SN Diskussion:Kreisverband/Dresden/Dokumente/Satzung
Zu § 6.4. Stattfinden des Kreisparteitages
"Die Einberufung erfolgt aufgrund eines Kreisvorstandsbeschlusses, oder wenn ein Zehntel der Mitglieder des Kreisverbandes eine Einberufung beantragen."
Vor ein paar Wochen wurde wieder mal der Antrag an den BuVo gebracht, einen Vorschlag zu machen, wie das genau aussehen sollte. Ich denke, wir könnten ja mal wenigstens auf KV-Ebene klären, wie wir das machen wollen. Ich bin für die Aufnahme des Passus "Die Details zu den Regelungen für die Einberufung des Kreisparteitages durch die Mitglieder werden durch die Geschäftsordnung festgelegt" in die Satzung. Dies zwingt den KV dazu, sich von Anfang an darüber Gedanken zu machen und nicht erst, wenn sich unter den Mitgliedern ein gewisser Unmut abzeichnet ... --Haibaer 10:59, 6. Nov. 2009 (CET)