher bei zunehmenden Verquickung von Legislative und Exekutive. Um diesem zu begegnen, empfehle ich die Macht der Parteien einzuschränken, welche die wahre Verbindung zwischen der Exekutive und Legislative darstellen.

Dies sollte am besten durch die Einführung plebiszitärer Elemente passieren. Diese können auch subtil sein, wie etwa ein Vorwahlsystem (siehe Vorschlag 2). Es ist aber auch zu überlegen, ob man die Judikative mehr von der Exekutive abkoppelt (italienisches Modell), jedoch muss man die Effizienz und demokratische Kontrolle der Judikative sicherstellen.

Ich empfehle daher unser System vorsichtig in Richtung verbesserter Volksbeteiligung zu verbessern (Vorschlag 2, "mein" Vorschlag).

Eine Verhinderung von Mandat/Ämter-Verbindung sehe ich nicht als zielführend an, da Exekutive und Legislative eher über Parteien als durch Personen verknüpft sind. Es gibt meines Wissens auch keine negativen Beispiele speziell für das gleichzeitige Ausüben von Amt und Mandat.

--Trias

von Gewaltenteilung

Es gibt lange Wege, um die Gesetze zu ändern und es gibt eine pragmatische Lösung -siehe Link-Initiative für die Gewaltenteilung in NRW um faktisch durch Prozesskostenfinanzierung Gewaltenteilung herzustellen. Wer als Sündenbock in die Fänge der Strafverfolgung gerät, hat keine Möglichkeit, sich zu wehren. Jeglichen Aufwand, den man zur Eigenverteidigung betreibt, betreibt man auf eigene Kosten. Der Satz für einen Pflichtverteidiger von ca. 200,- Euro je Prozesstag steht in keinem Verhältnis zu den Aufwenden, die nötig sind, z.B. in einem komplexen Wirtschaftsprozess seine Unschuld zu beweisen. Zuletzt vertraut man niemand mehr, wenn ein bezahlter Verteidiger ohne Angabe von Gründen niederlegt, einem zweiten die Zulassung entzogen wird, ein Dritter versucht, einen zu ruinieren, ein vierter öffentlich diskreditiert wird. Kein Thema für welches sich die Presse interessiert, wie man dann feststellen muss, alles natürlich schwer zu beweisen. Die permanente Angst im Nacken, dass man etwas sagt, was man nicht beweisen kann und auch noch eine Rufmordklage am Hals hat, das hat nichts mehr mit Demokratie zu tun. Ein Thema für diese Seite? --Gewaltenteilung

Erweiterte Gewaltenteilung

Teilweise aus Separation of powers: interessante erweiterte Konzepte der Gewaltenteilung:

  • Die Auditive: Die überprüfende Gewalt, z.B. realisiert durch den europäischen Rechnungshof.
  • Die Elektorale: Die Wahlkommission.
  • Die Souveräne: Das Volk selbst, mittels direkter Demokratie und Referenda.
  • Die Ökonomische: In Europa implementiert durch die europäische Zentralbank.
  • Die Kommunikative: Spätestens seit Berlusconi wissen wir, dass Medien eine Gewalt darstellen. FOX News ist uns da auch ein gutes Beispiel.
  • Die Merkative: Gemäß Kurz bewegt sich die freie Marktwirtschaft in einem weitgehend eigenkontrollierten Rahmen, weswegen sie als Gewalt betrachtet werden kann (Man bedenke auch, dass das einzige demokratische Element in der Marktwirtschaft die Aktionärsversammlung ist).
  • Die Informative: Die Macht über Daten (und umgekehrt der Datenschutz) sollte man auch als eigenständige Gewalt betrachten. Die BStU (Gauck/Birthler-Behörde) ist eine Wahrnehmung der Bedeutsamkeit dieser Gewalt - eine unabhängige Behörde entscheidet über den Zugriff auf Daten, sei es durch Exekutive, Judikative oder den einfachen Bürger. Die Verarbeitung enormer Datenmengen, die erst durch moderner Technologie möglich geworden ist, etwa die Was über uns gespeichert wird des Internets (Vorratsdatenspeicherung, Bundestrojaner, Information Awareness Office, Echelon) sowie die Fähigkeiten, Telefonate und Überwachungskameras automatisch auszuwerten, könnten ebenfalls der BStU oder vergleichbaren Behörde unterstellt werden, bevor Exekutive, Judikative und letztlich der betroffene Bürger Zugriff darauf erhalten. Ein Zukunftsministerium könnte diesen Job wahrnehmen, sollte dann aber eventuell schlanker ausfallen als im derzeitigen Vorschlag.
  • 2006 führten Thomas Leif und Rudolf Speth den Lobbyismus als fünfte Gewalt ein. Aber eigentlich ist das Unsinn: Lobbyismus ist die schlechte Abtrennung zwischen Legislative und Merkative, also ein Bruch der Gewaltenteilung.

—lynX

Innerparteiliche Gewaltenteilung?

Ein Blogbeitrag von @einfachBen.

Theoretisch ohne Gewaltenteilung

Die Gewaltenteilung selbst ist ein Kind der repräsentativen Demokratie: Sie wurde erfunden, damit die Beauftragten in den jeweiligen Gewaltbereichen sich gegenseitig in Schach halten. Rein utopisch betrachtet, wenn das Volk direktdemokratisch über alles entscheiden könnte – sogar Richter und Polizei über sich selbst sein, würde das Konzept der Gewaltenteilung keine Anwendung mehr finden. Praktisch realisierbar ist das aber wohl kaum.

In der italienischen Piratenpartei ist es aber derzeit so: Die "permanente Vollversammlung," durch Liquid Feedback realisiert, entscheidet über alles. In der Praxis kristallisieren sich jedoch trotzdem Beauftragungen heraus, die möglichst isoliert verteilt werden: die Exekutive in Form von Administratorjobs verschiedener Bauteile der Parteiarchitektur, durch Aufteilung sich untereinander in Schach haltend, das bei LQFB übliche vier-Augen-Prinzip und das vermutlich unvermeidliche Schiedsgericht (kommt noch). Die Versammlung setzt also instinktiv auf Gewaltenteilung, ohne dass diese explizit festgelegt wäre. Eine konzeptionelle Klarstellung in der Satzung wäre denkbar und vermutlich sinnvoll. —lynX 09:37, 21. Apr. 2012 (CEST)

Weblinks

References