NRW:Wahlkampf/Bedingungen für Wahlkampfplakatierung/Oberhausen
Oberhausen
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Fachbereich 5-6-30 /Erschließung und Beiträge, Straßenbenennung
Fachbereichsleiterin Petra Oehlandt
Tel.: 0208 825-2501
Fax: 0208 825-5268
E-Mail: petra.oehlandt@oberhausen.de
Infos BTW 2009
Ich kopiere einfach mal die Mail hier hinein, die ich von der Stadt Oberhausen heute erhalten habe:
Plakatierung aus Anlass der Bundestagswahl am 27.09.2009
Sehr geehrter Herr Düngel,
die an Parlamentswahlen zugelassenen Parteien haben in der Stadt Oberhausen das Recht, 3 Monate vor Parlamentswahlen im öffentlichen Verkehrsraum zu plakatieren. Anschlagtafeln, Plakatwände und dergleichen hierfür stellt die Stadt Oberhausen leider nicht zur Verfügung. Die Parteien haben auf eigene Kosten diese Anschlagmöglichkeiten zu beschaffen und im öffentlichen Verkehrsraum an geeigneter Stelle anzubringen. Um den am Wahlkampf beteiligten Parteien einerseits weitestgehend Möglichkeiten zur Wahlwerbung einzuräumen, andererseits aber die Interessen der Oberhausener Bürger hinsichtlich der Verkehrssicherheit zu gewährleisten und Belästigungen zu vermeiden, weise ich auf folgende bei der Plakatierung zu beachtende Regularien hin:
Da die Verkehrssicherheit im allgemeinen weniger durch die Art des Wahlplakates, sondern vielmehr durch die besonderen Verhältnisse des Aufstellungsortes gefährdet wird, ist es erforderlich, dass die Parteien mir ihre entsprechenden Vorhaben rechtzeitig mitteilen, damit ggf. die für die Sicherheit des Verkehrs erforderlichen Auflagen jeweils nach den örtlichen Gegebenheiten festgelegt werden können. Um diese für die Verkehrssicherheit notwendige Prüfung durchzuführen, ist es erforderlich, die Aufstellorte für die Plakatträger mit folgenden Angaben einzureichen:
- Straße, auf der der Werbeträger stehen soll,
- nähere Angaben, wie z. B. Kreuzung, Einmündung, Laterne, Schilderpfosten mit Angabe des Verkehrszeichens.
Es ist erforderlich, folgende Aufstellorte für Plakatträger auszuschließen:
- Im unmittelbaren Bereich von Kreuzungen und Einmündungen (der 5m-Abstand ist einzuhalten),
- vor Bahnübergängen,
- im Bereich von Signalanlagen,
- auf Radwegen,
- auf Gehwegen, wenn nicht mindestens 2 m Gehweg freibleibt,
- am Innenrand von Kurven.
Falls von Ihnen beabsichtigt ist, im Gebiet der Stadt Oberhausen Plakate anzubringen, bitte ich mir baldmöglichst die Liste mit den Plakatstandorten einzureichen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag gez. XXX