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HE:Programmentwurf/2013.1/Konsolidierung/Mehr und direktere Demokratie
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- Ziel jeder gut funktionierenden Demokratie muss es sein, jedem Einzelnen möglichst viele Mitbestimmungsrechte und Beteiligungsmöglichkeiten zu geben. Momentan findet dies sowohl in Hessen als auch im gesamten Bundesgebiet nicht ausreichend statt. Wichtige Entscheidungen werden nicht per Volks- oder Bürgerentscheid getroffen, sondern grundsätzlich nur über den parlamentarischen Weg entschieden. Dies führt u.a. zu einer zunehmenden Parteienverdrossenheit und einem Gefühl der Ohnmacht.
- Wir Piraten sind der Meinung, dass es zu allen wichtigen und einen großen Teil der Bevölkerung direkt betreffenden Entscheidungen sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene Volksabstimmungen geben muss.
- Aber in den letzten Jahren haben sich in ganz Deutschland Defizite in der direkten Teilhabe der Bürger an den politischen Entscheidungsprozessen gezeigt. Weder werden die Bürger ausreichend informiert, noch dürfen sie in angemessener Weise Entscheidungen selber treffen. Gerade Hessen steht im Vergleich zu den meisten anderen Bundesländern in diesem Bereich schlechter da.
Direkte Demokratie
- Wir hessischen Piraten wollen deswegen die direktdemokratischen Elemente auf allen Ebenen der politischen Entscheidungsfindungen stärken. Dazu wollen wir die Hürden bei Volksbegehren und Volksentscheiden auf Landesebene deutlich senken. Auf der kommunalen Ebene (Gemeindevertretungen, Stadtverordnetenversammlungen und Kreistage) sind die bisherigen Möglichkeiten des Bürgerbegehrens, der Bürgerentscheide, sowie des Petitionsrechts überhaupt erst einmal gleichberechtigt einzuführen. Bei den Regierungsbezirken wollen wir eine Einführung prüfen.
- Als neues Element soll das sogenannte Ratsbegehren den Vertretern auf Landes- und Kommunalebene die Möglichkeit geben, die Einleitung eines Bürger- bzw. Volksentscheids mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschließen zu können. Dadurch entfiele in diesen Fällen die vorgelagerte Hürde des Bürger- bzw. Volksbegehrens völlig, was die Entscheidungsprozesse beschleunigen und den Bürgern zeigen würde, dass sie von ihren Vertretern ernst genommen werden.
- Ergänzend sind die direktdemokratischen Verfahren zu vereinfachen und bürgerfreundlicher in ihrer organisatorischen Handhabung zu gestalten. Auch muss es ermöglicht werden, Petitionen, Begehren und Entscheide online unter Einhaltung des Datenschutzes mitzuzeichnen.
- Einschränkungen der thematischen Gegenstände sind abzubauen, solange sie nicht demokratischen Grundwerten entgegen stehen und der Minderheitenschutz gewährleistet bleibt.
- Weiterführend sollen überregionale Begehren und Entscheide ermöglicht werden. Diese sind auf der Ebene von Landkreisen und kreisfreien Städten durchzuführen. Voraussetzung ist jeweils eine gemeinsame Betroffenheit, wie es beispielsweise bei größeren Infrastrukturprojekten gegeben ist. Die Grenzen von Regierungsbezirken können dabei überquert werden, die von Bundesländern ist zu prüfen.
Mehr Teilhabe
- Eine Grundsäule der Demokratie ist auch immer das Wahlrecht und die Frage, wem es gewährt wird. Junge Menschen interessieren sich wieder verstärkt für Politik und sind auch bereit, Verantwortung zu übernehmen. Wir wollen deshalb in Hessen auf Landes- und Kommunalebene das aktive Wahlalter auf 14 Jahre und das passive Wahlalter auf 18 Jahre absenken, wie es bereits in vielen anderen Bundesländern praktiziert wird.
- Junge Menschen werden mit 14 Jahren strafmündig und uneingeschränkt religionsmündig. Mit dem Eintritt der Schuldfähigkeit verlangt der Gesetzgeber von jeder Person, die Werte und Gesetze unserer Gesellschaft zu beachten und nach ihnen zu handeln. Viele beginnen in dieser Zeit auch mit konkreten Überlegungen für die Berufswahl. Auf die Lebensumstände, die diese Überlegungen prägen, hat die Politik einen entscheidenden Einfluss. Es ist daher angemessen, die Altersgrenze für das aktive Wahlrecht auf den Beginn der Strafmündigkeit zu senken. Mit dem Beginn dieser Verantwortlichkeit sollte allen auch das Recht zugestanden werden zu entscheiden, welche politische Gruppierung sie in der Politik momentan am besten vertritt. Keine Pflichten ohne Rechte.
- Das Wahlrecht soll allen Einwohnern offen stehen. Wir werden deshalb alle nötigen Schritte unternehmen, einschließlich der Einleitung einer Bundesratsinitiative zur Änderung entsprechender Gesetze.
Erweiterte Befugnisse des Ausländerbeirats
- Die Piratenpartei Hessen setzt sich für eine Änderung des §88 der Hessischen Gemeindeordnung ein mit dem Ziel, dass die Rechte und Befugnisse des Ausländerbeirats dergestalt erweitert werden, dass er zukünftig Einsicht in alle relevanten Sitzungsunterlagen erhält und auch die Gemeindevertretung und der Gemeindevorstand den Ausländerbeirat zu den Tagesordnungspunkten hören muss, die Interessen der ausländischen Einwohner berühren. Darüber hinaus soll die Gemeindevertretung dem Ausländerbeirat Antragsrechte geben können.
Implementierung des Jugendparlamentes
- Durch die Einrichten eines Jugendparlaments, dass mit den erforderlichen Mitteln, auch finanzieller Art, unterstützt wird, beabsichtigt die Piratenpartei in Hessen, die Rechte und Interessen von Kindern und Jugendlichen zu stärken und aktive politische Mitgestaltung für sie praktisch erlebbar zu machen. Dies erfordert eine Änderung des §4c der Hessischen Gemeindeordnung. Dabei orientiert sie sich in den Rechten und Befugnissen am Ausländerbeirat.
Weniger Hürden
- Wir Piraten setzen uns für die Abschaffung der 5%-Hürde zur Landtagswahl ein, damit diese undemokratische Abgrenzung entfällt. Auf kommunaler und europäischer Ebene ist dies bereits geltendes Recht.
- Die Möglichkeit einen Fraktionsstatus zu erhalten, ist derzeit noch essenziell, um alle parlamentarischen Rechte zu erlangen. Deswegen möchten wir Piraten die Eintrittshöhe im Land und den Kommunen absenken und verbindlich festschreiben.
Wahlcomputer
- Die Piraten fordern unbedingt die Abschaffung jeglicher Maßnahmen, durch die die Nachvollziehbarkeit demokratischer Wahlen gefährdet wird. Konkret werden Wahlcomputer adressiert, die in Hessen bereits in der Vergangenheit eingesetzt wurden.
- Während bei dem klassischen Papierstimmzettel die Wahl von jedermann nachvollzogen werden kann, müssen beim Einsatz von Wahlcomputern Millionen Bürgerinnen und Bürger darauf vertrauen, dass weder der Hersteller der Wahlcomputer, jemand aus dem Wahlvorstand noch einer der vorher bereits gewählt habenden Bürger Manipulationen vorgenommen hat.
- Die einzige Form des Wahlcomputers, die wir akzeptieren würden, wären Geräte, bei denen neben der elektronischen Zählung noch ein Ausdruck auf Papier erfolgt. Die elektronische Zählung darf als vorläufiges Ergebnis verkündet werden, das amtliche Endergebnis muss nachvollziehbar von Menschen ausgezählt werden.