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Der für das Attribut „Kollisionen“ des Datentyps Seite angegebene Wert „* Antragsfabrik/Gendering
- [[Antragsfabrik/§1, Absatz 5: "im Folgenden" statt "geschlechtsneutral"“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.
Der für das Attribut „Begründung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Oftmals gibt es in der Piratenpartei die Behauptung wir seien Postgender, Geschlechter seien uns egal. Dies sollten wir als Werbeeffekt offensiv nach draußen tragen, indem wir explizit mit den althergebrachten Sprachkonstrukten spielen. Vorwürfe des 12px Androzentrismus würden so an uns abprallen.
Es gibt kein Grund, warum wir generisches Maskulinum verwenden sollten. Sprache wird von denen gemacht, die sie nutzen.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.
Der für das Attribut „Antragstext“ des Datentyps Seite angegebene Wert „§ 1 Absatz 5 der Bundessatzung soll geändert werden. Alte Fassung: Die in der Piratenpartei Deutschland organisierten Mitglieder werden geschlechtsneutral als Piraten bezeichnet.
Neue Fassung: Die in der Piratenpartei Deutschland organisierten Mitglieder werden im Folgenden als Piratinnen bezeichnet. Die Bezeichnung bezieht Mitglieder jedes Geschlechtes mit ein.
Desweiteren soll jedes Vorkommen des Wortes "Pirat" durch "Piratin" ersetzt werden und jedes Vorkommen von "Piraten" durch "Piratinnen". Die grammatikalischen Geschlechter werden entsprechend angepasst.
Ausgenommen davon ist die Kurzbezeichnung PIRATEN und der Parteiname "Piratenpartei".“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.
Der für das Attribut „Kollisionen“ des Datentyps Seite angegebene Wert „* Antragsfabrik/Präzisierung der Zweidrittelmehrheit für SÄA ohne Zustimmungsquorum
- [[Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Gegenantrag zum Antrag Präzisierung der Zweidrittelmehrheit für SÄA|Antragsfabrik/Gegenantrag zum Antrag Präzisierung der Zweidrittelmehrheit für SÄA“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.
Der für das Attribut „Begründung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Aktuelle Fassung:
- (1) Änderungen der Bundessatzung können nur von einem Bundesparteitag mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden.
Neue Fassung:
- (1) Änderungen der Bundessatzung können nur von einem Bundesparteitag mit mindestens doppelt so vielen gültigen Ja-Stimmen wie gültigen Nein-Stimmen (relative Zweidrittelmehrheit) beschlossen werden, wenn die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen Ja-Stimmen sind (Zustimmungsquorum).
Die alte Fassung ist nicht eindeutig: eine 2/3 Mehrheit, aber von welcher Grundgesamtheit? Die neue Fassung präzisiert dies und fordert:
- eine relative Zweidrittelmehrheit, d.h. Enthaltungen und ungültige Stimmen werden wie nicht abgegebene Stimmen gezählt, und
- ein Mehrheits-Zustimmungsquorum, d.h. mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen müssen Ja-Stimmen sein. D.h. ungültige Stimmen zählen wie nicht abgegebene Stimmen, aber Enthaltungen zählen wie Nein-Stimmen, wenn sich zu viele enthalten.
Dieser Abstimmungsmodus fordert, dass die Angabe von Enthaltungen möglich ist (z.B. weder Ja noch Nein angekreuzt / Zählung der Enthaltungshandzeichen).
Die Idee dahinter ist, dass man sich nur enthalten sollte, wenn einem der Abstimmungsausgang egal ist (und so verteilt man seine Stimme quasi gleichmäßig auf die, die sich nicht enthalten). Wenn er aber zu vielen Piraten egal ist (mindestens 50%), so kommt der Änderungsantrag nicht zustande. Eine ähnliche Regelung findet man bspw. auch im Grundgesetz Art. 115a.
Siehe auch: Bundesschiedsgericht-Urteil 2008-05-18/1 (PDF)
Hinweis
Zwei Extrembeispiele:
- Enthalten sich mindestens 50% der stimmabgebenden Piraten, so kann ein Antrag nicht durchkommen.
- Enthalten sich nahezu 50% der stimmabgebenden Piraten, so kann ein Antrag nur durchkommen, wenn es keine Nein-Stimme gibt.
Wer diese Einschränkung nicht mag, favorisiert vielleicht meinen konkurrierenden Antrag, der das Zustimmungsquorum weglässt. Wem diese Einschränkungen zu gering sind und wer höhere Schwellen fordert, dem liegt vielleicht eine qualifizierte Zweidrittelmehrheit (Enthaltungen und unter Umständen ungültige Stimmen zählen als Nein).
In allen Fällen muss der Abstimmungsmodus vor der Abstimmung für alle Beteiligten klar sein. Andernfalls wirkt sich bspw. eine abgegebene Enthaltung unerwünscht aus, ohne dass man dies vor der Abstimmung vollkommen begreifen konnte. Der Abstimmungsmodus legt indirekt auch fest, ob es bei Abstimmungen via Handzeichen überhaupt eine Rolle spielt nach Enthaltungen zu fragen. Eine Konkretisierung/Präzisierung des Begriffs der Zweidrittelmehrheit ist in jedem Falle notwendig.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.
Der für das Attribut „Begründung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Aktueller §7(1):
Die Piratenpartei Deutschland gliedert sich in Landesverbände. Die Landesverbände können nach ihren örtlichen Bedürfnissen Untergliederungen schaffen. Innerhalb der staatsrechtlichen Grenzen eines Landes gibt es nur einen Landesverband.
Die derzeitige Fassung ermöglicht es Landesverbänden Untergliederungen zu unterbinden. Die Entscheidung einer lokalen Struktur sollte von den Mitgliedern in dem entsprechenden Gebiet entschieden werden und nicht per Beschluss von oben. Die Neufassung wäre eine Konkretisierung des Parteiengesetz §7.
Quellen:
- Parteiengesetz §7: http://www.gesetze-im-internet.de/partg/__7.html
- Ipsen (Kommentar zum Parteiengesetz)“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.
Der für das Attribut „Antragstext“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Neufassung §7(1):
Die Piratenpartei Deutschland gliedert sich in Landesverbände. Die Landesverbände sollen ihren Mitgliedern nach deren örtlichen Bedürfnissen Untergliederungen ermöglichen. Innerhalb der staatsrechtlichen Grenzen eines Landes gibt es nur einen Landesverband. “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.
Der für das Attribut „Kollisionen“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Erster Teil:
Zweiter Teil:
- Passives Wahlrecht bei Zahlungsverzug?
- [[Antragsfabrik/Mitgliedsbeitrag_Angleichung_an_Finanzordnung|Mitgliedsbeitrag Angleichung an Finanzordnung“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.
Der für das Attribut „Begründung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „In der bisherigen Fassung ruht die Mitgliedschaft automatisch, wenn der Mitgliedsbeitrag nicht pünktlich zur Fälligkeit gezahlt wurde. Das ist etwas zu hart, das sollte man praxistauglicher gestalten. Das Ruhen sollte erst dann zum Tragen kommen, wenn auch nach der ersten Mahnung nicht gezahlt wurde.
Außerdem ist derselbe Sachverhalt zweimal geregelt (und dazu noch unterschiedlich), einmal in Finanzordnung/§3 Abs. 2 und Grundlagen/§ 4 Abs. 4. Einmal reicht und Grundlagen/§ 4 Abs. 4 kann dann gestrichen werden.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.
Der für das Attribut „Antragstext“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Ich beantrage, §3 Abs. 2 der Finanzordnung (Abschnitt B) wie folgt zu ändern:
Alte Fassung: (2) Im Falle des Verzuges ruht die Mitgliedschaft des Mitglieds bis zur Zahlung. Das Mitglied verliert dadurch sein Stimmrecht auf Versammlungen aller Gliederungen.
Neue Fassung: (2) Befindet sich ein Mitglied trotz Mahnung und einer angemessenen Fristsetzung weiterhin im Verzug, dann ruht die Mitgliedschaft des Mitglieds bis zur Zahlung des fälligen Gesamtbetrags. Das Mitglied verliert dadurch sein aktives und passives Wahlrecht auf Versammlungen aller Gliederungen.
Ich beantrage ferner, Abschnitt A/§4 Abs. 4 zu streichen.
Alte Fassung: (4) Die Ausübung des Stimmrechts ist nur möglich, wenn der Pirat seinen der Partei angezeigten Wohnsitz im Gebietsverband hat und mit seinen Mitgliedsbeiträgen nicht mehr als drei Monate im Rückstand ist. (Aktives Wahlrecht)“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.
Der für das Attribut „Antragstext“ des Datentyps Seite angegebene Wert „Der Bundesparteitag möge
§ 7 - Gliederung
hinzufügen:
(4)(a) Diese Satzung ist für Untergliederungen entsprechend anzuwenden, wenn keine Gliederungssatzung vorhanden ist und eine Satzung nach geltendem Gesetz erforderlich ist. (b) Das Wort "Bundesparteitag" ist in diesem Fall entsprechend durch "Mitgliederversammlung" zu ersetzen. (c) Das Wort "Bund" oder "Bundes" ist in diesem Fall entsprechend für die Gliederung durch die jeweilige Gliederungsbezeichnung zu ersetzen.“ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.