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NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Abgrenzung der Zuständigkeiten/(1)

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1. Ausschuss für Finanzen und Controlling

Vorbereitung des Haushaltsplanes durch Bildung von Eckwerten und Beratung der mittelfristigen Finanzplanung (Hauptkontrakte Rat/Verwaltung, Rahmenkontrakte für die Geschäftsbereiche, Jahresrechnung u. a. als Fachausschuss für das Rechnungsprüfungsamt, Fachprüfungen in den Geschäftsbereichs-Ausschüssen). Zentrales Controlling (aggregierte Geschäftsbereichsberichte, Budgetkontrolle, über- und außerplanmäßige Ausgaben, Personalkosten-Controlling, Abweichungsberichte, Finanzberichte).Begleitender Ausschuss für Vorhaben der Aufgaben- und Verwaltungsreform (Geschäftsprozessoptimierung, Strukturveränderungen). Personalplanung, -steuerung, -wirtschaft, -entwicklung (Ausbildungsgrundsätze und -quoten, Übernahmegrundsätze/Einstellungsstopp, Qualifizierung, Altersteilzeit, Vorruhestand). Vergabe und Aufnahme von Darlehen zur Übernahme von Bürgschaften