Diskussion:Stammtisch Paderborn/Treffen/2009-09-29

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Zusammenfassung

  • Arndt muss jeweils für jeden Kreis die Mitglieder einladen.
  • Am Anfang der Versammlung wird von selbiger festgelegt, was eine 'angemessene' Zeit zur Vorstellung ist
  • Versammlungsleiter und zwei Wahlhelfer werden von der Versammlung bestimmt, siehe §18 (8)
  • Die Bewerber stellen sich vor
  • Geheime Wahl des Bewerbers (abstimmen nur für Mitglieder aus dem jeweiligen Kreis erlaubt)
  • Unterstützerunterschriften sammeln
  • 38. Tage vor dem 9.Mai müssen die Unterstützerunterschriften bei jeweiligen Kreiswahlleiter abgegeben werden. Möglichst weit davor sollten die Dinge aus §18 (8) geklärt sein.
  • Ich habe mit einem Direktkandidaten aus Bayern gesprochen. Der meinte 1 Monat würde wohl locker reichen um die Unterschriften zu sammeln. Er musste 200 sammeln und das dauerte wohl etwa 8 Tage.

Details

http://www.im.nrw.de/bue/251.htm

  • Wahlvorschläge für Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen sind bei den Kreiswahlleiter/inne/n für die Wahlkreise und bei der Landeswahlleiterin für die Landeslisten einzureichen.
  • Alle anderen Parteien (sog. „neue“ Parteien) müssen ihren Wahlvorschlägen sog. Unterstützungsunterschriften hinzufügen. Für Kreiswahlvorschläge sind mindestens 100 Unterschriften von Wahlberechtigten aus dem jeweiligen Wahlkreis und für eine Landesliste mindestens 1000 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten aus dem Land erforderlich. Die Unterstützungsunterschriften müssen auf amtlichen Vordrucken erbracht werden, die auf Anforderung für Kreiswahlvorschläge von den Kreiswahlleitern und für Landeslisten von der Landeswahlleiterin unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.

d.h. Landesliste ist dank Mitgliederzahl eh gegessen.

Ansonsten Direktkandidaten für die jeweiligen Kreise wählen (Paderborn I/II) Die jeweiligen KreiswahlleiterInnen wegen der Vordrucken kontaktieren und dann jeweils 100 Unterschriften sammeln...

Der Wahlkreis 100 Paderborn I setzt sich aus den Städten und Gemeinden Altenbeken, Bad Lippspringe, Bad Wünnenberg, Borchen, Büren, Delbrück, Hövelhof, Lichtenau und Salzkotten zusammen.

Die Stadt Paderborn bildet den Wahlkreis 101 Paderborn II.

Alle Kreiswahlleiter des Regierungsbezirks Detmold: http://www.im.nrw.de/bue/doks/wahlen/090612_kwl_detmold.pdf

Die Landeswahlleiterin: http://www.im.nrw.de/bue/67.htm

http://sgv.im.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=3920040121111940779

§18,§19:

u.a. "Beim Kreiswahlleiter können bis zum achtundvierzigsten Tage vor der Wahl, 18 Uhr, Wahlvorschläge für die Wahl im Wahlkreis (Kreiswahlvorschläge) eingereicht werden."

und

"Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl des Bewerbers mit Angaben über Ort und Zeit der Versammlung, Form der Einladung, Zahl der erschienenen wahlberechtigten Mitglieder und Ergebnis der Abstimmung ist mit dem Kreiswahlvorschlag einzureichen. Beizufügen ist die gegenüber dem Kreiswahlleiter abzugebende Versicherung an Eides statt des Bewerbers einer Partei, dass er Mitglied der Partei ist, für die er sich bewirbt, und dass er keiner weiteren Partei angehört, oder dass er keiner Partei angehört. Der Leiter der Versammlung und zwei von dieser bestimmte Teilnehmer haben gegenüber dem Kreiswahlleiter an Eides statt zu versichern, dass die Wahl der Bewerber in geheimer Abstimmung erfolgt und den Bewerbern Gelegenheit gegeben worden ist, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Der Kreiswahlleiter ist zur Abnahme der Versicherungen an Eides statt nach den Sätzen 2 und 3 zuständig; er ist Behörde im Sinne des § 156 des Strafgesetzbuches. Die Beibringung einer Ausfertigung der Niederschrift und der Versicherungen an Eides statt bis zum Ablauf der Einreichungsfrist ist Voraussetzung für das Vorliegen eines gültigen Wahlvorschlages."