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Liste der Ergebnisse

  • RP:2015-10-26 Protokoll Kreisvorstandssitzung KV Altenkirchen-WW#Antrag RLP  + (Für einen Platz im Bus zur TTiP Demo nach Für einen Platz im Bus zur TTiP Demo nach Berlin, organisiert von der „Westerwälder Initiative- und Betriebe-Netz e.V. (WIBeN)“, haben wir per UmlB die Kosten für eine Mitfahrgelegenheit in Höhe von 50.-€ beschlossen. Wir haben uns vorbehalten diesen Platz mit einer interessierten Person zu besetzen. Ist dies nicht möglich sollen die 50.-€ als Solidarbeitrag für diese Fahrt genutzt werden.darbeitrag für diese Fahrt genutzt werden.)
  • RP:Antrag/2012.2/008-ZA02/Religion als freiwilliges Zusatzfach  + (Satz 3 und 4 im Punkt [[RP:AG_Bildung/Antraege/Basiskonzept#1f:_S.C3.A4kularisierung_der_Bildung|Bildung -> Grundsätze -> Säkularisierung der Bildung]] dSatz 3 und 4 im Punkt [[RP:AG_Bildung/Antraege/Basiskonzept#1f:_S.C3.A4kularisierung_der_Bildung|Bildung -> Grundsätze -> Säkularisierung der Bildung]] des Wahlprogramms werden durch folgende Formulierung ersetzt:</br></br>"Ethikunterricht muss flächendeckend für alle Schüler bereits ab der ersten Klasse als Regelfach angeboten werden. Der Religionsunterricht kann als freiwilliges Zusatzfach beibehalten werden."als freiwilliges Zusatzfach beibehalten werden.")
  • Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Volkrsaufstellungen  + (Satzungsänderungsantrag I §10 – BewerberaSatzungsänderungsantrag I</br></br>§10 – Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen</br></br>Alt:</br>(1) Für die Aufstellung der Bewerber für Wahlen zu Volksvertretungen gelten die Bestimmungen der Wahlgesetze und der Satzungen der Bundespartei und der zuständigen Gebietsverbände.</br></br>(2) Landeslistenbewerber sollen ihren Wohnsitz im entsprechenden Bundesland haben, Kreisbewerber im entsprechenden Wahlkreis.</br></br></br></br>Neu:</br>(1) Für die Aufstellung der Bewerber für Wahlen zu Volksvertretungen gelten die Bestimmungen der Wahlgesetze und der Satzungen der Bundespartei und der zuständigen Gebietsverbände.</br></br>(2) Landeslistenbewerber sollen ihren Wohnsitz im entsprechenden Bundesland haben, Kreisbewerber im entsprechenden Wahlkreis. Der Bewerber muss Mitglied in der Piratenpartei Deutschland sein.</br></br>(3) Die Aufstellung von Bewerbern für Wahlen zu Volksvertretungen muss in geheimer Abstimmung erfolgen.</br></br>(4) Die Bewerber werden von einer Mitgliederversammlung aller ordentlichen Mitglieder der Piratenpartei Deutschland gewählt, die in dem entsprechenden Wahlkreis wohnen. Eine Einladung zu dieser Versammlung hat mindestens zwei Wochen vor der Versammlung durch die zuständigen Vorstände zu erfolgen. In dieser Einladung muss explizit auf die Bewerberaufstellung hingewiesen werden.ie Bewerberaufstellung hingewiesen werden.)
  • Archiv:2010/Bundesparteitag 2010.1/Antragsfabrik/Ordnungsmaßnahmen  + (Satzungsänderungsantrag II § 6 - OrdnungsSatzungsänderungsantrag II</br></br>§ 6 - Ordnungsmaßnahmen</br></br></br>Alt:</br></br>(3) Die in Absatz 1 genannten Ordnungsmaßnahmen bis auf den Ausschluss werden vom Bundesvorstand angeordnet. Die Satzungen niederer Gliederungen können dementsprechende ergänzende Regelungen treffen. Den Antrag auf Ausschluss stellt der Bundesvorstand beim nach der Schiedsgerichtsordnung zuständigen Schiedsgericht, das hierüber entscheidet. Die Berufung an ein Schiedsgericht höherer Stufe ist zu gewährleisten. Der Vorstand muss dem Mitglied den Beschluss der Ordnungsmaßnahme in Schriftform unter Angabe von Gründen mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren.</br></br>(6) Verstößt ein Gebietsverband schwerwiegend gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Piratenpartei Deutschland sind folgende Ordnungsmaßnahmen gegen nachgeordnete Gebietsverbände sind möglich: Auflösung, Ausschluss, Amtsenthebung des Vorstandes nachgeordneter Gebietsverbände. Als schwerwiegender Verstoß gegen die Ordnung und die Grundsätze der Partei ist es zu werten, wenn die Gebietsverbände die Bestimmungen der Satzung beharrlich missachten, Beschlüsse übergeordneter Parteiorgane nicht durchführen oder in wesentlichen Fragen gegen die politische Zielsetzung der Partei handeln. Die Ordnungsmaßnahmen werden vom Vorstand eines höheren Gebietsverbandes getroffen. Die Mitgliederversammlung des die Ordnungsmaßnahme treffenden Gebietsverbandes hat die Ordnungsmaßnahme am nächsten Parteitag mit einfacher Mehrheit zu bestätigen, ansonsten tritt die Maßnahme außer Kraft. Gegen die Ordnungsmaßnahme ist die Anrufung des nach der Schiedsgerichtsordnung zuständigen Schiedsgerichtes zuzulassen.</br></br></br></br></br></br>Neu:</br></br>(3) Die in Absatz 1 genannten Ordnungsmaßnahmen bis auf den Ausschluss werden vom Bundesvorstand angeordnet. Niedere Gliederungen können ergänzende oder gleichlautende Regelungen zu Ordnungsmaßnahmen in der eigenen Satzung beinhalten. Den Antrag auf Ausschluss stellt der Bundesvorstand beim nach der Schiedsgerichtsordnung zuständigen Schiedsgericht, das hierüber entscheidet. Die Berufung an ein Schiedsgericht höherer Stufe ist zu gewährleisten. Der Vorstand muss dem Mitglied den Beschluss der Ordnungsmaßnahme in Schriftform unter Angabe von Gründen mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren.</br></br>(6) Verstößt eine Gliederung schwerwiegend gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Piratenpartei Deutschland sind folgende Ordnungsmaßnahmen gegen nachgeordnete Gebietsverbände möglich: Auflösung, Ausschluss, Amtsenthebung des Vorstandes nachgeordneter Gebietsverbände. Als schwerwiegender Verstoß gegen die Ordnung und die Grundsätze der Partei ist es zu werten, wenn die Gebietsverbände die Bestimmungen der Satzung beharrlich missachten, Beschlüsse übergeordneter Parteiorgane nicht durchführen oder in wesentlichen Fragen gegen die politische Zielsetzung der Partei handeln. Die Ordnungsmaßnahmen werden vom Vorstand eines höheren Gebietsverbandes getroffen. Die Mitgliederversammlung des die Ordnungsmaßnahme treffenden Gebietsverbandes hat die Ordnungsmaßnahme am nächsten Parteitag mit einfacher Mehrheit zu bestätigen, ansonsten tritt die Maßnahme außer Kraft. Gegen die Ordnungsmaßnahme ist die Anrufung des nach der Schiedsgerichtsordnung zuständigen Schiedsgerichtes zuzulassen.</br></br>(8) Eine Ordnungsmaßnahme muß der betreffenden Person, bzw. Vorstand schriftlich mit Begründung bekanntgegeben werden. Es reicht der Postweg.anntgegeben werden. Es reicht der Postweg.)
  • BY:Landesparteitag 2012.2/Antragsfabrik/Abschaffung der ausbildungsbedingten Zweigpflicht an Beruflichen Oberschulen  + (Schüler der Beruflichen Oberschule (im FolSchüler der Beruflichen Oberschule (im Folgenden BOS) wollen auf dem zweiten Bildungsweg die Hochschulreife erwerben (Fachhochschulreife, fachgebundene Hochschulreife oder allgemeine Hochschulreife). Als Zugangsvoraussetzung für die BOS ist eine vorherige Berufsausbildung nötig. Diese vor dem Schulbesuch absolvierte Berufsausbildung führt den Schüler dann einem Zweig zu. Je nach BOS gibt es bis zu vier Zweige, die dort unterrichtet werden können. Der Schüler wird diesem Agrar-, Technik-, Sozial-, oder Wirtschaftszweig entsprechend seiner Ausbildung zugeordnet, der eine dem Zweig entsprechende Fächerkombination (z.B. Psychologie und Chemie im Sozialzweig oder Betriebs- und Volkswirtschaft im Wirtschaftszweig) vorschreibt.[1] Er hat in keinem Fall die Möglichkeit, sich frei zwischen den angebotenen Zweigen zu entscheiden, sondern kann in seltenen Fällen zwischen zwei Zweigen (z.B. Medizinische/r Fachangestellte/r zwischen Sozial- und Wirtschaftszweig) und in Ausnahmefällen zwischen drei Zweigen (z.B. Logopäde/in zwischen Agrar-, Sozial- und Technikzweig) wählen.</br></br>Die breite Masse an Ausbildungsberufen jedoch führt auch auf der BOS den Ausbildungsinhalt der Berufsschulen fort. Dieser Umstand sollte aufgehoben werden. Die Schüler sollten auch nach ihrer Ausbildung beim Schulbesuch freie Zweigwahl haben, um ihr Interessenfeld zu bedienen und optimal auf das Studium vorbereitet zu werden.</br></br>[1] http://www.bfbn.de/bayernweite-angebote/berufliche-oberschule/ausbildungsrichtungen/berufszuordnung/ule/ausbildungsrichtungen/berufszuordnung/)
  • Bundesvorstand/Umlaufbeschluss/111  + (Sehr geehrte Mitglieder und MitgliederinneSehr geehrte Mitglieder und Mitgliederinnen des Bundesvorstandes der Piratenpartei</br>Deutschlands,...</br></br>hiermit stelle ich folgenden Antrag:</br></br>Der Bundesvorstand möge beschliessen, den Anwalt und Piraten Udo Vetter aus Düsseldorf</br>aufzufordern, sein Anwaltsmandat an die </br>Nazis von 'Besseres Hannover' zurückzugeben oder seine Kandidatur für die Landesliste in</br>NRW zur Bundestagswahl zurückzuziehen. in NRW zur Bundestagswahl zurückzuziehen.)
  • HB:Kreisverband Bremen-Stadt/Mitgliederentscheid 2014.1/Anträge/Kein Einsatz von Streitkräften im Inneren  + (Seit 2012 ist in Bremen eine so genannte RSeit 2012 ist in Bremen eine so genannte Regionale Sicherungs- und Unterstützungs-Kompanie (RSUKp) stationiert. </br></br>Die Bundeswehreinheit soll in Bremen bei Einsätzen im Rahmen von Wach- und Sicherungsaufgaben zum Schutz von militärischen Einrichtungen und beim zivilen Katastrophenschutz helfen. Problematisch ist dabei die Möglichkeit des Einsatzes bei nicht näher definierten Großveranstaltungen.</br>Wir halten es für unabdingbar, dass die Möglichkeit zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren stark reguliert und eingeschränkt ist. Mit der RSUKp wird ein Einsatz von Bundeswehrkräften gegen die Bevölkerung ermöglicht. Dies sehen wir als Aushöhlung fundamentaler Grundsätze einer friedlichen Zivilgesellschaft. Militärische Kräfte sind in der Regel nicht für polizeiliche Einsätze ausgebildet, deshalb kann es bei Großdemonstrationen zu Eskalationen und Einschränkungen der Versammlungsfreiheit kommen.</br></br>Eine Deregulierung und Ausweitung der Einsatzmöglichkeiten militärischer Streitkräften im Inneren lehnen die PIRATEN Bremen grundsätzlich ab.ehnen die PIRATEN Bremen grundsätzlich ab.)
  • BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Positionspapier zur Innen- und Rechtspolitik in Bayern Teil 14  + (Sicherungsverwahrung und Strafhaft sollen örtlich getrennt werden. In der neu zu schaffenden Einrichtung ist auf den Abbau der Gefahr hinzuarbeiten, die von den Sicherheitsverwahrten ausgeht, um ihnen so ein Leben in Freiheit zu ermöglichen.)
  • RP:2023-03-24 - 348 Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (https://redmine.piratenpartei.de/issues/18https://redmine.piratenpartei.de/issues/183887</br>Zwei Möglichkeiten:</br>Ja, mit folgenden Wahlmöglichkeiten</br>Wir bezahlen, komplett in 2023, Kosten: 8426,60 €</br>Verteilung auf zwei Jahre, jeweils anteilig zur Hälfte</br>Generelles nein</br>Konsequenz aus C wäre : Europawahl wäre u.U. nicht finanzierbar.</br>Wenn gesteigertes Interesse an Variante Ja mit 1. oder 2. existiert bitte Kommentar anhängen.der 2. existiert bitte Kommentar anhängen.)
  • RP:2015-11-01 - 171. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (Silvan Stein wird beauftragt an der ViprinSilvan Stein wird beauftragt an der Viprinetschulung am 05./06.11.2015 in Bingen teilzunehmen. Die Reise- und Schulungskosten werden von der Piratenpartei RLP übernommen. Sofern eine weitere Person die Möglichkeit erhält und teilnimmt erhält auch diese die entsprechenden Kosten erstattet. Es wird mit insgesamt maximal 400€ gerechnet.wird mit insgesamt maximal 400€ gerechnet.)
  • RP:2016-08 07 - 190 Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (Der Landesvorstand unterstützt den KV Rhein-Pfalz mit 500 Euro. Der KV Rheinpfalz nimmt am CSD Rhein-Neckar teil, es entstehen Kosten in Höhe von ca 850 Euro.https://support.piratenpartei.de/otrs/index.pl?Action=AgentTicketZoom;TicketID=292931)
  • RP:2012-06-17 - 85. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (Es werden folgende Beauftragungen durch deEs werden folgende Beauftragungen durch den Vorstand vorgenommen:</br>* Roman Schmitt als stellvertretender Pressesprecher</br>* Gerd Hucke als Materialwart</br>* Marie Salm und Silvan Stein zur Beantwortung von E-Mail-Anfragen an die Kontaktadresse (kontakt@piraten-rlp.de)</br>* Britta Werner als Ideen-Koordinatorin</br>** Ergänzung der Stellenausschreibung von Ingo: "Die Zuständigigkeit im Landesvorstand ist dem politischen Geschäftsführer zugeordnet." https://wiki.piratenpartei.de/RP:Jobb%C3%B6rse/Ideen-Koordinator#Stellenbeschreibung</br>* Silvan Stein als Streaming-Beauftragter * Silvan Stein als Streaming-Beauftragter)
  • RP:2012-04-01 - 79. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (Die Regionalgruppe Westerwald erhält gemäß ihres Angebotes vom 22.3. den Zuschlag zur Austragung des Landesparteitags in der Stadthalle Montabaur.)
  • RP:2014-05-06 - 133. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (Für Grabschmuck und Traueranzeigen wird ein Budget vom 600 Euro beschlossen.)
  • RP:2011-11-20 - 69. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz ruft zur Demonstration gegen Atomkraft am 25.11. in Berg/Pfalz auf.)
  • Bundesvorstand/Umlaufbeschluss/019  + (So, ich habe den ganzen Tag Orga wegen SagSo, ich habe den ganzen Tag Orga wegen Sage gemacht. Das hat im Moment die höchste Prio für mich. Alle scharren mit den Hufen. Deswegen muss ich am 4./5. mit Hendrik nach Berlin fahren. Dann treffen wir uns mit dem Projektleiter von Advantage Software um die letzten Punkte Sage(-CRM) zu klären damit wir zum Verwaltungstreffen, bzw. noch früher online gehen können. Dafür brauchen Hendrik und ich folgende Freigabe: Anreise: Hendrik und ich jeweils ca. 160€, Übernachtung: jeweils 60€, Kosten ASC: 590€, Gesamt: ~1000€eils 60€, Kosten ASC: 590€, Gesamt: ~1000€)
  • Bundesvorstand/Umlaufbeschluss/221  + (Sofern bis zum 31.8.2013 der RechenschaftsSofern bis zum 31.8.2013 der Rechenschaftsbericht 2011 des KV Vorpommern-Greifswald nicht durch die zuständigen Mitglieder des Kreisvorstands unterschrieben ist, wird:</br></br># Der Kreisschatzmeister und gegebenenfalls weitere Vorstandsmitglieder werden ihrer Ämter enthoben, damit die Verantwortung für den Bericht auf den Landesverband übergeht und durch ihn fertiggestellt werden kann.</br># Sofern eine sich dadurch ergebende Handlungsunfähigkeit des Kreisvorstandes rechtlich nicht die Zuständigkeit des Landesverbandes herbeiführt, wird der Kreisverband durch den Bundesvorstand aufgelöst.erband durch den Bundesvorstand aufgelöst.)
  • BY:Landesparteitag 2012.1/Antragsfabrik/Positionspapier zur Innen- und Rechtspolitik in Bayern Teil 12  + (Solange das Landesamt für Verfassungsschutz existiert fordern wie eine Kontrollbehörde, die nur dem parlamentarischen Kontrollgremium zu Überwachung der Tätigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz unterstellt sein soll.)
  • RP:2013-06-09 - 110. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + ('''Geschäftsordnung des Landesvorstands Rh'''Geschäftsordnung des Landesvorstands Rheinland-Pfalz'''</br>=== Allgemeines ===</br>==== Geltungsbereich ====</br>Diese Geschäftsordnung gilt für den Landesvorstand des Landesverbands Rheinland-Pfalz der Piratenpartei Deutschland. Sie umfasst gemäß § 4.2 (13) der Landessatzung u.a. Regelungen zu:</br>*Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung</br>*Aufgaben und Kompetenzen der Vorstandsmitglieder</br>*Dokumentation der Sitzungen</br>*virtuellen oder fernmündlichen Vorstandssitzungen</br>*Form und Umfang des Tätigkeitsberichts</br>*Beurkundung von Beschlüssen des Vorstandes</br>==== Geltungsdauer ====</br>Diese Geschäftsordnung gilt, bis der Landesvorstand gemäß § 4.2 (13) der Landessatzung eine neue beschließt.</br>==== Änderungen ====</br>Änderungen an dieser Geschäftsordnung sind nur zulässig, wenn die Mehrheit der amtierenden Vorstandsmitglieder zustimmt.</br>=== Aufgaben und Kompetenzen der Vorstandsmitglieder ===</br>====Vorsitzender====</br>Der Vorsitzende vertritt den Landesverband nach außen. Der stellvertretende Vorsitzende und der Vorsitzende vertreten sich gegenseitig.</br></br>Zu den Aufgaben des Vorsitzenden des Landesvorstands zählen u.a.:</br>*Ansprechpartner für die Presse, Delegation der Pressearbeit an einen Pressesprecher</br>*Vertretung des LV gegenüber dem Bundesvorstand</br>*Einberufung und Vorbereitung der Vorstandssitzungen, zusammen mit dem 1. Beisitzer</br>*Leitung der Vorstandssitzungen, abwechselnd mit dem Stellvertreter</br>*Eröffnung der Landesparteitage</br>*Verantwortlichkeit für die Landeswebsite</br>*Leerung des Postfachs in Koblenz</br>*Statusüberprüfung der Umsetzung von entschiedenen Anträgen und regelmäßige Berichterstattungen</br></br>==== Stellvertretender Vorsitzender ====</br>Der stellvertretende Landesvorsitzende strukturiert die Arbeit innerhalb des Landesverbandes. Der stellvertretende Vorsitzende und der Vorsitzende vertreten sich gegenseitig.</br></br>Zu den Aufgaben des stellvertretenden Vorsitzenden zählen u.a.:</br>*Planung und Koordination von landesweiten Aktionen</br>*Vorbereitungs-Koordination der Landesparteitage und Barcamps</br>*Ausschreibung von Barcamps und Landesparteitagen</br>*Koordination der Kreisverbände, Regionalgruppen und Stammtische/Piratentreffen</br>*Planung und Koordination der Wahlkämpfe</br>*Verantwortung für den Einkauf von Werbematerialien und Inventar</br>*Koordination der organisatorischen Arbeitsgruppen</br></br>==== Schatzmeister ====</br>Der Schatzmeister vertritt gegebenenfalls den Generalsekretär.</br></br>Zu den Aufgaben des Schatzmeisters zählen u.a.:</br>*Führung von Konto und Barkasse</br>*Rechnungsstellung und Abbuchung von Mitgliedsbeiträgen</br>*Finanzplanung</br>*Entgegennahme und Verbuchung von Spenden</br>*Ausstellen von Spendenquittungen</br>*Buchführung gemäß Parteiengesetz</br>*Klärung von Finanzfragen</br>*Auskünfte zur Finanzlage</br>*Verschicken der erstellten Rechnungen</br>*Einberufung des Landesfinanzausschusses</br></br>==== Generalsekretär ====</br>Der Generalsekretär vertritt gegebenenfalls den Schatzmeister.</br></br>Zu den Aufgaben des Generalsekretärs zählen u.a.:</br>*Erfassen der Mitgliedsanträge</br>*Einholung der Entscheidung über Aufnahme bei der zuständigen Gliederung</br>*Begrüßung von Neumitgliedern</br>*Kontaktaufnahme zu den Mitgliedern</br>*Bearbeitung der Anträge auf Beitragsermäßigung</br>*Verschicken von Einladungen zu Parteitagen</br>*Koordination des Ausstellens der Mitgliedsausweise</br>*Akkreditierung von Mitgliedern bei Parteitagen</br>*Verantwortlichkeit für die Zugänge zur zentralen Verwaltungssoftware des Bundesverbandes</br>*Verwahrung der Protokolle und Teilnehmerlisten von Landesparteitagen sowie der Landesvorstandssitzungen</br>*Ansprechpartner bei Fragen zu Bewerberaufstellungen und Wahlen</br></br>==== Politischer Geschäftsführer ====</br>Zu den Aufgaben des politischen Geschäftsführers zählen u.a.:</br>*Koordination der inhaltlichen Arbeit</br>*Koordination und Unterstützung der programmatischen Arbeitsgruppen</br>*Koordination von politischen Aktionen</br>*Außendarstellung und Realisierung der offiziellen politischen Positionen des Landesverbands</br>*Kontakt zu NGOs, Parteien, Stiftungen und Jugendverbänden, zusammen mit dem Vorsitzenden</br>*Nachbereitende Dokumentation der Landesparteitags-Protokolle</br>*Verwaltung der GPG-Vorstands-Schlüssel</br></br>==== 1. Beisitzer ====</br>Zu den Aufgaben des 1. Beisitzers zählen u.a.:</br>*Vorstands-Protokollführung und -bearbeitung</br>*Weiterleitung von öffentlichkeitsrelevanten Themen der Vorständeliste und der Vorstands-Emailadresse an die dafür relevanten Listen</br>*Ansprechpartner für Anträge an Vorstand</br>*Strukturierung und Aktualisierung des Wikis</br>*Administration der Mailinglisten</br>*Kontakt zum Datenschutzbeauftragten, Erstellung und Pflege des Verfahrensverzeichnisses</br></br>==== 2. Beisitzer ====</br>Zu den Aufgaben des 2. Beisitzers zählen u.a.:</br>*Unterstützung des Generalsekretärs in seinen Aufgaben</br>*Ansprechpartner und Schnittstelle für Jugend und Junge Piraten</br>*Beantwortung von Anfragen der Kontakt-Adressen</br>*Entgegennahme und Bearbeitung der Anträge für Landesparteitage (LMV und SDMV)</br></br>=== Mitgliederverwaltung ===</br>==== Verwaltungssoftware ====</br>Die Mitgliedsdaten werden in der Mitgliederverwaltungssoftware der Piratenpartei Deutschland erfasst und gepflegt.</br></br>Generalsekretär, Schatzmeister und der 2. Beisitzer sind von Seiten des Landesvorstands zugriffsberechtigt, außerdem können vom Landesvorstand beauftragte Verwaltungspiraten Zugriff erhalten.</br></br>Sie sind verpflichtet ihre Zugangsdaten angemessen vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht Zugriffsberechtigte ist untersagt. Alle Zugriffsberechtigten müssen eine Datenschutzverpflichtung entsprechend den Vorgaben des Datenschutzbeauftragten des Landesverbandes abgeben.</br></br>==== Dateien ====</br>Dateien mit Mitgliedsdaten außerhalb der Mitgliederverwaltungssoftware sind nach Rücksprache mit dem Datenschutzbeauftragten sparsam zu organisieren.</br></br>==== Dokumente & Drucksachen ====</br>Dokumente mit Mitgliedsdaten, wie z.B. Mitgliedsanträge, sowie Ausdrucke von Mitgliedsdaten sind vor der fahrlässigen oder vorsätzlichen Einsichtnahme durch Dritte angemessen zu schützen. Sie sind umgehend zu vernichten, sobald sie nicht mehr benötigt werden und dies rechtlich zulässig ist.</br></br>==== Ausscheiden aus dem Vorstand ====</br>Scheidet ein Mitglied des Landesvorstands, das Zugriff auf Mitgliederdaten hat, aus dem Vorstand aus, so sind alle Zugriffsberechtigungen zu löschen und es ist durch den verbleibenden Vorstand eine Erklärung über die Löschung aller Mitgliedsdaten einzuholen.</br></br>=== Finanzen ===</br>==== Konto ====</br>Der Landesverband führt zwei Konten bei der Sparkasse Koblenz. Zeichnungsberechtigt ist der Vorstand. Weitere Kontoeröffnungen bedürfen eines Vorstandsbeschlusses.</br></br>Für das Konto bevollmächtigt sind der Schatzmeister, der Vorsitzende und der Generalsekretär.</br></br>==== Barkasse ====</br>Der Schatzmeister führt eine Barkasse. Die Barkasse ist möglichst gering zu halten und spätestens ab einem Betrag von 300 Euro auf das Konto des Landesverbandes einzuzahlen.</br></br>==== Ausgaben ====</br>Über geringfügige Ausgaben bis 200 Euro kann der Schatzmeister, unter Berücksichtigung der Finanzlage des Landesverbandes, eigenmächtig entscheiden. Der Schatzmeister hat gemäß seiner Amtseigenschaft ein Veto-Recht. Dieses kann er bei allen Anträgen anbringen, deren Annahme Kosten verursachen würde. Dies muss er spätestens bis zur Entstehung der Kosten mit Begründung aufgrund der Finanzlage des Landesverbandes zu Protokoll geben, womit der Antrag als abgelehnt zu behandeln ist. Bei Abwesenheit des Schatzmeisters wird das Veto-Recht von seinem Stellvertreter wahrgenommen.</br></br>==== Reisekostenerstattung ====</br>*Reisekosten werden für Aufwendungen erstattet, die im Rahmen eines Amtes, einer Funktion oder Aufgabe anfallen für</br>**gewählte Amtsinhaber (wie z.B. Vorstand, Landesschiedgericht etc.),</br>**beauftrage/gewählte Mandatsträger (wie z.B. Koordinatoren, Materialwart etc), sowie für</br>**einzelne Beauftragungen bei Wahrnehmung von Aufgaben der Partei (z.B. beauftrage Wahlkampfhilfe etc.).</br>*Für die Erstattung von Reisekosten ist die Gliederung verantwortlich, die zur Dienstreise beauftragt, diese bewilligt oder den Reisenden in sein Amt gewählt hat.</br>*Die Erstattung richtet sich, sofern keine weiteren Regelungen vorliegen, nach [[Finanzen:Reisekostenerstattung]].</br>*Die Piraten, denen Reisekosten erstattet werden, sollen grundsätzlich einen kurzen Bericht vorlegen. Dieser kann im Rahmen z.B. einer Vorstandssitzung auch mündlich abgelegt werden. Die Gliederung hat die Möglichkeit, hierauf zu verzichten. Eine unterschriebene Anwesenheitsbestätigung wird in diesen Fällen jedoch zwingend benötigt. Die bewilligende Gliederung kann einen ausführlichen Bericht als Voraussetzung für die Reisekostenerstattung verlangen. Dieser soll, sofern möglich, die Tagesordnung, das Protokoll der Veranstaltung und einen selbst erstellten Bericht enthalten.</br>*Folgende Unterlagen sind der Beantragung beizufügen:</br>**Ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur Reisekostenerstattung zu Händen des Schatzmeisters bzw. bei einer Beauftragung zu Händen der beauftragten Person.</br>**Schätzung der voraussichtlich entstehenden Kosten bei öffentlichen Verkehrsmitteln</br>**Bei Nutzung des KFZs ist ein Ausdruck als Übersicht über die Wegstrecke (ohne Wegbeschreibung) aus einer Routenplanung zum Belegen der voraussichtlich zu fahrenden Strecke beizufügen.</br>*Folgende Unterlagen sind nach der Reise einzureichen:</br>**Ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur Reisekostenerstattung zu Händen des Schatzmeisters bzw. bei einer Beauftragung zu Händen der beauftragten Person.</br>**Belegkopien für die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln</br>**Bei Nutzung des KFZs ist ein Ausdruck als Übersicht über die Wegstrecke (ohne Wegbeschreibung) aus einer Routenplanung zum Belegen der gefahrenen Strecke beizufügen.</br>**Unterschriebene Anwesenheitsbestätigung mit Klarnamen der bestätigenden Person</br>*Für einzelne Aktionen (z.B. Reisekostenerstattung für jeden Pirat, der am Wahlkampf mithilft) und längerfristige Ämter (wie z.B. Vorstand, langerfristige Beauftragte etc.) kann ein Reisekostenbudget beschlossen werden.</br>**Im Rahmen des Budgets für gewählte Ämter sind keine Beantragungen im Rahmen des Budgets mehr notwendig.</br>**Bei Aktionen hat der Vorstand die Möglichkeit, die Bewilligung der Reisekosten zu delegieren.</br>*Erfolgt eine Dienstreise im Rahmen eines Amtes ohne explizite Beauftragung und außerhalb eines beschlossenen Budgets, so ist der Vorstand der Gliederung im Voraus in Kenntnis zu setzen und eine Reisekostenerstattung zu beantragen. Ohne positiv beschiedenen Antrag besteht kein Anspruch auf Erstattung! Der Vorstand kann jedoch einer Reise auch nachträglich zustimmen.</br>*Sollte ein Reisekostenantrag nicht den formalen Anforderungen dieser GO entsprechen, so besteht die Möglichkeit, dass der Vorstand ihn im Einzelfall aufgrund von alternativen Belegen und Erklärungen genehmigt.</br></br>=== Vorstandssitzungen ===</br>==== Regelmäßiger Termin ====</br>Die Vorstandssitzungen finden regelmäßig am ersten und dritten Dienstag im Monat von 20:00 bis voraussichtlich 22:00 Uhr statt und werden fernmündlich abgehalten.</br></br>==== Form und Frist der Einladung ====</br>Zum regelmäßigen Termin muss gemäß § 4.2 (8) Landessatzung nicht eingeladen werden.</br></br>Die Einberufung einer vom regelmäßigen Termin abweichenden Vorstandssitzung soll mindestens eine Woche vor dem Termin per E-Mail an die Adresse des Landesvorstands erfolgen und in der Form der Landessatzung genügen. Die Einladung wird zudem angemessen veröffentlicht. In dringenden Fällen kann die Einladung auch kurzfristiger erfolgen.</br></br>==== Beschlussfähigkeit ====</br>Nach §4.2 (11) der Landessatzung ist der Landesvorstand beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte, mindestens jedoch 3, der Mitglieder des LVOR anwesend sind. Sie entscheiden mit der einfachen Mehrheit der Anwesenden.</br></br>==== Anträge ====</br>Anträge zu einer Vorstandssitzung müssen in Textform an eine der Adressen des Landesvorstands (E-Mail, Postfach oder Fax) gerichtet werden oder in der Sitzung selbst vorgetragen werden. Ein Antrag besteht aus einem vollständigen, endgültigen Antragstext und einer angemessenen Begründung. Antragsberechtigt sind alle Landespiraten.</br></br>Anträge müssen 24 Stunden vor Beginn der Sitzung beim Landesvorstand eingegangen sein. Mitglieder des Landesvorstandes können Anträge auch während der laufenden Sitzung stellen.</br></br>Bei jedem Beschluss welcher ein Handeln des Vorstandes erfordert (Durchführung, E-Mail Antworten usw.), wird ein Vorstandsmitglied mit der Umsetzung des Beschlusses beauftragt.</br></br>Bei allen Anträgen wird das Votum der einzelnen Vorstandsmitglieder namentlich protokolliert.</br></br>==== Umlaufbeschlüsse ====</br>Umlaufbeschlüsse können von allen Vorstandsmitgliedern initiiert werden.</br></br>Umlaufbeschlüsse werden auf der Info-Mailingliste abgestimmt und mit dem folgenden Tag im Betreff gekennzeichnet: "[UMLB]". Sie benötigen wie normale Beschlüsse eines Wortlautes. Umlaufbeschlüsse benötigen eine Zustimmung von einer Mehrheit der Vorstandsmitglieder.</br></br>Die Abstimmung endet, sobald die erforderliche Mehrheit erreicht ist, unabhängig davon, ob alle Vorstände abgestimmt haben, spätestens jedoch nach 48 Stunden. Der Umlaufbeschluss wird wirksam, nachdem ein Vorstandsmitglied das Ergebnis bekannt gegeben hat. Die Bekanntgabe des Ergebnisses muss unmittelbar nach Beendigung des Umlaufbeschlusses erfolgen. Sie muss folgende Angaben enthalten: dafür, dagegen, enthalten, nicht abgestimmt.</br></br>Umlaufbeschlüsse werden im Protokoll der jeweils nächsten Landesvorstandssitzung schriftlich inklusive ihres Wortlautes im Protokoll festgehalten. Sind personenbezogene Daten Grund für den Umlaufbeschluss, so wird der Beschluss im Wiki anonymisiert. Die Originalprotokolle enthalten die Mitgliedsnummer der betreffenden Person, um die Zuordnung sicherzustellen.</br></br>Scheitert ein Umlaufbeschluss an der Teilnahme einer ausreichenden Anzahl Vorstandsmitglieder, wird der Antrag in der nächsten Vorstandssitzung behandelt.</br></br>==== Dokumentation der Sitzungen ====</br>Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufs enthalten.</br></br>Das Protokoll wird im Piratenpad geführt und umgehend nach Sitzungsende durch ein Vorstandsmitglied ins Wiki übernommen. Mit der Einstellung ins Wiki gilt das Protokoll als veröffentlicht. Spätestens bis zum Ende der Amtszeit wird das Protokoll dokumentenecht gedruckt und vom Versammlungsleiter und dem Protokollanten unterzeichnet.</br></br>Änderungen an der Protokollwikiseite werden gesperrt.</br></br>==== Virtuelle und fernmündliche Vorstandssitzungen ====</br>Der Landesvorstand hält seine Vorstandssitzungen mittels Mumble oder einer vergleichbaren kostenneutralen Technologie ab. Auf Antrag eines Vorstandsmitgliedes kann die Vorstandssitzung auf einen Telkoserver verlegt werden. Persönliche Vorstandssitzungen bleiben möglich. Dabei muss sichergestellt sein, dass Entscheidungen über Beschlüsse klar den einzelnen Vorstandsmitgliedern zugeordnet werden können.</br></br>Rein virtuelle Vorstandssitzungen, wie zum Beispiel per IRC, sind unzulässig.</br></br>==== Gäste ====</br>Gäste sind zu Vorstandssitzungen grundsätzlich zugelassen. Der Versammlungsleiter kann Gästen Rederecht erteilen und entziehen. Um Rederecht zu erhalten, müssen diese sich angemessen gemeldet haben.</br></br>=== Tätigkeitsberichte ===</br>==== Mündlicher Tätigkeitsbericht ====</br>Jedes Vorstandsmitglied liefert dem Parteitag gemäß § 4.2 (14) einen formlosen, mündlichen Tätigkeitsbericht. Der Bericht umfasst die Tätigkeiten seit dem letzten mündlichen Bericht. Ist ein Vorstandsmitglied nicht anwesend, so berichtet ein anderes Vorstandsmitglied nach bestem Wissen und Gewissen über die Tätigkeiten des Abwesenden. Rückfragen durch Teilnehmer des Parteitags sind angemessen zu beantworten.</br></br>==== Schriftlicher Tätigkeitsbericht ====</br>Jedes Vorstandsmitglied liefert dem Parteitag gemäß § 4.2 (14) einen schriftlichen Tätigkeitsbericht über seine gesamte Amtszeit ab. Der Bericht umfasst alle Tätigkeitsgebiete des jeweiligen Vorstandsmitglieds und wird in Eigenverantwortung erstellt, dokumentenecht gedruckt und unterzeichnet. Die Tätigkeitsberichte werden zusammen mit dem Protokoll des entsprechenden Landesparteitags aufbewahrt und bei Amtswechsel übergeben. Die Tätigkeitsberichte werden zudem angemessen veröffentlicht.richte werden zudem angemessen veröffentlicht.)
  • RP:Antrag/2012.2/034/Loesung fuer den Nuerburgring  + (Sonstiger Antrag zum LPT der PiratenparteiSonstiger Antrag zum LPT der Piratenpartei RLP 2012.2 am 4. November in Hermeskeil</br></br>Die Piratenpartei Rheinland-Pfalz schlägt eine Volksabstimmung vor,<br></br>ob die Motorsporteinrichtungen, kurz Rennstrecken genannt,<br></br>am Nürburgring<br></br>a) im Besitz des Landes verbleiben. Sie werden schuldenfrei gestellt. Ein gemeinnütziger Verein betreibt sie.<br></br>Oder ob<br></br>b) der Nürburgring gänzlich, das heißt NICHT zwingend im Ganzen, veräußert werden soll?<br></br>Die Piratenpartei lehnt das interne Insovenzverfahren ab.<br></br>Sie geht davon aus, dass wieder Etwas intransparent verschoben wird.<br></br>Jegliche Veräußerung muss offen und transparent als Auktion erfolgen.<br></br>Vereidigte Auktionatoren stehen genügend in öffentlichen Diensten.<br></br>Eine teure Drittvergabe ist nicht notwendig.<br></br>Die Piraten helfen kostenlos bei der internationalen Bekanntmachung der Auktion.</br></br>Im Rahmen des so genannten Projekts „Nürburgring 2009“ wurden Hotels, Feriendörfer und Diskotheken errichtet.<br></br>Diese sportfremden Wirtschaftsaktivitäten müssen auf jeden Fall verwertet werden.<br></br>Sie müssen von einander in einzelne Objekte getrennt und einzeln im Rahmen transparenter Verfahren ausgeschrieben werden.<br></br>Bieter werden automatisch vom weiteren Verfahren ausgeschlossen, wenn sie ein Objekt erworben haben.<br></br>Die einzige Ausnahme ist, wenn ein Bieter für Alles mehr bietet als alle Einzelgebote zusammen.<br></br>Ein Objekt, das nicht für mindestens 1 € verkauft werden kann, wird abgerissen.<br></br>Stellflächen für Fahrzeuge haben am Nürburgring immer einen Wert über Null.<br></br>Der RingRacer muss abgerissen werden. Es kommen niemals genügend Gäste, um ihn wirtschaftlich zu betreiben. Aber die verwendeten Materialien bringen einen hohen Preis beim Recyceln und der Abbau kostet wenig.nügend Gäste, um ihn wirtschaftlich zu betreiben. Aber die verwendeten Materialien bringen einen hohen Preis beim Recyceln und der Abbau kostet wenig.)
  • Archiv:2010/BY:Unterfranken/Bezirksparteitag 2010/Antragsfabrik/Einladung zum Bezirkspateitag  + (Streichen der Textpassage Phase in Abs.2: Streichen der Textpassage Phase in Abs.2:</br> Der Vorstand lädt jedes Mitglied schriftlich (Brief, E-Mail oder Fax) mindestens 4 Wochen vorher ein. </br>und ersetzen durch:</br> Der Vorstand lädt jedes Mitglied in Textform mindestens 4 Wochen vorher ein. </br> Ist eine E-Mail-Adresse bekannt, so soll vorher per E-Mail eingeladen werden. </br> Die reguläre Einladung kann entfallen, wenn das Mitglied den Empfang der</br> E-Mail spätestens 4 Wochen vor dem Bezirksparteitag bestätigt hat. </br></br></br> In Abs. 3 wird das Wort ''schriftlich'' ersatzlos gestrichen.Wort ''schriftlich'' ersatzlos gestrichen.)
  • RP:2010-04-18 - 32. Vorstandssitzung#Antrag RLP  + (Ich würde gerne folgende Tätigkeiten übernIch würde gerne folgende Tätigkeiten übernehmen:</br>* Planung und Koordination von landesweiten Aktionen,</br>* Vertretung der Mitglieder gegenüber dem LVOR,</br>* Koordination eines Landes-Newsletters,</br>* Verwaltung und Zuteilung von Werbematerial und sonstigen Materialien,</br>* Ansprechpartner bei Fragen zur Aufstellung von Wahlkreisvorschlägen und Landeslisten zur Landtagswahl 2011.en und Landeslisten zur Landtagswahl 2011.)
  • BE:Tempelhof-Schöneberg/Beschlüsse/2017-03-15/001  + (TS Piraten beschliessen ein Budget von 500TS Piraten beschliessen ein Budget von 500 EUR, um den Wahlkampf zur BTW und auch in anderen Bundesländern zur LTW mit Socialmedia Aktionen zu unterstützen. Sollte der Erfolg die Erwartungen übertreffen, kann das Budget nochmals um 250,- Euro erhöht werden. Der Abstimmungszeitraum endet am Sonntag, 19.03. um 20:00 Uhrraum endet am Sonntag, 19.03. um 20:00 Uhr)
  • Bundesvorstand/Umlaufbeschluss/072  + (Tagesordnung für die Sitzung des BundesvorTagesordnung für die Sitzung des Bundesvorstands am 29./30. September in Hamburg</br></br>'''Samstag</br></br>* 11:00 - 16:30 Uhr Sitzung (nichtöffentlich)</br>* ca. 13:00 Uhr gemeinsames Mittagessen</br>* 17:00 - ca. 20:00 Uhr Sitzung (öffentlich)</br>* anschließend Grillen mit den Hamburgern</br></br>'''Sonntag</br></br>* 10:00 - ca. 14:00 Uhr Fortsetzung Sitzung vom Samstag (öffentlich, ggf. mit nichtöffentlichen Teilen nach Bedarf)</br>* ab ca. 14 Uhr "Hafenrundfahrt" (Bernd macht einen Vorschlag)</br>* ca. 16 Uhr: Verabschiedung und Knuddeln</br></br>'''Tagesordnung:</br></br># Kritische gegenseitige Evaluierung und Feedback zur Vorstandsarbeit ("Wie lief es bisher" aus eigener Sicht und Sicht der Kolleg*en, nicht-öffentlich)</br># Auswertung erreichter, greif- und meßbarer Ergebnisse ("Was haben wir konkret geschafft", wieder aus beiden Blickwinkeln, nicht-öffentlich)</br># ggf. (Neu)Definition von Aufgaben für die weitere Amtszeit ("Müssen wir was ändern und wenn ja, was?", nicht-öffentlich)</br># Tagesarbeit vs Visionsarbeit - wir verlaufen uns zu sehr in tagesaktuellem, gehen aber grundsätzliche Probleme (auch d. Partei) nicht an. Wie korrigieren? => Ressourcen freischaufeln für mittel- und langfristige Arbeit (öffentlich)</br># Reevaluierung "Eigenbudget" Reisekosten, insb.</br>## Höhe</br>## "Kriterienkatalog" Dienstreisen ("Daumenregel" was Bundesvorstandsdienstreisen sind und was nicht, öffentlich)</br># Erste Planung BPT 2013 (öffentlich)</br>## Wahlen des Bundesvorstands 2013</br>## Aufstellungversammlung Europa-Liste 2014</br>## Programmparteitage</br># Umgang mit zweckgebundenen Spenden (Thema aus vorletzter BuVo Sitzung mit Bochum spenden, öffentlich)</br>## Verfahren, Leitfaden für Piraten</br># Bundestagswahl 2013? (gerne auch So) (öffentlich)</br># Medienstrategie/Kampagnenfähigkeit (aktiv/passiv: Kampagnen führen und abwehren) </br># Budgetvorbereitungsplanung für 2013. Hier bitte ich alle Kollegen, sich Gedanken zu machen, was zwingend notwendig ist und was nice to have ist. Gerne stelle ich ein Tabellenblatt zur Verfügung, sofern gewünscht. (öffentlich)</br># Arbeitsabläufe im BuVo, Kommunikationsplattformen etc. (öffentlich), Kommunikationsplattformen etc. (öffentlich))
  • HB:SÄA 2013.1/KMV/TEst  + (Test)