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NRW:Pulheim/Ortsmitgliederversammlung/2014.2/Satzungsänderungsanträge
Die Ortsmitgliederversammlung möge die folgenden Satzungsänderungen beschließen:
1. § 6a Absatz 6 entfällt
(6) Die Ortsmitgliederversammlung wählt zwei Rechnungsprüfer, die den finanziellen Teil des Tätigkeitsberichtes des Vorstandes vor der Beschlussfassung über ihn prüfen. Das Ergebnis der Prüfung wird der Ortsmitgliederversammlung verkündet und zu Protokoll genommen. Danach sind die Rechnungsprüfer aus ihrer Funktion entlassen.
2. §6a Absatz 7
(7) Die Ortsmitgliederversammlung wählt mindestens zwei Kassenprüfer. Diesen obliegen die Vorprüfung des finanziellen Tätigkeitsberichtes für die folgende Ortsmitgliederversammlung und die Vorprüfung, ob die Finanzordnung und das Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz) eingehalten werden. Sie haben das Recht, Einsicht in alle finanzrelevanten Unterlagen zu verlangen,
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(7) Die Ortsmitgliederversammlung wählt mindestens einen Kassenprüfer. Diesen obliegen die Vorprüfung des finanziellen Tätigkeitsberichtes für die folgende Ortsmitgliederversammlung und die Vorprüfung, ob die Finanzordnung und das Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz) eingehalten werden. Sie haben das Recht, Einsicht in alle finanzrelevanten Unterlagen zu verlangen,
3. §9 Absatz 2
(2) Darüber hinaus bedürfen Beschlüsse über eine Auflösung oder Verschmelzung zur Rechtskraft der Zustimmung eines Landesparteitages.
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(2) Darüber hinaus bedürfen Beschlüsse über eine Auflösung oder Verschmelzung zur Rechtskraft der Zustimmung eines Kreiparteitages.
4. §3 der Finanzordnung Absatz 2c
2c) Spenden fallen bei Wegfall des Ortsverbandes an den Landesverband.
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2c) Spenden fallen bei Wegfall des Ortsverbandes an den Kreisverband.
Die Satzungsänderungsanträge wurden bereits im Laufe des Jahres eingereicht und lagen dem Vorstand in einem Pad vor. Die aktuelle Fassung im Pad.