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Plakatiergenehmigung Info/00000496

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Plakatiergenehmigung Details Bearbeiten.png
Bundesland Niedersachsen
Kommune Fürstenau
Kommunenkontakt

Holger Stünkel
URIs der Form „Holger Stünkel“ sind nicht zulässig.Tel: Holger Stünkel
URIs der Form „05901 / 9320-12“ sind nicht zulässig.Fax: 05901 / 9320-12
Samtgemeinde Fürstenau Fachbereich 2 Wahlleitung Schloßplatz 1 49584 Fürstenau
http://www.fuerstenau.de/city_info/webaccessibility/index.cfm?region_id=6&waid=489&item_id=857245

Piratenkontakt

Piratenpartei Osnabrück Christian Nobis Ruppenkampstraße 12 49084 Osnabrück

Genehmigungsdetails
Beginn 22. Jul. 2013
Ende 29. Sep. 2013
Typen Hohlkammer, Hartfaser
Maximalanzahl
Bemerkung

Sehr geehrter Herr Nobis, auf Grund Ihrer Mail vom 25.06.2013 teile ich Ihnen mit, dass eine besondere Erlaubnis zur Plakatierung anlässlich der Bundestagswahl am 22.09.2013 entbehrlich ist.

Durch Runderlass des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 19.02.2009 (gültig ab 15.03.2009) ist geregelt, dass Plakatwerbung innerhalb der geschlossenen Ortschaften innerhalb einer Zeit von zwei Monaten vor der Wahl zugelassen ist. Die Plakatwerbung ist nach dem Wahltag unverzüglich zu entfernen. Dieses ist spätestens bis zum 28.09.2013 zu veranlassen.

Für Plakatwerbung außerhalb geschlossener Ortschaften ist die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Osnabrück für Genehmigungen befügt.

Seitens der Samtgemeinde Fürstenau werden keine Aufstellwände etc. zur Verfügung gestellt. Bei eigener Aufstellung sind die Eigentumsrechte zu beachten.

Diese Mitteilung gilt auch für die Stadt Fürstenau, Gemeinde Berge und Gemeinde Bippen als Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Fürstenau.

Den Runderlass füge ich bei.

Mit freundlichen Grüßen

Holger Stünkel


Gilt auch für Berge, Bippen

Über diesen Eintrag
Erhebungsdatum 27. Jun. 2013
Eintrag erfolgt durch Traumerle