NRW-Web:News/2010-07-05 - Diskriminierungsschutz im Grundgesetz weiter verbessern

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Diskriminierungsschutz im Grundgesetz weiter verbessern

Köln, 05. Juli 2010 - Mit ihrer Teilnahme beim CSD-Straßenfest in Köln haben die nordrhein-westfälischen PIRATEN zusammen mit Hunderttausenden Menschen ein Zeichen gegen die Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender gesetzt.

National wie international müssen sich Personen, deren Leben sich nicht mit sogenannten gesellschaftlichen Normen deckt, Anfeindungen und Diskriminierungen gefallen lassen. Während sich in Deutschland die Lage in den letzten Jahren zumindest gebessert hat, herrschen anderswo weiter Zustände, die inakzeptabel sind. Als drastisches Beispiel sei hierfür die in Uganda geplante Einführung der Todesstrafe für homosexuelle Handlungen genannt.

Doch auch in Deutschland gibt es aus Sicht der PIRATEN NRW keinen Grund, mit dem Erreichten zufrieden zu sein. «Noch immer ist ein coming-out keine Selbstverständlichkeit in einer Gesellschaft, die durch offene und verdeckte Diskriminierung die persönliche Selbstentfaltung und alternative Lebensweisen erschwert», sagt Birgit Rydlewski, 1. Vorsitzende des Landesverbandes NRW der Piratenpartei.

Mit Christian Wulff haben wir zudem seit Freitag einen neuen Bundespräsidenten und damit ein Verfassungsorgan, das sich seit einigen Jahren als Kurator von ProChrist engagiert und auch engere Kontakte zum Arbeitskreis Christlicher Publizisten pflegt, zwei Organisationen, die offen Positionen gegen Homosexualität und damit gegen die freie Entfaltung des Individuums beziehen, die vom Grundgesetz garantiert wird. Dies oder auch die Äußerungen und das Verhalten des Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Stefan Mappus (CDU), zeigen, wie salonfähig diskriminierende Geisteshaltung unter anderem gegen Schwule und Lesben in Deutschland leider immer noch ist.

Mit Ihrer Teilnahme am CSD in Köln und auch in anderen Städten haben sich die Mitglieder der Piratenpartei offen hinter ihre Ziele gestellt. Wir treten für eine grundgesetzlich geschützte freie Selbstbestimmung geschlechtlicher und sexueller Identität und Orientierung ein. Gesellschaftliche Rollenzwänge lehnen wir ab, sofern diese von den Betroffenen nicht freiwillig eingenommen werden. In diesem Zusammenhang fordern die Piraten unter anderem eine weitere Verbesserung des Diskriminierungsschutzes im Rahmen des Artikels 3 unseres Grundgesetzes. In die Aufzählung des Absatzes 3 soll eine Aufnahme der „sexuellen Identität“ erfolgen, wie es die Piraten in ihrer Satzung bereits vorleben.

Quellen: http://www.zeit.de/politik/2010-06/erzchristlich

05. Juli 2010, 10.38 Uhr