RP:Antrag/0000.0/ENTWURF/Rechte und Fristen für Bewerber

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Vorlage:Antrag RLP Landesparteitag

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Blackspot (allerdings mit dem Wunsch einer Änderung der Frist auf 3 Wochen)
  2. McWizard Wenn die <gegnerische Partei einsetzen> 500€ investiert, machen die unseren letzten PT vor den Wahlen komplett kaputt und stellen eigene Leute auf. Das wäre ganz schön peinlich...
  3. ?
  4. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. Elex 01:33, 8. Jan. 2010 (CET)
  2. Salorta
  3. Ein Pirat aus Mainz (es muss die Chance geben auf dem LPT Mitglied zu werden)
  4. Marcus 21:08, 3. Feb. 2010 (CET)
  5. Ven 17:57, 4. Feb. 2010 (CET)
  6. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. LarsM 14:20, 10. Jan. 2010 (CET)
  2. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Bei einem Nichthandeln der zuständigen Instanz könnte auch das LSG angerufen werden. Elex 01:33, 8. Jan. 2010 (CET)
    • Antwort zu 1
      • Antwort zu 1.1
    • noch eine Antwort zu 1
  • Auch Personen, die am LPT/BPT beitreten sind Mitglieder. Eine Wartefrist würde Akkreditierungen erschweren, und IMHO keinen Sinn machen. Elex 01:33, 8. Jan. 2010 (CET)
    • ...
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    • ...
  • Ich befürworte die Idee, da ein solcher Schutzmechanismus geboten ist. Interessenten, welche am Parteitag mitentscheiden möchten, ist es durchaus zuzumuten, sich rechtzeitig um eine Parteimitgliedschaft zu bemühen. Ein Interessent sollte nicht ohne inhaltliche Vorbereitung am Parteitag Mitglied werden und wichtige Entscheidungen treffen. Jedoch halte ich die 6 Wochen Frist für zu lang. Eine 3 Wochen Frist ist meiner Meinung nach ausreichend. --Blackspot 20:37, 8. Jan. 2010 (CET)
    • Grundsätzlich stimme ich Dir zu, allerdings kann ich mich auch als "Sympatisant" vorbereiten, bei mir war es jedenfalls so. Außerdem, halte ich eine Prüfung ob wir jemand aufnehmen möchten und ein schriftlichen Bescheid darüber ob der jeweilige Vorstand dem Bewerber als "würdig" erachtet für sehr kritisch.
Daher würde ich folgende Regelung besser finden.
  • Die für die Bewerbung zuständige Instanz kann dem Beitritt binnen 3 Wochen widersprechen. Widersprüche müssen umgehend schriftlich begründet werden. Bei Widerspruch kann das Landesschiedsgericht angerufen werden.
Bei uns im KV gilt :
  • Der Aufnahmeantrag gilt als angenommen, wenn der Kreisvorstand nicht innerhalb von 14 Tagen sein Vetorecht einlegt. Eine Ablehnung ist dem Bewerber umgehend schriftlich zu begründen.
LarsM 15:18, 10. Jan. 2010 (CET)