Die Daten werden täglich aktualisiert.
NRW:Projektgruppe/Orange Submarine/Bugtracker/58
Aktuell:
(5) In Kreisen ohne Kreisverband kann eine Mitgliederversammlung Vertreter für bestimmte Aufgaben bestimmen, wie beispielsweise die Verwaltung der Mitgliederdaten, die Aufsicht über den Posteingang oder die Vertretung gegenüber der Presse. Diese Vertreter sollen vom Landesvorstand in seiner nächsten Sitzung auf Antrag in der Regel offiziell mit den bestimmten Aufgaben betraut werden.
Vorschlag 1:
(5) In Kreisen ohne Kreisverband kann eine Mitgliederversammlung Vertreter für bestimmte Aufgaben bestimmen, wie beispielsweise die Verwaltung der Mitgliederdaten, die Aufsicht über den Posteingang oder die Vertretung gegenüber der Presse. Diese Vertreter sollen vom Landesvorstand in seiner nächsten Sitzung auf Antrag in der Regel offiziell mit den bestimmten Aufgaben betraut werden.
Für die Vertreter kann eine Geschäftsordnung erlassen werden, die für diese bei der Erfüllung ihrer Aufgaben bindend ist und von der Kreismitgliederversammlung beschlossen und geändert wird.
Vorschlag 2:
(5) In Kreisen ohne Kreisverband kann eine Mitgliederversammlung Vertreter für bestimmte Aufgaben bestimmen, wie beispielsweise die Verwaltung der Mitgliederdaten, die Aufsicht über den Posteingang oder die Vertretung gegenüber der Presse. Diese Vertreter sollen vom Landesvorstand in seiner nächsten Sitzung auf Antrag in der Regel offiziell mit den bestimmten Aufgaben betraut werden.
Die Kreismitgliederversammlung kann eine Geschäftsordnung beschliessen, die für die Vertreter bei der Erfüllung ihrer Aufgaben bindend ist.
Begründung:
Viele Regionen ohne KV habe "Büropiraten" gewählt und diesen eine Geschäftsordnung gegeben. Diese Geschäftsordnungen sollen bindenden Charakter erhalten durch die Erwähnung in der Landessatzung.