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NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Sitzungen des Verwaltungsausschusses/(2)

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(2) Jede Ratsfrau und jeder Ratsherr ist berechtigt, an den Sitzungen des Verwaltungsausschusses als Zuhörer/in teilzunehmen. Mit Beschluss der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Verwaltungsausschussmitglieder kann ihnen das Rederecht eingeräumt werden. Darüber hinaus können durch Beschluss des Verwaltungsausschusses andere Personen zur Beratung hinzugezogen werden.