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NRW:SAFOCO-Korschenbroicher Kuschelkreis

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Vorwort: Durch den Antrag der Reboot-Gruppe ist die Arbeit des KKK in Gefahr. Leider hat sich die Arbeit in dieser Gruppe nicht so gestaltet, wie ich es mir erhofft hatte. Ich finde den Ansatz der Reboot-Gruppe OK, jetzt eine neue Satzung zu präsentieren, habe aber den Eindruck, dass zu wenig von dem, was auf den Treffen Konsens war in die neue SAFOCO-Satzung eingeflossen ist. Dies möchte ich mit diesen SÄA beheben, sollte SAFOCO angenommen werden.

Änderungsantrag Nr.
SÄAKKKAF1
Beantragt von
Michele Marsching für Teile des KKK NRW
Betrifft
SAFOCO-Satzung / §1
Beantragte Änderungen

Ersetze §1 der SAFOCO-Satzung durch folgenden Wortlaut:

(1) Der Landesverband Nordrhein-Westfalen ist ein Landesverband der Piratenpartei Deutschland.

(2) Die "Piratenpartei Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen" führt den Namen Piratenpartei Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen. Die Kurzbezeichnung lautet: "PIRATEN NRW".

(3) Der Sitz des Landesverbandes ist Düsseldorf. Dort befindet sich auch die Landesgeschäftsstelle.

(4) Sein Tätigkeitsgebiet ist Nordrhein-Westfalen.



Erklärung:

Das zweite Treffen des KKK NRW hatte beschlossen eine Ausformulierungsgruppe ins Leben zu rufen, die unstrittige Punkte Formuliert und auf dem KKK3 zur Diskussion stellt. Die vorgeschlagene Änderung betrifft eine geklärte Formulierung des dritten Treffens. Daher beantrage ich den Wortlaut zu ändern, um dem Kompromissvorschlag UND dem SAFOCO-Vorschlag gerecht zu werden:

  • (1): Reicht so, der Rest sollte in der Bundessatzung stehen oder in eine Präambel gepackt werden, ist laut Meinung KKK jedoch Altlast.
    • KKK: Warum muss das so in eine Satzung?
      • Erklärung, wo der LV innerhalb der Partei steht
  • (2): Kurz und knackig mit gleichem Aussagegehalt.
    • KKK: Warum muss das so in eine Satzung?
      • Vorgabe im Parteiengesetz: Das MUSS rein! (§§ 4 Abs. 1 u. 2, 6 Abs. 2 Nr. 1)
      • Vorgabe laut Bundessatzung: "Landesverbände führen den Namen Piratenpartei Deutschland verbunden mit dem Namen des jeweiligen Bundeslandes.".
      • Für die Kurzbezeichnung gilt: Wir übernehmen die KBZ des Bundes und fügen unsere Gebietsbezeichnung an. In der Werbung bzw. bei Wahlen können wir diesen Zusatz weglassen.
  • (3): Kurz und knackig mit gleichem Aussagegehalt.
    • Nachdem wir einmal "Er führt" hatten, erinnern wir hier daran, um wen es geht...
  • (4): Kurz und knackig mit gleichem Aussagegehalt.
    • ... und nutzen hier wieder "Sein Tätigkeitsgebiet", um kurz und prägnant zu bleiben :)


Änderungsantrag Nr.
SÄAKKKAF2
Beantragt von
Michele Marsching für Teile des KKK NRW
Betrifft
SAFOCO-Satzung / §2
Beantragte Änderungen

Streiche in §2 der SAFOCO-Satzung den letzten Satz "Ein für seinen Wohnort zuständiger Regionalverband darf einem Piraten die Mitgliedschaft nicht verweigern.".



Erklärung:

Im KKK NRW herrschte die Meinung vor, dass sich die neue Satzung auf keinen Fall mit der Bundessatzung schneiden darf, um weitere Streitigkeiten im Folgenden zu verhindern. Ergänzungen zur Bundessatzung sind in Ordnung, etwas komplett entgegen stehendes sollten wir vermeiden.

Der beschriebene Satz steht der Bundessatzung §3 Abs 2 entgegen, wonach der Vorstand der zuständigen Gliederung die Annahme verweigern darf, dies jedoch schriftlich begründen müsste. Wir sollten einen solchen Konfrontationskurs nicht wählen, wenn es irgendwie zu verhindern ist.

Änderungsantrag Nr.
SÄAKKKAF3
Beantragt von
Michele Marsching für Teile des KKK NRW
Betrifft
SAFOCO-Satzung / §9 Auflösung und Verschmelzung
Beantragte Änderungen

Ersetze §9 der SAFOCO-Satzung durch folgenden Wortlaut:

(1) Über die Auflösung des Landesverbandes oder seine Verschmelzung mit anderen Parteien beschließt ein extra hierfür einberufener Landesparteitag. Der Beschluss bedarf einer Mehrheit von 3/4 der stimmberechtigten Mitglieder desselben. Zu diesem Parteitag muss eine Einladungsfrist von acht Wochen eingehalten und den Mitgliedern eine eingehende Begründung bekannt gegeben werden.

(2) Der Beschluss ist durch eine Urabstimmung mit einfacher Mehrheit zu bestätigen. Eine Änderung des Beschlusses ist nicht vorgesehen. Die Mitglieder äußern ihren Willen im Zusammenhang mit der Urabstimmung in Schriftform.

(3) Beschlüsse über Auflösung oder Verschmelzung bedürfen zur Erlangung der Rechtskraft der Zustimmung eines Bundesparteitages. Näheres regelt die Bundessatzung.



Erklärung:

Der Punkt Auflösung und Verschmelzung wurde beim ersten Treffen der Ausformulierer ausdiskutiert, nur die Mehrheitsverhältnisse waren nicht klar. Bei KKK3 haben wir diese zur Diskussion gestellt. Die vorgeschlagene Änderung betrifft eine mehrheitlich akzeptierte Formulierung des dritten Treffens. Daher beantrage ich den Wortlaut zu ändern, um dem Kompromissvorschlag gerecht zu werden:

  • (1): die acht Wochen Vorlaufzeit, sollen Sicherheit geben, dass kein Pirat die Auflösung evtl. "verpasst"
  • (2): Kurz und knackig mit gleichem Aussagegehalt.
    • KKK: Warum muss das so in eine Satzung?
      • Vorgabe im Parteiengesetz §6 (2) Satz 11
      • Der Satz mit der Änderung ist wichtig, um Anträge auf Änderung des Originalantrags von vorneherein auszuschließen, siehe PartG §6 (2) Satz 11. Abstimmung auf Auflösung: "JA" oder "NEIN", kein "NEIN, ABER..." oder "JA, WENN..."
  • (3): Hier wieder der Verweis auf die Bundessatzung.
    • KKK: Warum muss das so in eine Satzung?
      • Vorgabe laut Bundessatzung: Nach einer Willensbekundung zur Auflösung eines LV MUSS der BPT noch zustimmen (Bundessatzung §13 Abs. 5) und hierzu müssen in der Landessatzung Regelungen getroffen werden.
      • Alles weitere wird aus der Bundessatzung übernommen.