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NRW:Kreis Recklinghausen/Stammtisch/Datteln-Themensammlung

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Hier werden in Zukunft die Inhalte unserer Piratenpads zur Übersicht und zu Sicherungszwecken gesammelt werden...

Themenübersicht

Steinkohlekraftwerk Datteln IV

Kontakt der Grünen -Datteln zum 30.04.2012 19 Uhr
Auf den Piratenstammtisch am 19.04.2012 im Café Central, Neumarkt 2, 45711 Datteln wurde beschlossen, eine Einladung für den Montag, 30.04.2012 um 19 Uhr zu einem gemeinsamen Stammtisch aus zu sprechen.
Um eine Planung Sicherheit unsererseits zu ermöglichen benötigen wir eine Verbindliche Zusage. Des Weiteren steht die Frage im Raum ob wir den Stammtisch auch in der Presse ankündigen wollen, wobei dabei zu bedenken ist, dass die Resonanz, auch wegen des Öffentlichen Interesses größer werden könnte.
Informationen zur diesem Thema finden sie unter http://wiki.piratenpartei.de/NRW:Kreis_Recklinghausen/Stammtisch/Datteln-Themen
Uwe Fischer Piratenpartei RE (uwe.fischer@piratenpartei-nrw.de)
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Energiepolitik

Wir wollen eine langfristig sichere und umweltschonende Energie-Infrastruktur. Dies bedeutet eine Umstellung von endlichen Energieträgern auf regenerative Energiequellen. Regenerative Energieträger sollen dabei nach dem Prinzip der Nachhaltigkeit genutzt werden und nicht in Konkurrenz zu anderen Umweltzielen stehen. Außerdem wollen wir eine transparente dezentralisierte Erzeugerstruktur. Nur so kann eine Partizipation jedes Bürgers erreicht und Monopolstellungen verhindert werden.

Abschalten?


Wirkungsgrad Elektrisch
Wirkungsgrad Kraftwärmekopplung


Gesamtwirkungsgrad 46 % inklusive Wärmenutzung


Kleinere KWK und BHKW haben 90 %


In Kopenhagen läuft der 2. Block von Avedøre seit 2001 mit 94 %, der 1. Block seit 1990 mit 90 %


PRO und CONTRA

  • der Umwelt zuliebe *der Strom der weg ist fehlt --> fehlt nicht, da die restlichen Kraftwerke in DE nicht völlig ausgelastet sind
  • Rechtsstaatlichkeit
  • E.ON muss die älteren Kraftwerke laut Gerichtsurteil wie versprochen abschalten, auch wenn Datteln IV nicht weiter betreiben werden darf
  • Versorgung
  • Bahnstrom
  • Tagebau
  • Wärmeenergie


Wird das Kraftwerk jetzt neu gebaut ?????????


Saphi´s zusammengetragenen Infos:

(noch in Bearbeitung!!)


Geplant: Europas größter Steinkohlekraftwerkblock

  • Kosten: über 1,2Mrd €
  • Betriebsdauer: mind. 40Jahre
  • 1055MW(el) elektr. Leistung
  • 2400MW(th) Feuerungswärmeleistung (+200MW Hilfsdampferzeuger)
  • 3,5Mio t Kohle pro Jahr
  • Wirkungsgrad inkl. 380MW(th) Fernwärmeabgabe: 49,2%, ohne:45%
  • 180m hoher Kühlturm (ca. 50 Etagen)
  • IMPORT-Kohle z.B. aus Australien, einheimische Energieträger nicht geplant!
  • Klima: 6,2 Mio t CO2/Jahr
  • 413MW(el) soll über Bahnstromumrichter in das Netz der DB eingespeist werden (40% statt derzeit 20%)
  • Rest der Leistung ins 50Hz-Netz der Amprion GmbH (ehem RWE Transportnetz) zur Versorgung des Stromnetzes


Datteln I: 0,5Mio t, Datteln II: 0,5Mio t, Datteln III: 0,6Mio t → 1,6Mio t pro Jahr für Datteln I-III
Diff: 4,6Mio t pro Jahr
Mehr als der 4-fache CO2 – Ausstoß als Datteln I-III zusammen.
Datteln I-III: Nettoleistung 303MW(el) ,
Datteln I+II: 1964 je 95MW(el) und Datteln III:1969 mit 113MW(el)


Shamrock Herne 0,8Mio t pro Jahr CO2 soll unabhängig davon auch abgeschaltet werden. (13. BimSchV – regelt Emissionsbegrenzungen von Großkraftwerken.)**


**Nach § 20 Abs. 3 der 13. BImSchV mussten Altanlagen bis zum 01. November 2007 so nachgerüstet werden, dass sie im Wesentlichen die emissionsmäßigen Anforderungen neuer Großkraftwerke erfüllen. Gemäß Abs. 3 dieser Norm konnte der Anlagenbetreiber jedoch bis zum 31. Dezember 2006 verbindlich erklären, die Anlage bis zum 31. Dezember 2012 stillzulegen. Als „Lohn“ hierfür darf die Anlage bis zum vorgenannten Termin nach den alten Vorgaben und Grenzwerten bis zu diesem Termin aber keinesfalls länger laufen lassen. Eine Möglichkeit, die Altanlage mit höherem Schadstoffausstoß, als es dem jetzigen Stand der Technik entspricht, über 2012 hinaus laufen zu lassen, gibt es nicht. Auch für die älteren Dattelner Blöcke hat e.on im September 2009 öffentlich erklärt, es gebe eine Betriebsgenehmigung bis 2012. In so fern müssen ganz offensichtlich auch Datteln I-III bis 2012 vom Netz – unabhängig von der Fertigstellung des neuen Blocks.


In Datteln kann die Abwärme nicht genutzt werden, daher wären Standorte besser, die das können.



RA Phillip Heinz vertrat Fam. Greiwing beim OVG Münster (AZ 10D 121/07.NE) am 03.09.09 in einem Normenkontrollverfahren. → Bebauungsplan wurde für unwirksam erklärt.
Verstoss gegen §26 des Landesentwicklungsgesetzes – “Vorrang für heimische und erneuerbare Energien“. Verpflichtung zum Klimaschutz und zur Effizienz wurden nicht berücksichtigt. Stadt hat Gefährdungspotential und Schutz der Bevölkerung im Falle eines Unfalls nicht ausreichend berücksichtigt.
Stadt Datteln + EON haben Revision beim BVG in Leibzig am 16.03.10 eingereicht. → Urteil vom OVG ist rechtskräftig! Somit fehlt die Bauplanrechtl. Grundlage. Imissionsschutzrechtl. Bescheide (Baugenehmigung) ist rechtswidrig.


E.on selbst gibt die Anzahl der Arbeitsplätze in seinen „Fakten zum geplanten Steinkohlekraftwerk Datteln“ mit direkt 75 und indirekt 175 Arbeitsplätzen an.

Zum Urteil


Zusammenfassend kann man das Urteil so beschreiben, dass die Stadt Datteln ihrer planerischen Verantwortung in keiner Weise ausreichend nachgekommen ist. Inhaltlich zeigt das Urteil Fehler auf, die die gesamte Palette des Planungsrechts betreffen.


Verstoß gegen die Anpassungspflicht an den Landesentwicklungsplan; im Stadtgebiet von Datteln ist ein anderer Standort in der Landesplanung ausgewiesen.


Verstoß gegen die Grundsätze der Energieeffizienz und des Klimaschutzes. Neue Kraftwerke sind laut Landesplanung auch im Hinblick auf die volkswirtschaftlichen Kosten des Klimawandels nur möglich, wenn sie einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. Das ist hier nicht ansatzweise sichergestellt.


Die erforderliche Regionalplanänderung ist unwirksam; man hat hier quasi durch die Hintertür einen neuen Standort für ein eigenständiges Großkraftwerk eingeführt. Abgesehen davon, dass dies dem Landesentwicklungsplan widerspricht hat es diesbezüglich laut OVG auch keine erkennbare (aber zwingend erforderliche) Abwägung gegeben.


Die erforderliche Flächennutzungsplanänderung ist unwirksam, da ebenfalls keine Anpassung an die übergeordnete Planung erfolgt ist.


Der Bebauungsplan ist nicht einmal an die unwirksame Änderung des Regionalplans angepasst, es fehlt an der Ausweisung von Waldflächen.


Der Bebauungsplan leidet an einem totalen Abwägungsausfall, was die Anforderungen an die Störfallvorsorge angeht. Die Stadt hat verkannt, dass sie und nur sie die Pflicht hat, Vorsorge, für den Dennochstörfall zu schaffen. Es geht darum, dass auf europäischer Ebene die Konsequenz gravierendster Störfälle gezogen wurde. Die Richtlinie ist benannt nach dem furchtbaren Unfall im ital. Seveso. Es geht hier nicht um irgendetwas, sondern um den Schutz von Menschenleben bei Störfällen, die eben bei Störfallanlagen nie völlig ausgeschlossen werden können Die Umsetzung in Deutsches Recht ist (jedenfalls partiziell) erfolgt. Entgegen des konkreten Wortlautes in § 50 Bundesimmissionsschutzgesetz meinte die Stadt Datteln, die ganze Verantwortung auf das immissionsschutzrechtliche Verfahren abwälzen zu können. Im übrigen liegen gravierende Fehler beim Verständnis und der Anwendung der Abstandsrichtlinien vor.


Der B-Plan ist abwägungsfehlerhaft, da hinsichtlich der Immissionen eine zu umfassende Verlagerung in das immissionsschutzrechtliche Verfahren stattfindet. Konkret wird gerügt, dass die Stadt bereits umfangreiche Flächen zur Erweiterung/Nachrüstung (sog. Reserveflächen) zur Verfügung stellt, ohne die hiervon zu erwartenden Emissionen auch nur ansatzweise zu berücksichtigen. Das wiege um so schwerwiegender, da die Stadt hinsichtlich verschiedener Immissionen bewusst bis an die Grenze des Zulässigen gegangen sei.


Bestätigt werden weiter Mängel in den Gutachten, ggf. eine Befangenheit von Gutachtern, Fehler bei der Ermittlung der Lärm- und Schadstoffbelastung und insbesondere bei der Frage der Notwendigkeit und Zumutbarkeit eines derart massiven Kühlturms samt einer Fehlgewichtung der Verschattungen durch Kühlturmschwaden (Stichwort erdrückende Wirkung).


Das Flächenkonzept sei nicht nachvollziehbar.
Kurz gesagt: Man habe E.ON die Flächen gegeben, die sie wollten. Ohne sich darum zu kümmern, ob die Flächen-, Boden-, Wald- und Biotopinanspruchnahme tatsächlich gerechtfertigt ist und ob es Möglichkeiten der Minimierung gibt. Zudem sei die FFH-Verträglichkeit nicht nachgewiesen.Jeder dieser Themenkomplexe hätte bereits für sich genügt, den Bebauungsplan für unwirksam zu erklären.

Heilung möglich?


Nein. Eine Heilung bedeutet juristisch, dass – vorwiegend formelle Fehler – nachträglich behoben werden und der gleiche (!) Bebauungsplan erneut beschlossen und in Kraft gesetzt wird. Hier handelt es sich nicht um formelle Fehler, sondern um Fehler, die den Bebauungsplan an vielen Stellen in seinem Kern betreffen. Eine Heilung ist danach nicht vorstellbar. Wenn man es genau nimmt, sprechen auch weder die Stadt Datteln noch die Landesregierung von einer Heilung im eigentlichen Sinne. Vielmehr geht es darum, zunächst die Landesplanung zu ändern. Dazu wurde Ende 2009 der sog. Klimaschutzparagraph im Landesentwicklungsprogramm gestrichen. Für 2010 ist angekündigt, den Landesentwicklungsplan und den Regionalplan zu ändern. Wenn hier sämtliche Vorgaben für Energieeffizienz und den Klimaschutz gestrichen würden, würde das Land NRW energiepolitisch allerdings 20 Jahre zurückfallen. Selbst wenn dies alles fehlerfrei laufen sollte, wären damit aber noch längst nicht alle im Urteil genannten Fehler des Bebauungsplans behoben. Es müsste vom Stadtrat der Stadt Datteln unter Beteiligung der Öffentlichkeit ein komplett neuer Bebauungsplan erarbeitet werden. Dieser müsste in seinem Abwägungs- und Diskussionsprozess „rein zufällig“ zu dem Ergebnis kommen, dass all das, was schon gebaut wurde, richtig ist. Danach könnte erneut gegen den Bebauungsplan geklagt werden. Es ist leicht erkennbar, dass ein derartiges Vorgehen der Stadt Datteln mit sehr hohen rechtlichen Risiken behaftet ist. Zudem ist es langwierig und rechtlich sowie fachlich sehr komplex. Eine einfache, kurzfristige „Lösung“ ist nicht ersichtlich. → Das passiert aktuell

Gehen ohne Kohlekraftwerke bald die Lichter aus?

Lassen wir die Umweltbehörde des Bundes, das Umweltbundesamt (UBA) sprechen. Das UBA kündigt Ende September 2009 eine Studie hierzu an wie folgt: „Die Stromversorgung ist sicher – trotz Atomausstiegs und ohne in den nächsten Jahren zusätzliche fossile Kraftwerke ohne Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) bauen zu müssen. Das ist Ergebnis der aktuellen Studie „Klimaschutz und Versorgungssicherheit“ des Umweltbundesamtes (UBA). Vor allem besteht kein Bedarf an zusätzlichen Grundlastkraftwerken. Das gilt selbst unter konservativen Annahmen zum Ausbau der erneuerbaren Energien und der KWK sowie zur Entwicklung des Stromverbrauchs in den nächsten Jahren. Um neben der Versorgungssicherheit auch die langfristigen Klimaschutzziele zu erreichen, muss sich die Stromversorgung grundlegend wandeln. Zentrale Elemente sind neben dem Atomausstieg: mehr erneuerbare Energien, weniger Stromverbrauch durch mehr Effizienz, der Ausbau der KWK und eine Verlagerung hin zu weniger CO2-intensiven Brennstoffen wie Gas. Erneuerbare Energien müssen langfristig den überwiegenden Teil des Stroms erzeugen. Die Potentiale hierfür sind sowohl in Deutschland als auch weltweit vorhanden.“ http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-medien/mysql_medien.php?anfrage=Kennummer&Suchwort=3850 Das Gericht begründete die Aufhebung des Bebauungsplans v.a. mit gravierenden Verstößen gegen landesplanerische Vorgaben. So sei das Kraftwerk nicht an der im Landesentwicklungsplan vorgesehenen Fläche geplant worden. Der Landesentwicklungsplan sehe als Standort für ein Großkraftwerk ein weiter von der Wohnbebauung entfernt liegendes Gebiet im Nordosten der Stadt vor. Ferner kritisierte das Gericht die unzureichende Planung der Stadt Datteln in Bezug auf den Immissionsschutz und insbesondere das Störfallrisiko. Auch seinen die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes nicht hinreichend berücksichtigt worden. Der Umfang des geplanten Flächenverbrauchs von ca. 64 Hektar sei nicht plausibel. Fraglich sei außerdem, ob die Auswirkungen des ca. 180 m hohen – auch die Abgase ableitenden – Kühlturmes auf die benachbarte Wohnbevölkerung und das Landschaftsbild sowie die zu erwartenden Luft- und Lärmimmissionen ausreichend ermittelt und abgewogen worden seien. Auch seien die Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms und des Landesentwicklungsplans zur ressourcen- und klimaschützenden Energienutzung nicht hinreichend berücksichtigt worden.


In letzter Konsequenz müsse E.On sich darauf vorbereiten, das Kraftwerk wieder abzureißen

Gesetzgebung wurde am 17.12.2009 geändert!

Der Klimaschutzparagraf wurde aus dem Landesentwicklungsgesetz gestrichen. Um den KW-Bau nachträglich zu legalisieren.
Hingegen wirs der Ausbau der Windenergie behindert. Windkraftanlagen müssen z.B seit 2005 (Windenergieerlass – Rüttgers) einen Mindestabstand von 1.500Meter zu Wohngebäuden einhalten. Der 180Meter hohe Kühlturm von DattelnIV hingegen steht näher als 400!!Meter an den nächsten Wohnhäusern.

CSS-Technologie - Lagerung von Kohlendioxid (CO2) in der Erde

  • In Datteln Versuchsanlage zur Abscheidung von CO2.
  • CSS erst ab 2030 großtechnisch anwendbar??

Greenpeace-Studie „Plan B 2050“

Modell um Treibhausgase bis 2050 um 90% zu senken.


Gutachten Jurist Dr. Martin Klemt (aus Münster)

sieht keine Hinderungsgründe gegen das Zielabweichungsverfahren. Auftraggeber und Bezahler ist zwar EON, aber SPD + Grüne haben den Gutachter ausgewählt. Grüne hatten wohl gehofft das Ergebnis sei: Datteln IV könne und dürfe nicht gebaut werden. Das ist wohl daneben gegangen.


Thema 2