Landesverband Niedersachsen/Plakate2009/Wallenhorst

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Verantworlicher

Genehmigung

Für Plakatwerbung (aus Anlass der Bundestagswahlen) ist in der Gemeinde Wallenhorst keine Genehmigung erforderlich.

Zuständig ist der Fachbereich Bürgerservice und Soziales
Nicole Erben

Tel: (05407) 888-311
Fax: (05407) 888-83 311
erben (ät) wallenhorst.de


Wahlwerbung anlässlich der Bundestagswahl 2009

aus gegebenem Anlass möchte Sie darüber informieren, dass Wahlwerbung im Gebiet der Gemeinde Wallenhorst grundsätzlich als Sondernutzung zugelassen ist. Hierbei sind aber folgende Punkte zu beachten:

  1. Das Anbringen von Wahlwerbung ist für einen Zeitraum von 6 Wochen vor dem Wahltermin bis eine Woche nach dem Wahltermin gestattet. Für die Bundestagswahl kann also vom 16.08.2009 bis 04.10.2009 mit Plakaten im öffentlichen Verkehrsraum geworben werden.
  2. Durch die Art der Aufstellung oder Anbringung der Wahlplakate darf die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht gefährdet werden.
  3. Die Anbringung der Wahlplakate hat so zu erfolgen, dass diese nicht in den Verkehrsraum ragen. Grundsätzlich ist eine Bodenfreiheit von 2,20 m (Unterkante) erforderlich, bei Anbringung im Bereich eines Fuß- oder Radweges muss eine Bodenfreiheit von 2,50 m (Unterkante) eingehalten werden.
  4. Bei der Anbringung der Wahlplakate sind Materialien zu verwenden, die eine Beschädigung von Straßenlaternen ausschließen (kunststoffisolierter Draht oder Kunststofffestzurrmaterial). Bei Verwendung von Metall ist dieses so abzuschirmen, dass es die Laternen nicht berührt.
  5. Die Wahlplakate müssen so angebracht werden, dass sie auch schweren Stürmen standhalten.
  6. Die Befestigung der Wahlplakate ist regelmäßig zu überprüfen.
  7. Die Wahlplakate dürfen nicht an Bäumen inklusive evtl. vorhandener Befestigungspfähle angebracht werden.
  8. Die Wahlplakate dürfen nicht an Einrichtungen oder Wartehallen des öffentlichen Personennahverkehrs angebracht werden.
  9. Das Anbringen von Wahlplakaten an Verkehrszeichen oder -einrichtungen ist unzulässig. Wahlplakate, die Verkehrszeichen oder-einrichtungen gleichen und mit diesen verwechselt werden oder deren Wirkung beeinträchtigen könnten, dürfen nicht verwendet werden.
  10. Sichtdreiecke an Einmündungen und Kreuzungen sind freizuhalten.
  11. Kreisverkehrsplätze und unbebaute freie Strecken der öffentlichen Straßen sind von jeder Wahlwerbung freizuhalten.
  12. An Bundesautobahnen, Kraftfahrstraßen und außerorts an Bundesstraßen, Landesstraßen und vierspurigen Straßen ist Plakatwerbung unzulässig.
  13. Der Bereich von Friedhöfen ist von Wahlwerbung freizuhalten.
  14. Nach Abbau der Wahlwerbung ist der Plakatträger im ursprünglichen Zustand zu hinterlassen. Es darf kein Plakat im öffentlichen Verkehrsraum liegen bleiben, Plakatträger und Befestigungsmaterialien sind rückstandslos zu beseitigen.
  15. Mit dem Anbringen der Wahlwerbung erkennen Sie an, dass Sie für alle evtl. entstehenden Personen- und/oder Sachschäden haften. Sie stellen die Gemeinde Wallenhorst und andere öffentlich-rechtliche Körperschaften von allen Ansprüchen frei, die mit der Anbringung der Wahlwerbung in Zusammenhang stehen. Sie bestätigen ferner, dass Sie für alle Beschädigungen am Straßengrund und an sonstigen Anlagen der Straße, die mit der Anbringung der Wahlwerbung zusammenhängen, haften.

Im Rahmen der Gleichbehandlung und zur Vermeidung von Schwierigkeiten erhalten alle Parteien diese Auflagen. Werden sie nicht beachtet, müssen Sie damit rechnen, dass die Plakate ohne Vorankündigung und auf Ihre Kosten entfernt werden. Sie haben Sorge dafür zu tragen, dass alle Personen, die mit Ihrer Wahlwerbung betraut werden, von diesen Regelungen Kenntnis erhalten.

Diese Regelungen gelten für Werbeträger in den Größen A 0 (118,9 x 84,1 cm) und A 1 (84,1 x 59,4 cm). Für den Fall, dass Sie größere Werbeträger aufstellen möchten, setzen Sie sich bitte mit mir in Verbindung. Ich werde Ihnen dann eine Aufstellung der Standorte in der Gemeinde zukommen lassen, die dafür infrage kommen.

Wahlwerbestände und Informationsveranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum sind gesondert zu beantragen.

(Mario Fietz 10:07, 30. Jul. 2009 (CEST))