NRW:Arbeitskreis/Gesundheit/Themensammlung

Aus Piratenwiki Mirror
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Wenn man Menschen fragt, was sie sich für ihr Leben wünschen, dann antworten die meisten Gesundheit, denn was ist alles andere wert ohne diese. Doch infolge des demografischen Wandels werden immer mehr Menschen krank und pflegebedürftig.

In NRW gab es im Dezember 2007 ca. 484.000 Pflegebedürftige. Aktuell arbeiten im Gesundheitswesen rund eine halbe Millionen Menschen. Mit diesen Zahlen wird klar: Gesundheit ist ein Bürgerthema und geht uns alle an.

Piraten haben sich bisher dadurch ausgezeichnet sich auch für Themen einzusetzen, die nicht durch eine Starke Lobby bedient werden. Für Menschen, die im Gesundheitssystem tätig sind können wir als Piraten etwas bewegen und im Gegenzug eine gigantische Wählerschaft in NRW ansprechen.

Solange sich die Piratenpartei zur sozialen Markwirtschaft bekennt ist dir Fürsorge des Staates für jeden Einzelnen ein entscheidender Faktor für die soziale Komponente. Dennoch müssen die offensichtliche Missstände im Gesundheitssystem beseitigt werden, um das Recht auf gesundheitliche Versorgung für jeden Einzelnen in der Zukunft zu erhalten

Module für das Wahlprogramm NRW 2010

Freier Zugang zu medizinischen und pharmazeutischen Studien und Fachdatenbanken

Mitarbeiter:

Martin/Yrthy


freier Zugang zu Fachdatenbanken

Die aktuelle Gesetzgebung im Bereich des Schutzes geistigen Eigentums behindert für Laien den freien Zugang zu vielen Fachdatenbanken. Besonders im Gesundheitssektor gibt es eine stetig wachsende Anzahl an Personen, die sich tiefergehender mit ihrer Krankheit beschäftigen möchten, es jedoch wegen fehlendem Zugang zu Informationen nicht können.

Wir setzen uns deshalb für einen ungehinderten Zugang zu den gängigen Fachdatenbanken ein.

Ein prominentes Beispiel dieser Entwicklung ist die Dockchek AG (http://www.doccheck.ag/). Die Docchek AG betreibt als einen Dienst ein Loginsystem für die Fachdatenbanken "Fachinformation" und "Rote Liste". Die darin enthaltenen weiterführenden Angaben zu Arzneimitteln sind vollständig nur von Heilberuflern oder Studenten von Heilberufen einsehbar. Der intersssierte Laie kann nur einen Teil dieser Daten einsehen (http://www.pharmnet-bund.de/dynamic/de/am-info-system/index.html). Weitergehende Informationen müssen über ein Pay-per-View Verfahren bezahlt werden. Ein freier Zugang zu Studien und Fachdatenbanken würde nicht nur die Arbeit vieler Forscher erleichtern, sondern es auch dem interessierten Patienten ermöglichen sich zu Informieren und damit ein Gespräch "auf Augenhöhe" mit den Heilberuflern zu pflegen.

Veröffentlichungspflicht für medizinische und pharmazeutische Studien

Mitarbeiter:

Martin/Yrthy

Die forschenden Pharmazeuetischen Firmen sind zur Zeit nicht zur vollständigen Veröffentlichung von Studien gezwungen. Bisher existieren nur Selbstverpflichtungen und Absichtserklärungen seitens der Industrie. Zur Zeit ist es gängige Praxis von einer klinischen Studie ungünstige Teilaspekte zu Verschweigen oder durch nachträgliche Änderung des Studiendesigns die Studie positiver erscheinen zu lassen.

Im Sinne eines auf das Wohl des Patienten ausgerichteten Gesundheitssystems muss es eine gesetzliche Verpflichtung zur Veröffentlichung aller Studiendaten auf frei zugänglichen Portalen geben.

Forschungen, die mit öffentlichen Mitteln finanziert werden, müssen unter den offenen Lizenzen "CC-BY-SA" oder "CC-BY-NC" veröffentlicht werden. Die Ergebnisse müssen der deutschen Bevölkerung auf Anfrage zugänglich sein.

Vorsorge und Prävention

Präventionsmaßnahmen helfen, gesundheitlichen Beeinträchtigungen rechtzeitig entgegenzuwirken oder ganz zu vermeiden. Im Gesundheitswesen entstehen jährlich Kosten in Milliardenhöhe, welche sich durch verbesserte Früherkennungsmaßnahmen deutlich reduzieren lassen könnten.


Erste Hilfe

Mitarbeiter:

Daniel Düngel BrittaS

Die NRW-Piraten planen ein Programm zur Förderung von Ersthelfermaßnahmen. Es reicht nicht, einmal im Leben an einer Schulungsmaßnahme in lebensrettenden Sofortmaßnahmen teilzunehmen. Wir wollen daher, dass Erste Hilfe in die Schulprogramme für Schülerinnen und Schüler zwischen 10 und 16 Jahren zum Beispiel im Rahmen von Projekttagen aufgenommen wird. Darüber hinaus setzen wir uns für die Einrichtung und Förderung von Schulsanitätsdiensten ein, die auf freiwilliger Basis beruhen und das Verantwortungsbewusstsein der Schülerinnen und Schüler fördern. Die bereits bestehenden Angebote der Ersten Hilfe sollen für Interessierte kostenfrei angeboten werden

Vorsorgeuntersuchungen

Mitarbeiter:

Klaus Hammer

Problem: Kinder werden ab der Geburt regelmäßig einem Kinderarzt vorgestellt um mögliche Fehlentwicklungen des Kindes frühzeitig erkennen zu können. Diese regelmäßigen Untersuchungen enden mit dem Übergang zur Schule (5J)

Lösung: Durchgehende Untersuchungen in Jährlichem Rhytmus bis zum 18. Lebensjahr.

Begründung: Gerade in dieser wichtigen Zeit, in der die Kinder ganz neuen Belastungen ausgesetzt sind (Frühes Aufstehen, längeres Sitzen auf einem Stuhl, Schreibarbeiten, tragen des Schultornisters) werden die Untersuchungen ausgesetzt. Erst mit 14 Jahren werden die Untersuchungen wieder als J-Untersuchungen wieder aufgenommen. Durch die neuen Belastungen, aber auch durch die Lehrmittelsituation in den Schulen (siehe auch: Schule macht krank?!) werden viele Kinder schon ab der Grundschule zu Fällen für langfristige Behnadlungen gemacht. Durch die dadurch notwendigen Ausgaben entstehen langfristige Kosten für das Gesundheitssystem, die leicht zu vermeiden sind. (Verfasser: Klaus Hammer)


Problem: In einer nicht unerheblichen Zahl von Elternhäusern sind die Eltern nicht mehr in der Lage, sich angemessen um ihre Kinder zu kümmern. Durch Überlastung und Überforderung entstehen Probleme wie Verwahrlosung und Gewalt gegen Kinder.

Lösung: Die Gesundheitsvorsorgeuntersuchung (Siehe Gesundheitsvorsorge) muss bis zum 18. Lebensjahr fortgeführt werden. Um sicher zu stellen, dass die Untersuchungen auch von den Eltern wahrgenommen werden, wird die zahlung des Kindergeldes an die Wahrnehmung der Untersuchung gekoppelt. Hierbei meldet der Kinderarzt lediglich die erfolgte Untersuchung an die Krankenkasse und diese erteilt die Freigabe für die Kindergeldzahlung für ein weiteres Jahr. Erhält die Krankenkasse nach 12 Monaten keine weitere Untersuchungsmeldung, werden die Eltern angemahnt die Untersuchung durchführen zu lassen. Wenn das nicht innerhalb von 3 Monaten erfolgt, meldet die Krankenkasse dem Kindergeldträger, dass die Zahlungen einzustellen sind.

Die Kindergeldzahlungen werden erst wieder aufgenommen, wenn der Krankenkasse wieder eine Vorsorgeuntersuchung nachgewiesen wird.

Sollte die Zahlung mehr als 3 Monate ausgeblieben sein und der Krankenkasse immer noch keine erneute Untersuchung angezeigt worden sein, sind die Krankenkassen verpflichtet, die örtlichen Sozialämter auf diese Situation hinzuweisen. Diese sind dann verpflichtet, das Kind zu einer Untersuchung zu begleiten.

Sollte es zu ausgefallenen Zahlungen gekommen sein, werden diese nicht nachgeholt.(Dies sollte in dem Mahnschreiben der Krankenkasse an die Eltern deutlich hervorgehoben werden!)

Im Falle des Verdachtes auf Vernachlässigung oder Misshandlung durch den Untersuchenden Arzt sind durch den Arzt die zuständigen Stellen zu unterrichten. Somit soll den Betroffenen Eltern und Kindern möglichst schnell Hilfe angeboten werden. Während der Behandlung von Vernachlässigung / Misshandlung soll der Untersuchungsintervall deutlich verkürzt werden (erst 3 Monate, später 6Monate), um den Erfolg oder Misserfolg der Behandlung besser beurteilen zu können.

Begründung: Vernachlässigungen und Misshandlungen von Kindern finden üblicherweise im heimischen Umfeld und nicht in der Öffentlichkeit statt. Veränderungen am Gesundheitszustand der Kinder lassen sich lediglich durch Ärzte zielgerichtet feststellen. Als Methode, die ohne eine Totalüberwachung von Eltern auskommt aber trotzdem einen hohen "Anreiz" an der Nutzung des Angebotes bietet, bietet sich die Verknüpfung mit der Kindergeldzahlung an.


Pflegekräftemangel vs. demografischer Wandel

Mitarbeiter:

BrittaS

Die Menschen in .Deutschland werden immer älter. Nach Berechnungen des statistischen Bundesamtes wurden Männer im Jahr 1998/2000 im Schnitt 79 Jahre alt, Frauen 83 Jahre. Im Jahr 2050 werden sich diese Zahlen verschoben haben. erwartet wird eine durchschnittliche Lebenserwartung für den Mann von 83,7 Jahren und Frauen von 88,2 Jahren (Quelle: http://www.bpb.de/files/XCOOB8.pdf).

Dieser Entwicklung, die mit einem erhöhten Bedarf an Pflegekräften einhergeht, steht der allgemeine Abbau der Pflegestellen gegenüber.Diese Entwicklung muss umgekehrt werden. Die Auszubildenden in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen werden oftmals, aufgrund des Arbeitskräftemangels, als Arbeitskraft eingesetzt, anstatt wie es im Ausbildungsvertrag vorgesehen ist, angelernt zu werden.

Forderung 1/Pflege

Der Abbau der Pflegestellen muss gestoppt und umgewandelt werden

Forderung 2/Pflege

Die Krankenpflegeausbilung muss zusammengelegt werden mit der Ausbildung zur Kinderkrankenpflege und Altenpflege. Die zunächst gemeinsame Ausbildung mit späterer Spezialisierung, erfolgt an Berufschulen des Landes NRW. Während der praktischen Ausbildung sollen die Auszubildenen die Möglichkeit haben, die Arbeit in Krankenhäusern, Altenpflegeheimen, ambulanten Pflegeeinrichtungen, Hospizen und Psychiatrien kennen zu lernen und hier die Basis zu schaffen, als qualifizierte Pflegekraft nach der Ausbildung in den Pflegeberuf einzusteigen.


Der Beruf der Pflegenden ist in der Bevölkerung derzeit unattraktiv. Dies liegt begründet in den Arbeitszeiten, der hohen psychischen und physischen Belastung und den nur unzureichend vorhandenen Aufstiegsmöglichkeiten. Die aktuellen Planungen das Eingangsbildungsniveau für die Pflegeausbildung herab zu senken fördert nicht das Vertrauen der Menschen in die Pflegenden, sondern schürt Ängste im Falle der Pflegebedürftigkeit auf nicht ausreichend qualifiziertes Personal angewiesen zu sein.

Forderung 3/Pflege

Deshalb fordert die Piratenpartei NRW, das das Weiterbildungsangebot für Pflegende erweitert und vom Land NRW finanziell gefördert wird. Dies erhöht die Professionalität der Pflegenden und verbessert das Image des Pflegeberufes in Kombination mit den unter Forderung 2/Pflege genannten Punkten.