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NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Teilnahme an den Ausschusssitzungen/(5)

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(5) In allen Ausschusssitzungen hat die/der Oberbürgermeister/in oder ein/eine von ihm/ihr beauftragter Angehöriger/beauftragte Angehörige der Verwaltung teilzunehmen. Der/die Beauftragte hat allgemein die Rechte und Pflichten wahrzunehmen, die die/der Oberbürgermeister/in in den Ratssitzungen hat.