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NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Abgrenzung der Zuständigkeiten/(6)

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6. Schulausschuss (Ausschuss im Sinne des § 110 des Niedersächsischen Schulgesetzes)

Beratung der Angelegenheiten des Geschäftsbereiches Schule und Sport, soweit es sich um Angelegenheiten der Schulverwaltung handelt. Die Budgetberatung für den Geschäftsbereich erfolgt gemeinsam mit dem Sportausschuss.