NRW Diskussion:Reboot
Allgemeines
Und schon im zweiten Satz eine Lüge: Abgemahnt wurde nicht, dass die Finanzmittel automatisch zugewiesen werden, sondern dass das von den Inhabern der Finanzmitteln die Entscheidung der Ausgabe getroffen wird, ohne dass der Vorstand dieses bestätigen muss. --Thorres 19:53, 29. Jul. 2010 (CEST)
- Erklär mir den Unterschied, bitte --Nesges 20:13, 29. Jul. 2010 (CEST)
- Das Ausgeben von Geld geschieht in zwei Schritten. Erstens werden einer Gruppierung Finanzmittel zugewiesen (ein Budget). Zweitens beschließt die Gruppierung eine Ausgabe mit Mitteln aus dem Budget. Abgemahnt wurde nicht das Prozedere bei ersterem sondern bei zweiterem, nämlich dass der Vorstand die Ausgabe nicht beschließt sondern die Gruppierung selber. Ich bin mir sicher, ihr wisst das. Aber ihr arbeitet m.E. bewusst mit Unwahrheiten, um eure Meinung durchzudrücken. Und da drauf hab ich hier keine Lust... Thorres 20:00, 4. Aug. 2010 (CEST)
- Ich hab auch keine Lust auf wilde Unterstellungen, aber ich danke für den Hinweis. Den Unterschied in der Konsequenz sehe ich zwar nach wie vor nicht, denn es bleibt dabei, dass Crews auf keinen Fall eigenständig über Gelder verfügen dürfen. Den Satz in der Einleitung werde ich aber anpassen. --Nesges 20:21, 4. Aug. 2010 (CEST)
- Das macht den Unterschied, dass wenn die Auto-Budgetzuweisung gestrichen würde, du das gesammte Crewsystem in die Tonne kloppen kannst. Wenn es aber nur um das konkrete Ausgeben geht, muss man zur Lösung des Problems aber nur einen Satz in der Satzung anpassen. Die Anträge dazu liegen vor... ---Thorres 21:09, 4. Aug. 2010 (CEST)
- Ich hab auch keine Lust auf wilde Unterstellungen, aber ich danke für den Hinweis. Den Unterschied in der Konsequenz sehe ich zwar nach wie vor nicht, denn es bleibt dabei, dass Crews auf keinen Fall eigenständig über Gelder verfügen dürfen. Den Satz in der Einleitung werde ich aber anpassen. --Nesges 20:21, 4. Aug. 2010 (CEST)
- Das Ausgeben von Geld geschieht in zwei Schritten. Erstens werden einer Gruppierung Finanzmittel zugewiesen (ein Budget). Zweitens beschließt die Gruppierung eine Ausgabe mit Mitteln aus dem Budget. Abgemahnt wurde nicht das Prozedere bei ersterem sondern bei zweiterem, nämlich dass der Vorstand die Ausgabe nicht beschließt sondern die Gruppierung selber. Ich bin mir sicher, ihr wisst das. Aber ihr arbeitet m.E. bewusst mit Unwahrheiten, um eure Meinung durchzudrücken. Und da drauf hab ich hier keine Lust... Thorres 20:00, 4. Aug. 2010 (CEST)
Anmerkungen der PG Satzung
Die PG Satzung hat sich dankenswerterweise genau mit unseren Anträgen auseinandergesetzt und Jörg Schmitt hat dazu in einem PDF unter http://dl.dropbox.com/u/3213417/PGSatzung/reboot_anmerkung-edit-pgs.pdf Anmerkungen gemacht. Da man dort nicht direkt antworten kann, kopiere ich die Anmerkungen im Wortlaut hierher.
§1 - Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet
Buzzword Alarm
In Bezug auf "modernen freihetlichen Gesellschaftsordnung" und "sozialer Gerechtigkeit"
Warum gerade Dortmund? Sinnvoll finde ich Düsseldorf. Wenn wir mal Abgeordnete haben werden die eine GS unterhalten. Essen im Moment der Gründung geschuldet
Warum sollten wir das vorschreiben
In Bezug auf "Dort befindet sich auch die Landesgeschäftsstelle"
§2 - Mitgliedschaft
Beendigung der Mitgliedschaft fehlt
§4 - Ordnungsmaßnahmen
Das bedeutet, jede Ordnugnsmaßnahme muss vom BuVor ausgehen
§5 - Gliederung
Warum gerade die?
in Bezug auf "Bezirks und Kreisverbände"
Sie müssen auch geografisch zusammenliegen
in Bezug auf "Zusammenschlüsse von Verbänden gleicher Ebene sind erlaubt und heißen Regionalverbände.
§6a - Der Landesparteitag
Warum hier vorschreiben? Vielleicht machen wir bald DE-Mail, ePost, Jabber oder sonst was
in Bezug auf "E-Mail oder Brief"
2 Wochen halte ich für eine angemessene Vorbereitung auf einen LPT für zu gering
Welche gibt es denn noch SÄA 3W PÄA 3W und?
Warum dann innerhalb von 2 Wochen? Wieso jetzt keine Mail mehr. Kann einberufen werden? Frist zu was? Steht in 6b(11)
Was passiert, wenn die BFO geändert wird?
Ist das jetzt optional?
in Bezug auf "Das Wahlprotokoll wird durch den Wahlleiter und mindestens zwei Wahlhelfer unterschrieben und dem Protokoll beigefügt"
§6b - Der Landesvorstand
Wieso keine feste Zahl? Die sollten doch Aufgaben haben. Sind sie so nur Visitenkartenträger
in Bezug auf "fünf bis sieben"
Also kann der LVor selbst neue Politische Rahmen definieren. Ist ja ein Organ und das direkt im Namen aller Piraten
Damit kann der LVor sich selber im Amt halten, bis PartG die Notbremse zieht
Was bedeutet das? Überall wo der LPT einen Beschluss gefasst hat, kann der LVor nicht abweichen, beim Rest schon?
Warum so viel und nicht sagen wir 1%? Praktisch gibt es die Möglichkeit also nicht
in Bezug auf "eines Zehntels"
Der Vorstand sucht sich selber aus, was er tut?
Der VS muss einen TB abgeben und darf sich dann aber aussuchen was drinsteht und in welcher Form das zu erfolgen hat?
Der LVor beschließt, ab wann er Beschlussfähig ist?
steht in 6b(7 - 5) anders
in Bezug auf "schriftlichen Tätigkeitsbericht"
Das Minimum ist, Ich habe Mitgliederverwaltung gemacht?
in Bezug auf "umfasst alle Tätigkeitsgebiete"
in Bezug auf was? In Summe eher wirkungslos, solange keine monetär messbarer Schaden entsteht
in Bezug auf "ihn Ansprüche geltend machen"
Dem Schatzi würde ich schon eine besondere einräumen wollen! Dessen Aufgaben sollte nicht einfach jemand anders übernehmen
Da die Aufgaben nicht zugeordnet sind, ist zumindest nicht gewährleistet, dass die Aufgaben den betreffenden Titeln auch zugeordnet sind
Was passiert wenn wir nur 5 Vorstände gewählt haben, aber nun 2 zurücktreten? Dann haben wir keinen satzungskonformen Vorstand mehr
in Bezug auf "mehr als zwei"