NRW:PiratenAG/Geschäftszweck

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In der „Piraten NRW AG“ sollen alle derzeit schon bestehenden, größtenteils aber (noch) privat an der Partei vorbei betriebenen kommerziellen Aktivitäten gebündelt werden. Dazu zählt insbesondere der Handel mit Piraten-Utensilien wie beispielsweise

  • T-Shirts
  • Fahnen
  • Aufkleber
  • Kugelschreiber
  • weitere Utensilien

Diese und zahlreiche andere Piraten-Utensilien müssen die Parteimitglieder und Sympathisanten derzeit in Shops kaufen, die meist privat von Piraten betrieben werden, teils aber auch von normalen „Geschäftemachern“. Teilweise erfolgte die Abwicklung auch direkt über die Partei, was jedoch schon 2009 zu Problemen im Zusammenhang mit dem Thema Umsatzsteuer führte. Problem ist hier die Schwelle von 17.500 Euro Umsatz pro Jahr, ab der eine Umsatzsteuerpflicht besteht.

Quelle:
Schreiben des Wirtschaftsprüfers der Piratenpartei an Bernd Schlömer
Datei:Schreiben WP.pdf (ab Seite 3 unten)

Ein sich bereits konkret abzeichnendes künftiges Geschäftsfeld ist die „Piraten-Zeitung“ (in Print), an deren Vorbereitung derzeit seitens einiger Piraten aus Wuppertal gearbeitet wird. Diese soll in Briefkästen verteilt und an Kiosken o.ä. zum kostenlosen Mitnehmen ausgelegt werden, um mehr Menschen auf die PIRATEN und unsere Themen aufmerksam zu machen.

Hier bietet es sich an, die Finanzierung zumindest teilweise über Anzeigenschaltungen zu decken. Möglich wäre jedoch auch ein Abo-Angebot, so dass interessierte Leser diese bequem ins Haus geliefert bekommen und mit ihrem Abonnement zugleich die Piratenpartei unterstützen können. Sowohl die Buchung der Anzeigen als auch der Aboverkauf sollte aufgrund der oben skizzierten Umsatzsteuer-Problematik nicht direkt über die Partei erfolgen. Mit einer Abwicklung über die AG wäre das Problem gelöst.

Angesichts der Kreativität der PIRATEN werden in der Zukunft sicherlich noch zahlreiche weitere Geschäftsideen aufgebracht werden, die im Zusammenhang mit der Piratenpartei stehen. Diese können dann ebenfalls über die AG abgewickelt werden. Vor diesem Hintergrund ist darauf zu achten, dass der satzungsgemäße Geschäftszweck der AG nicht zu eng gefasst wird, um eine Ausweitung der Aktivitäten nicht zu behindern.

WICHTIGER HINWEIS (vorsorglich): Der Betrieb des sogenannten „Piraten-Marktes“ soll definitiv nicht in der AG erfolgen!