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HE:Kreisverband Gießen/KPT/2014.1/Anträge/S-02
| Dies ist ein eingereichter/eingereichtes Satzungsänderungsantrag für den HE:Kreisverband Gießen von Ralf Praschak für den Kreisvorstand. Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! Eine Übersicht aller Anträge findest Du in der HE:Kreisverband_Gießen/KPT/2014.1/Anträge. |
- Titel = Reduktion der Mitgliedschaftserwerbsaufnahmefrist
- Änderungsantrag Nr.
- S-02
- Beantragt von
- Ralf Praschak für den Kreisvorstand
- Betrifft
- Kreissatzung Gießen / §5 (2) und (3)
- Beantragte Änderungen
Der Kreisparteitag möge folgende Änderung an §5 (2) und (3) der Satzung des Kreisverbandes Gießen beschließen:
2) Über Aufnahmeanträge ist spätestens jedoch innerhalb von 3 Monaten nach Antragstellung zu entscheiden. Die Entscheidung kann auch, falls der Kreisvorstand in dieser Zeit nicht tagt, im Umlaufverfahren eingeholt werden, wobei über 50% der Kreisvorstandsmitglieder zugestimmt haben müssen. Ein entsprechender Umlaufbeschluss erfolgt mit Blick auf die Datenschutzbestimmungen nicht öffentlich.
(3) Wird über einen Aufnahmeantrag nicht innerhalb von 3 Monaten entschieden, so kann der Antragsteller die Entscheidung des Landesvorstandes beantragen.
Aktuelle Regelung:
2) Über Aufnahmeanträge ist spätestens jedoch innerhalb von 12 Monaten nach Antragstellung zu entscheiden. Die Entscheidung kann auch, falls der Kreisvorstand in dieser Zeit nicht tagt, im Umlaufverfahren eingeholt werden, wobei über 50% der Kreisvorstandsmitglieder zugestimmt haben müssen. Ein entsprechender Umlaufbeschluss erfolgt mit Blick auf die Datenschutzbestimmungen nicht öffentlich.
(3) Wird über einen Aufnahmeantrag nicht innerhalb von 12 Monaten entschieden, so kann der Antragsteller die Entscheidung des Landesvorstandes beantragen.
- Begründung
Die 12 Monate waren in der Theorie eine schöne Idee. Allerdings ist dies in der Praxis nicht umsetzbar (OMA, Nachfragen Landes-GenSek, etc.).