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Antrag Ökokraftstoffstrom

Die Piratenpartei fordert die Umsetzung der Europäischen Richtlinie 2009/28/EG zur Verwendung ökologischer Energie im Verkehr.

Ein gleich lautender Antrag wurde bereits im Hamburger LF angenommen und auf dem Landesparteitag vom 22.10.11 in leicht abgeänderter Formulierung verabschiedet.

Link zurück zum Antrag: Elektrokraftstoff statt Biokraftstoff fördern - Umsetzung der EU Richtlinie


Alternativ- oder Ergänzungsantrag - nicht Teil des obigen Antrags

Als Kompromiss in Anerkennung der machtpolitischen Realitäten nachgedacht, bzw. Versuch eines Migrationspfads unter Berücksichtigung verschiedener Interessenlagen wie Bauernverband, Speditionsgewerbe, Autohersteller, Vielfahrer, Tankstellen, Mittelstand etc. Vernachlässigt wird das Interesse von Mineralöl-Großunternehmen.

Elektrokraftstoff im Individualverkehr
Zum Schutze bisheriger Investitionen mittelständischer Biodiesel-Produzenten kann die Beimischungsquote zwischenzeitlich auf eine Steuerbefreiung für reinen Biosprit zurückgestellt werden wie es bis 2007 bestand. Gleichzeitig soll ein Anreiz gesetzt werden, neue Fahrzeuge möglichst mit Ökostrom-Tankmöglichkeit zu haben und den Einsatz von Ökostrom laufend zu motivieren. Durch die höhere Effizienz pro Kilowattstunde des Fahrzeugs bei Elektroantrieb ist die Motivation zur vorrangigen Nutzung von Strom soweit technisch machbar ohnehin gegeben. Die Bequemlichkeit mit Bio- oder Fossilkraftstoff zu fahren, anstatt auf das Aufladen der Batterie zu warten, soll teuer sein. Die günstigste Möglichkeit soll öffentlicher Transport mit höchster Effizienz pro Personenkilometer sein.

Vorschlag zur Umsetzung:
PKW oder evtl. künftig auch LKW mit elektrischem Haupt-Antriebsmotor und einem konventionellem Motor mit angeschlossenem Generator zur Erweiterung der Reichweite, sogenannte Hybridfahrzeuge (serieller Hybrid), können Ökostrom aus dem Stromnetz verwenden, soweit die Batterien reichen. Dieser Ökostrom soll anteilig für die Erfüllung der Quote gelten. Danach fährt das Fahrzeug bei Bedarf mit dem an Bord aus Biokraftstoff erzeugtem Strom weiter. Beim Kauf eines Hybrid-Neufahrzeugs wird der Einsatz von 100%igem Agrarsprit (Ethanol / Biodiesel / BTL-Kraftstoffe etc.) beantragt. Eine begrenzte, vorher festgelegte Menge Biokraftstoff pro Fahrzeug wird am Ende eines Jahres auf Antrag von der Energiesteuer (früher Mineralölsteuer) befreit, die Steuer wird zurückerstattet. Das EnergieStG unter der Hoheit des Finanzministeriums regelt eine verminderte Besteuerung von Biokraftstoffen derzeit in §50. Das hier angestrebte Verfahren einer nachträglichen Entlastung wird bereits erfolgreich bei Blockheizkraftwerken praktiziert ebd. §53.

Die volle Besteuerung aller Produkte an den jeweiligen Tankstellen bietet einen kurzzeitigen Finanzierungsvorteil für den Finanzminister. Erst mit der selbständigen Entlastung kommt der Nutzer in den Genuss des steuerlichen Vorteils. Über die Begrenzung der Zulassung neuer so geförderter Fahrzeuge kann die Gesamtmenge des verbrauchten Biokraftstoffs kontrolliert werden. Weiterer Vorteil dieses Verfahrens ist die Stärkung von Wettbewerb im Kraftstoffmarkt. Es würde neue Tankmöglichkeiten auf Speditionshöfen und Bauernhöfen geben können.

Es existiert in Deutschland eine Produktionskapazität für Biodiesel von über 5 Millionen Tonnen. In die deutsche Beimischung gehen ca. 2,6 Millionen Tonnen. Eine Direktvermarktung an Endkunden gibt den Biokraftstoffproduzenten eine wesentlich bessere Verhandlungsposition als gegenüber den wenigen Mineralölkonzernen. Die Erzeugerkapazität ist durch die unstete Politik der letzten Jahre zu großen Teilen bereits in der Hand von Agrarkonzernen. Die Piratenpartei sollte hier Planungssicherheit, auch beim Ausstieg aus der Förderung, entgegen setzen.

Vergleichsweise effiziente Fahrzeuge mit seriellem Hybridantrieb werden besser gestellt als konventionelle Verbrennungsmotoren. Die begrenzte, steuerbefreite Biokraftstoffmenge pro Fahrzeug wird am Verbrauch der besten 10% neu zugelassener Fahrzeuge des Vorjahres bemessen. Wer mehr oder schneller fahren will, kommt nicht in den Genuss weiterer Steuerbefreiung sondern muss mehr Ökostrom einsetzen, konventionellen Sprit tanken oder mehr bezahlen. Diese Regelung gilt vorerst für 5 Jahre und muss danach neu beschlossen werden.

Sonstige Umweltauswirkungen
Im Ergebnis werden unter anderem die Lebensmittelpreise sinken. Biokraftstoff wird nur bis zu der Menge gefördert, wie er nachhaltig und sinnvoll, regional hergestellt werden kann. Der Flächenbedarf für Verkehrsenergie sinkt, wenn es gelingt, mehr Verkehr auf Schienenbahnen zu leiten.