Attribut:Beschreibung

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L
Der Koordinator sollte wenigstens Mitglied der Organisationseinheit sein.  +
Der Koordinator sollte gewählt werden  +
Es fehlt ein Abschlussbericht für PG´s damit das Rad nicht neu erfunden werden muss. Ohne diesen kann eine transparente Arbeitsweise nicht hergestellt werden. Wie soll man etwas lernen, wenn die Erfahrenen nicht darüber berichten.  +
* Nur Mitglieder des Landesverbandes sollten Kassenprüfer sein * Kassenprüfer endet auch mit Ausschluss (PAV) * Kassenprüfer können nach Bedarf nachgewählt werden, aber zwingend auch immer dann wenn Vorstandswahlen sind.   +
Die Benennung der Mitglieder soll vereinheitlicht werden. In diesem Antrag wird die Kurzform "NRW-Pirat" bzw. NRW-Piraten" gestrichen  +
Die Benennung der Mitglieder soll vereinheitlicht werden. In diesem Antrag wird die Kurzform "NRW-Pirat" bzw. NRW-Piraten" bevorzugt  +
Eine Möglichkeit eine Organisationseinheit aufzulösen, die sich gegen die Satzung richtet. Um Missbrauch vorzubeugen wird die Anrufung und Entscheidung des Landesschiedsgericht von vorneherrein vorgeschrieben.  +
Bei mehr als einem stellvertretenden Vorsitzenden sollte die Reihenfolge festgelegt sein in der nachgerückt wird.  +
Sollte der Landesverband das Geschäftsjahr nicht mehr gleich dem Kalenderjahr haben, ist es notwendig das die Untergliederungen ihren Rechenschaftsbericht zusätzlich auch zum Ende des Geschäftsjahres des Landesverbandes abgeben.  +
Der Bestehende Absatz regelt nur den Kompetenzübergang eines Vorstandsmitgliedes auf ein anderes im Falle eines Rücktrittes oder wenn es "seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen" kann. Unter dem letzten Punkt lässt sich zwar auch ein Amtsverlust bspw. durch Aberkennung der Fähigkeit, ein Parteiamt zu bekleiden, einordnen, es entspricht jedoch nicht exakt dem Wortlaut.  +
Definition wie schon bei der Zweidrittel-Mehrheit für § 4 Absatz 2 der Strukturordnung.  +
Die original Formulierung hat dazu geführt, dass einige Piraten der Meinung sind, dass Positionen die z.B. von einem AK Kommunalpolitik erarbeitet wurden, vom LPT verabschiedet werden müssen. Mit der neuen Formulierung wird ehr klar das es auch Teile von NRW betreffen kann.  +
1. Die Finanzordnung §4 Absatz 3 Punkt c ("Das LV-Budget ... wird zwischen den Landesparteitagen vom Landesvorstand verwaltet. ...") sagt bereits aus das das LV-Budget vom Vorstand verwaltet wird und ist somit in Absatz 1 Punkt d überflüssig. 2. "per Vorstandsbeschluss" in Absatz 1 Punkt d widerspricht der einfachen "Zustimmung des Landesschatzmeisters" bis 250 € nach §4 Absatz 3 Punkt c der Finanzordnung. 3. "Auf Antrag" ist in Absatz 3 Punkt c von der Logik her besser aufgehoben.  +
Weiterführende Absätze zum vierten Versuch eine Urabstimmung in die Satzung aufzunehmen.  +
Vierter versuch zur Einführung der Urabstimmung.  +
Vierter versuch zur Einführung der Urabstimmung.  +
Vierter versuch zur Einführung der Urabstimmung.  +
Vierter versuch zur Einführung der Urabstimmung.  +
Der Landesvorstand führt die Geschäfte auch im interesse der Bundes- bzw. der Kreisverbände usw.  +
"deren" in Satz 2 ist nicht definiert.  +