LSA:Landesverband/Organisation/Schiedsgericht/Archiv
Archiv des Schiedsgerichts
Aktenzeichen | Anrufung | Erledigung | Ergebnis |
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Bekanntmachungen
Das Schiedsgericht gibt bekannt:
Der vorsitzende Richter Benjamin Ölke ist für alle Verfahren, die in direktem Zusammenhang stehen mit den Auseinandersetzungen wie u.a. beschrieben im Forumsthread http://forum.piratenpartei.de/viewtopic.php?f=171&t=13649, wegen Befangenheit von seinem Amt zurückgetreten. Für diese Verfahren hat sich als zuständiges Schiedsgericht konstituiert: Benjamin Westphal (Vorsitzender), Martin Eigmüller (1. Richter), Sven Bischoff (2. Richter).
Beschlüsse
Nachtrag zum Beschluss vom 19.10.2009
Bedauerlicherweise haben wir versäumt, Dich auf die möglichen Rechtsmittel gegen unseren Beschluss vom 19.10 hinzuweisen. Du kannst gegen den Beschluss Berufung beim Bundesschiedsgericht einreichen. Da der Beschluss ohne Anhörung ergangen ist, kannst Du auch begründeten Einspruch bei uns einlegen oder dem formalen Mangel abhelfen. Für Berufung oder Einspruch gilt eine Frist von zwei Wochen. Nach Ablauf der Frist wird der Beschluss ansonsten rechtskräftig.
Du kannst selbstverständlich auch eine neue Klage formulieren.
Mit freundlichen Grüssen,
Martin Eigmüller, 1. Richter
für das Schiedsgericht LV Sachsen-Anhalt, Piratenpartei
- editiert von Smoki -
Anrufung durch R. L., Beschluss vom 19.10.2009
Das Schiedsgericht bestätigt den Eingang der Anrufung.
Das Schiedsgericht beschliesst zu der unten zitierten Anrufung des Schiedsgerichts durch den Piraten R. L.:
Die Einleitung eines Verfahrens lehnt das Schiedsgericht aus einem wichtigen formalen Mangel ab.
Der Beschluss ergeht einstimmig.
Zu den Gründen:
Wir erkennen Deine generelle Berechtigung an, aufgrund von §4 der Bundessatzung, der laut §4 unserer Landessatzung gilt, zu klagen: "Jeder Pirat hat das Recht und die Pflicht, im Rahmen dieser Satzung und der Satzung seines Landesverbandes die Zwecke der Piratenpartei Deutschland zu fördern und sich an der politischen und organisatorischen Arbeit der Piratenpartei Deutschland zu beteiligen." Es ist nicht von vornherein von der Hand zu weisen, dass Du möglicherweise in Deinem Recht aus §4 verletzt wurdest. Nach §3, Satz 1 SchiedsgerichtsO, ist jeder Pirat berechtigt, Klage einzureichen, falls er sich in seinen Rechten verletzt fühlt.
Nach §3, Absatz 2 der Schiedsgerichtsordnung muss die Klageschrift u.a. enthalten:
- Name und Anschrift des anderen Streitpartners (Angeklagter), - Unter welchen Umständen hat nach Auffassung des Klägers der Angeklagte Rechte des Klägers verletzt bzw. mit welcher Begründung wird gegen die Ordnungsmaßnahme Einspruch erhoben (Anklageschrift),
D.h., eine allgemeine Klage zur Klärung eines Sachverhalts oder Streits ohne einen Beklagten bzw. durch einen Unbeteiligten ist nach der Schiedsgerichtsordnung nicht vorgesehen. Der verantwortliche und satzungsgemässe Umgang auch mit persönlich heiklen Auseinandersetzungen und Problemen des Parteilebens ist vielmehr primär die Aufgabe des Vorstandes, was sich auch in dessen Zuständigkeit für Ordnungsmassnahmen nach §6 der Satzung zeigt.
Die Aufgabe des Schiedsgerichts besteht vor allem auch in der Überprüfung strittiger Vorstandsentscheidungen. Eine Vorverlagerung der Tätigkeit des Schiedsgerichts, bevor der Vorstand möglicherweise fehlerhafte Entscheidungen fällt oder weil er scheinbar seiner Verantwortung nicht gerecht zu werden droht, würde zur Folge haben, dass es für die Entscheidungen dieses Gremiums dann keine Überprüfungsinstanz mehr gäbe. Es hat also einen guten Sinn, dass die Schiedsgerichtsordnung ein Tätigwerden des Schiedsgerichts in der Regel erst nach einer Vorstandsentscheidung vorsieht.
Das Schiedsgericht des LV Sachsen-Anhalt der Piratenpartei
Vorsitzender: Benjamin Westphal
1. Richter: Martin Eigmüller
2. Richter: Sven Bischoff
Sehr geehrtes Schiedsgericht der Piratenpartei Sachsen-Anhalt,
Hiermit reiche ich R.L. Klage ein. Grund der Klage ist der Streitfall zwischen C. und s., durch welchen ich mich in meinem parteilichen Recht verletzt sehe, im Rahmen der Satzung des Landesverbandes die Zwecke der Piratenpartei zu fördern. Die beiden Mitglieder des Landesverbandes der Piratenpartei haben ihre persönlichen Differenzen eskalieren lassen, nachdem mehrere Klärungsversuche gescheitert sind. Die Eskalation der persönlichen Differenzen mündete u.a. in der Androhung von zivilrechtlichen Schritten, ohne vorher die Möglichkeit der parteiinternen Klärung durch das Schiedsgericht zu nutzen. Der nicht abzusehende Schaden für die Piratenpartei, welcher durch zivilrechtliche Schritte bei geringem Streitwert und der Verbreitung in der Öffentlichkeit eintreten könnte, mindert meine Anstrengungen, die Zwecke der Piratenpartei zu fördern. Deswegen reiche ich hiermit Klage ein, um weiteren Schaden von der Piratenpartei abzuwenden.
Mit freundlichen Grüßen, R.L.