NRW:Arbeitsgruppe/Koordination Bergisches Land/Orga
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Abgesandte der Crews
Robert Klein für die Orange Brotherhood
John Lammert für die Raben Piraten
Steffi Niesemann für die Wupper-Piraten
Organisationsstruktur
Das zentrale Gremium ist die mindestens ein mal im Monat, an einem regelmäßigen Termin stattfindende AG Sitzung. Nebenbei können Arbeitstreffen stattfinden. Nach bisherigen Vorstellungen wird es 6 Ressorts geben:
- Öffentlichkeitsarbeit
- Parteinahe Strukturen (Stammtische,Hochschulgruppen,etc)
- Aktionen und Veranstaltungen
- Mitgliederbetreuung
- Technik
- Interne Schnittstelle
Bis auf weiteres werden keine Ansprechpartner für die Ressorts bestimmt, sondern nach Aufgaben die jeweiligen Verantwortlichen bestimmt.
Entscheidungsstruktur
Dies ist eine erste Fassung der Satzung der AG Koordination Bergisches Land (im weiteren AG):
§1 Mitgliedschaft
- Jede Crew, die ihren Aufgabenschwerpunkt im Raum Bergisches Land hat, kann und soll einen Abgesandten in die AG schicken. Dieser ist aufzunehmen und ist somit stimmberechtigtes Mitglied der AG. Ein längerfristiges Engagement in der AG ist gewünscht.
- Jeder Pirat, der seinen Aufgabenschwerpunkt im Raum Bergisches Land hat, kann Antrag auf die Mitgliedschaft in der AG stellen.
- Seine Mitgliedschaft in der AG verliert, wer mehr als 3 Monate inaktiv ist. Dies gilt nicht für die Abgesandten der Crews.
§2 Entscheidungen
- Entscheidungen werden durch die absolute Mehrheit aller aufgenommenen Mitglieder der AG getroffen.
- Sein Stimmrecht verliert ein Mitglied, wenn es 2 Monate in Folge nicht an den Entscheidungsprozessen der AG teilgenommen hat. Dies gilt nicht für die Abgesandten der Crews.
- Die nach der Landessatzung NRW, die Crews betreffenden Entscheidungen werden durch die in der AG durch Abgesandte repräsentierte Crews entschieden, die ihre Entscheidung durch ihren Abgesandten mitteilen; jede Crew hat in diesen Angelegenheiten ein Vetorecht. Dies bedeutet äußert eine Crew durch ihren Abgesandten, dass sie eine Entscheidung nicht mittragen will, so ist die Entscheidung aufgehoben.
- Für Entscheidungen gemäß §2.3, die kurzfristig getroffen werden müssen - also Entscheidungen, für die ein Beschluss gefunden sein muss bevor jede in der AG repräsentierte Crew in einer Crew-Sitzung ihren Standpunkt festlegen kann - haben die Abgesandten der Crews das Vetorecht.