NRW:PiratenAG/Rechtliches

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Rechtliches zum Verkauf der Aktien

Erstellung eines Wertpapierprospekts

Je nach gewählter Form des Aktienverkaufs kann die Erstellung und Zulassung eines Wertpapierverkaufsprospektes nötig bzw. sinnvoll sein. Das Know-how zur Erstellung eines Wertpapierverkaufsprospektes ist in der Partei vorhanden. Allerdings ist dies relativ zeitaufwändig und kostet mindestens 4.000 EUR (= BAFin-Gebühren, keine Kosten für Erstellung selbst angesetzt).

Die Erstellung eines Wertpapierverkaufsprospektes ist jedoch bei geschickter Strukturierung des Projekts nicht zwingend notwendig. Beispielsweise ließe sich dies durch die Einschaltung eines oder mehrerer „Treuhänder“ als Weiterverkäufer vermeiden.

Eine einfache Lösung ist die Bereitstellung eines „Vermittlungsauftrags“ zwischen Kauf- und Verkaufsinteressenten auf der Website der AG selbst. Dies ist laut BAFin zulässig, sofern daraus kein wirtschaftlicher Vorteil (z.B. durch Vermittlungsgebühren o.ä.) für den Vermittler – also für die AG – entstehen. In einem solchen Fall vermittelt die AG technisch gesehen nur zwischen Aktionären und Interessenten, eine Platzierung findet nicht statt. Die AG selbst (bzw. ihre Aktien) sind hierbei nur das Objekt und nicht der Ausführende.

Beispiel für ein solches Formular:
http://www.gsc-research.de/uploads/media/Vermittlungsauftrag_GSC-Aktien.pdf

Der „Verkaufsinteressent“ wäre in unserem Fall die Piratenpartei (bzw. der Landesverband NRW) als Großaktionär der Piraten NRW AG. Eine Vorlage für den Kaufvertrag, der seitens der Partei einem sich eintragenden Kauf-Interessenten zuzusenden ist, findet sich hier:
Kaufvertrag für Interessenten

Einschaltung einer Bank

Die Einschaltung einer Bank ist nicht zwingend erforderlich, könnte als zusätzliche PR-Wirkung aber evtl. sinnvoll sein.

Kandidaten aus NRW:
GLS Bank (angerufen, wollte sich melden)
Schnigge Wertpapierhandelsbank (angemailt)
Bankhaus Lampe (vmtl. Nein, hatte bereits Begleitung einer Piratenanleihe abgelehnt)
n.n.