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HE:Kreisverband Odenwald/Wahlen/2013/Genehmigungen/Breuberg
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Breuberg
Anzahl der genehmigten Plakate
Erste Angabe: 15 Stück, jeweils max. 3 pro Stadtteil Aktuele Angabe: Unbegrenzt, aber darauf achten, das Stadtbild nicht zu beeinträchtigen.
Wichtiges und Besonderes
Orte, an denen keine Plakate aufgehängt werden dürfen:
- Im Bereich von Kreisverkehrplätzen
Dinge, an denen keine Plakate befestigt werden dürfen: -
Wird Draht zur Befestigung verwendet, muss dieser mit Kunststoff ummantelt sein.
Die Standard-Sachen
- Fahrzeug- und Fußgängerverkehr darf nicht behindert werden
- Die Plakate dürfen nicht befestigt werden an bzw. auf:
- Verkehrszeichen
- Öffentliche Gebäude
- Bushaltestellen
- Trafostationen
- Verteilerkästen
- Kinderspielplätzen
- Sammelcontainern
- Dreiecksinseln
- Mittelinseln
- Tropfen
- Grünanlagen
- Die Sicht auf solche Einrichtungen, auf Kreuzungen und Einmündungen, darf nicht beeinträchtigt werden.
- Beschädigte Plakate sind umgehend zu ersetzen oder zu entfernen.
Von wann bis wann?
01.08-2013 - 30.09.2013