RP Diskussion:Regionalgruppe Ludwigshafen/Aktivitäten/Gründungsvorbereitung KV/Satzungsentwurf1

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§1 Zweck

Der Paragraf ist komplett überflüssig, da er bereits in der Bundessatzung steht. Es ist nicht Zweck der Satzungen einer Untergliederung die übergeordneten Satzungen zu wiederholen ;-) Ich emfpehe euch, euch hier an der Landessatzung zu orientieren und das ganze "eine Ebene nach unten zu verschieben", also z.B.

(1) Die Piratenpartei Ludwigshafen ist ein Kreisverband der Piratenpartei Deutschland Landesverband Rheinland-Pfalz und richtet sich nach den Vorgaben der Landessatzung sowie der Bundessatzung.

u.s.w.

§2 Mitgliedschaft

Hier gilt das gleiche wie für §1. Es macht keinen Sinn die Bundessatzung zu wiederholen. Ich empfehle euch die entsprechenden Stellen der Landessatzung angepasst auf den Kreisverband zu übernehmen. -- Unglow 17:40, 18. Okt. 2009 (CEST)

Absatz (2)

Wir sollten hier nicht darüber sprechen, wer Mitglied der Piratenpartei Deutschland werden kann, sondern, wer Mitglied der Piratenpartei Kreisverband Ludwigshafen werden kann.

Desweiteren dürfte es nicht zulässig sein, hier eine höhere Altersgrenze einzuführen, als der entsprechende Abschnitt des Bundessatzung vorsieht.(siehe [1])

--Jan G. 16:53, 15. Okt. 2009 (CEST)

Absatz (3)

Hier versucht die vorgeschlagene Kreissatzung Bundesdinge zu regeln. Entweder durch Ludwigshafen ersetzen, oder streichen. --Jan G. 16:56, 15. Okt. 2009 (CEST)

§3 Erwerb der Mitgliedschaft

Absatz 2

Ihr wollt über jeden Mitgliedsantrag abstimmen? Seit ihr wahnsinnig? ^^ -- Unglow 17:45, 18. Okt. 2009 (CEST)

Absatz 4 - Wohnsitzwechsel

Die Mitgliedschaft sollte nicht an den Kreisverband des neuen Wohnsitzes übergehen, sondern stattdessen an die an dem neuem Wohnsitz niedrigste existierende Gliederung.

Außerdem würde ich den Abschnitt splitten, und extra auf Piraten eingehen, die nicht im Gebiet des Kreisverbandes wohnen.

Vorschlag: (4) Bei einem Wohnsitzwechsel in das Gebiet einer anderen Gliederung geht die Mitgliedschaft an die niedrigste dort existierende Gliederung über. Der Pirat hat den Wohnsitzwechsel unverzüglich dieser Gliederung mitzuteilen.

(5) Bei nachvollziehbaren Gründen, die den Organisationsinteressen nicht entgegen stehen, kann ein Pirat Mitglied des Kreisverbands Ludwigshafen werden, obwohl er keinen Wohnsitz im Kreisverband hat. Der Antrag dazu erfolgt in Schriftform und wird von der nächsthöheren Gliederung entschieden. Ein ablehnender Bescheid muss in Schriftform begründet werden und kann im Einspruchsverfahren zur letzten Entscheidung dem Schiedsgericht vorgelegt werden.

(6) Ein Pirat der Mitglied des Kreisverbands Ludwigshafen wird, erhält das aktive und passive Wahlrecht im Kreisverband.

§ 12(3)

Für Sachanträge zur Behandlung auf dem Kreisparteitag setzt Ihr eine Frist von mindestens 20 Tage, andererseits ladet Ihr mit einer frist von 14 Tagen zum ordentlichen und auf entsprechend gültigen Antrag zum Außerordentlichen Kreosparteitag ein. Das ist ein logische Wiederspruch. Ihr solltet die Antragsfrist für Sachanträge so verkürzen, daß Parteimitglieder auch nach der Einladung noch die Chance haben, Sachanträge zu stellen. marcus18.10.2009 16:45 CEST

{{info|Dieser Absatz wurde schon beim letzten Stammtisch geändert, siehe bitte Überarbeiteter Entwurf dazu. -- Tht 16:56, 18. Okt. 2009 (CEST)

§16

Eine Ladungsfrist von 14 Tagen halte ich für sehr praxisfern. Eine Woche sollte für Vorstandssitzungen das Maximum sein, sonst seit ihr zu starr und unflexibel wenn dringende Beschlüsse anstehen. Zudem sollet ihr euch die Möglichkeit offen halten in dringenden Fällen auch kurzfristiger einzuladen. Für regelmäßige Termine Bedarf es für LVOR-Sitzungen gar keiner Einladung. Auch diese Regelung kann ich euch nahe legen. -- Unglow 18:13, 18. Okt. 2009 (CEST)

IV. Beitrags- und Finanzordnung

Imho reicht ein Verweis auf die Bundesfinanzordnung. Soweit ich das überblicke regelt der Abschnitt nur das was eh schon von der Bundesfinanzordnung bzw. Parteiengesetz geregelt wird und bläht die Satzung somit unnötig auf. Oder übersehe ich was? -- Unglow 18:21, 18. Okt. 2009 (CEST)

Ich würde auf die Finanzordnung der nächsthöheren Gliederung verweisen. Das verweist dann in unserem Fall auf die Fiannzordnung von RLP, die ja wiederum weiter verweist. Damit sind wir aber auch abgesichert, falls es irgendwann mal Zwischenverbände geben würde. --Jan G. 09:16, 19. Okt. 2009 (CEST)