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Suche mittels Attribut

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Suche mittels Attribut

Eine Liste aller Seiten, die das Attribut „Bemerkung“ mit dem Wert „pshop.igelity.de“ haben. Weil nur wenige Ergebnisse gefunden wurden, werden auch ähnliche Werte aufgelistet.

Hier sind 26 Ergebnisse, beginnend mit Nummer 1.

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Liste der Ergebnisse

  • RP:2023-09-08 - 359 Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (ist bereits alles in die Wege geleitet)
  • NRW:Bundestagswahl 2013/berti149/Schichtplan/00000012  + (keine)
  • NRW:Bundestagswahl 2013/berti149/Schichtplan/00000014  + (keine)
  • NDS:Hannover/Linden-Limmer  + (keine Mailingliste)
  • Plakatiergenehmigung Info/00000064  + (keine Plakatierung auf öffentlichen Flächen möglich (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung), Privatflächen unter Berücksichtigung des Straßen- und Wegegesetzes möglich.)
  • Plakatiergenehmigung Info/00000086  + (keine Sondernutzungsgenehmigung bei üblichkeine Sondernutzungsgenehmigung bei üblichen Wahlplakaten, Größeres (z.B. Wesselmänner) müssen separat genehmigt werden. Straßen- und Wegegesetz beachten, Runderlaß NW beachten: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&bes_id=3067&gld_nr=9&ugl_nr=922&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=Plakatwerbung%20aus%20Anlass%20von%20Wahlen<br> Plakatflächen werden zur Verfügung gestellt und den Parteien kommuniziert (wahrscheinlich A1 Plakate, Affichenpapier, Anbringung über DSM)ommuniziert (wahrscheinlich A1 Plakate, Affichenpapier, Anbringung über DSM))
  • Plakatiergenehmigung Info/00000062  + (keine Sondernutzungsgenehmigung erforderlikeine Sondernutzungsgenehmigung erforderlich: Straßen- und Wegegesetz beachten, Lautsprecher- und Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden in Nordrhein-Westfalen beachten: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&bes_id=3067&gld_nr=9&ugl_nr=922&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=Plakatwerbung%20aus%20Anlass%20von%20Wahlenp;aufgehoben=N&keyword=Plakatwerbung%20aus%20Anlass%20von%20Wahlen)
  • Plakatiergenehmigung Info/00000032  + (keine gesonderte Genehmigung erforderlich,keine gesonderte Genehmigung erforderlich, Straßen- und Wegegesetz beachten, [https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=1&bes_id=3067&gld_nr=9&ugl_nr=922&menu=1&sg=0&aufgehoben=N&keyword=Plakatwerbung%20aus%20Anlass%20von%20Wahlen#NORM Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen]beachtennlass%20von%20Wahlen#NORM Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen]beachten)
  • RP:2014-08-17 - 140. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (Saarländischer Provider "Manitu" als potentielle Alternative?)
  • Plakatiergenehmigung Info/00000055  + (maximal 2 Plakate pro Mast)
  • Plakatiergenehmigung Info/00000158  + (nach Telefonat per Mail bestätigt 1. Entnach Telefonat per Mail bestätigt</br></br>1. Entsprechend § 33 Abs. 2 StVO ist u.a. Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen unzulässig. Die Vorschrift dient der Sicherheit des Verkehrs, weil andernfalls Verkehrsteilnehmer durch die Werbung von amtlichen Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen (z.B. Vorfahrtsbeschilderungen, Licht zeichenanlagen) abgelenkt werden.</br>Plakate dürfen deshalb an diesen Standorten nicht angebracht oder herumgruppiert werden.</br></br>2. Bei Aufstellung von Plakatständern auf Gehwegen muss ein Mindestquerschnitt von 1,20 m für den freien Durchgang von Fußgängern erhalten bleiben.</br>Von der Bordsteinkante ist ein Abstand von 0,30 – 0,50 m einzuhalten. Auf Radwegen oder kombinierten Geh- und Radwegen soll von einer Plakatierung grundsätzlich abgesehen werden, weil hierdurch grundsätzlich Behinderungen, insbesondere bei gegenläufigem Radverkehr, entstehen.</br></br>3. Werbungen im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen vor Bahnübergängen und im Innenrand von Kurven sollen unterbleiben. In der Regel entstehen an diesen Stellen Sichtbehinderungen für die Verkehrsteilnehmer.</br>Regelmäßig können öffentliche Flächen u. a. die Straßenlaternen, mit Ausnahme der Laternen in der Fahrbahnmitte der Venloer Straße in Pulheim, genutzt werden.</br>Die außerörtliche Inanspruchnahme von öffentlichen Flächen an qualifizierten Straßen, bedarf der Genehmigung des jeweiligen Straßenbaulastträgers.</br>Die Wahlwerbung kann frühestens 3 Monate vor dem Wahltag beginnen und ist innerhalb von 14 Tagen nach dem Wahltag zu entfernen.</br></br>Sofern Großflächenplakate gestellt werden sollen, bitte ich um Beantragung der konkreten Standorte.ch um Beantragung der konkreten Standorte.)
  • RP:2018-07-23 - 236 Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (nicht abgestimmt Jan)
  • RP:2018-05-14 - 232 Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (nicht abgestimmt Jan, Ingo - BITTE demnächst Budget Anträge früher stellen.)
  • RP:2019-12-12 - 269 Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (nicht angenommen, da innerhalb von 48 Std keine Mehrheit)
  • RP:2020-07-09 - 283 Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (nicht beschlussfähig)
  • Plakatiergenehmigung Info/00000184  + (nicht erreicht)
  • Plakatiergenehmigung Info/00000092  + (nicht komplett * Art der Plakate konnte nicht ermittelt werden. habe erst mal hartfaser angegeben weil etwas angeben muss. * Max.Anzahl der Plakate konnte nicht ermittelt werden)
  • Plakatiergenehmigung Info/00000095  + (nicht mehr als nötig)
  • Plakatiergenehmigung Info/00000337  + (nur jede zehnte Straßenlaterne , MAX A1 , min höhe 2,2m)