NRW:Wahlkampf/Bedingungen für Wahlkampfplakatierung/Langerwehe
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Aus einer Mail vom 12.8.2009:
Sehr geehrter Herr Bramer, die Voraussetzungen zur Wahlwerbung in der Gemeinde Langerwehe richtet sich nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW sowie nach der Sondernutzungssatzung der Gemeinde. Auf Ihre Anfrage vom 10.08.2009 kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: - Besondere öffentliche Vorschriften gibt es hier nicht. Die Plakatierung ist formlos schriftlich unter Benennung der ungefähren Anzahl der Werbeplakate und deren Größe zu beantragen. Die Erlaubnis wird in aller Regel innerhalb von einer Woche erteilt und ist selbstverständlich gebührenfrei. - Feste Stellwände, Plakatstände o.ä. (sog. Wesselmann-Plakate) stehen seitens der Gemeinde nicht zur Verfügung. Die anderen bereits hier werbenden Parteien haben diese Stellwände auf eigene Kosten beschafft. Die Standplätze der Wesselmann-Werbeträger durchlaufen im Einzelfall ein Genehmigungsverfahren. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Gemeindewappen Volker Rösler Gemeindeverwaltung Langerwehe Gewerbe- und Ordnungsamt Schönthaler Str. 4 52379 Langerwehe Tel.: 02423 / 409 135 Fax: 02423 / 409 166