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HE:Kreisverband Odenwald/Wahlen/2013/Genehmigungen/Bad Koenig

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Bad König

Anzahl der genehmigten Plakate

50 Stück

Wichtiges und Besonderes

Orte, an denen keine Plakate aufgehängt werden dürfen:

  • Im Bereich des Kurgartens im Innerortsbereich (Frankfurter Straße)
  • Im Bereich des Kurparkes im Wiesengrund

Dinge, an denen keine Plakate befestigt werden dürfen:

  • Bäume
  • Schutzgeländer im Bereich von Kreuzungen oder Einmündungen


Die Standard-Sachen

  • Fahrzeug- und Fußgängerverkehr darf nicht behindert werden
  • Die Plakate dürfen nicht befestigt werden an bzw. auf:
    • Verkehrszeichen
    • Öffentliche Gebäude
    • Bushaltestellen
    • Trafostationen
    • Verteilerkästen
    • Kinderspielplätzen
    • Sammelcontainern
    • Dreiecksinseln
    • Mittelinseln
    • Tropfen
    • Grünanlagen
  • Die Sicht auf solche Einrichtungen, auf Kreuzungen und Einmündungen, darf nicht beeinträchtigt werden.
  • Beschädigte Plakate sind umgehend zu ersetzen oder zu entfernen.

Von wann bis wann?

25.07.2013 - 24.09.2013

Schreiben des Ordnungsamts