Diskussion:Satzung Niedersachsen V0.2

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Die Diskussion zur Vorgängerversion der Satzung findest Du hier. Bitte die Satzung Abschnittsweise diskutieren.


§ 1 Name, Sitz und Tätigkeitsgebiet

1. Der Landesverband führt den Namen Piratenpartei Deutschland Landesverband Niedersachsen. Die Kurzbezeichnung lautet Piraten Niedersachsen. Er ist ein Gebietsverband der Piratenpartei Deutschland.

Nach der aktuellen Bundessatzung entfällt die Kennzeichnung Landesverband.

§ 2 Mitgliedschaft

§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft

$ 4 Rechte und Pflichten der Piraten

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

§ 6 Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder

§ 7 Ordnungsmaßnahmen gegen Gebietsverbände

§ 8 Gliederung

§ 9 Bundespartei und Landes-, Kreis-, sowie Ortsverbände

3. Verletzen den Piraten Niedersachsen nachgeordnete Gebietsverbände oder Organe diese Pflichten, ist der Landesvorstand der Piraten Niedersachsen berechtigt und verpflichtet, die Gebietsverbände zur Einhaltung dieser Pflichten aufzufordern. Entsprechendes gilt für weitere untergliederte Gebietsverbände.

Eine etwas andere Formulierung, nicht so exakt.

§ 10 Organe des Landesverbands

§ 11 Der Landesparteitag

§ 12 Die Delegiertenkonferenz

2. Die Delegiertenkonferenz wird ins Leben gerufen wenn mindestens 5 Kreisverbände mit mindestens je drei Piraten gegründet wurden. Die näheren Regelungen bezüglich Mindestdelegiertenzahl sowie Einberufung werden zu einem späteren Zeitpunkt in die Satzung aufgenommen und vom Landesparteitag beschlossen.

Mindestanzahl bereits oben in §8 Abs. 4 definiert.

§ 13 Der Landesvorstand

2. Der Landesvorstand vertritt die Piraten Niedersachsen nach innen und außen. Er führt deren Geschäfte auf der Grundlage der Beschlüsse der Parteiorgane des Landesparteitags. Der Landesvorstand regelt die Geschäftsführung unter sich. Er kann weitere Mitglieder für besondere Aufgaben heranziehen. In Fällen, die eine persönliche Anwesenheit erfordern oder erwarten lassen, kann der Landesvorstand die Wahrnehmung der gerichtlichen oder außergerichtlichen Vertretung, die Geschäftsführung, die Antragstellungen in Wahlzulassungs-Verfahren, oder ähnliches an speziell zu diesem Zweck einem zu bevollmächtigende Piraten übertragen.

So ist es oben definiert.

§ 14 Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen

§ 15 Zulassung von Gästen

§ 16 Änderungen der Satzung und des Parteiprogramms

§ 17 Auflösung und Verschmelzung

§ 18 Parteiämter

§ 19 Finanzordnung

  1. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
  2. Kassenführung, Buchführung und Mitgliederdatei erfolgt möglichst papierlos nach den Regeln der ordentlichen Buchführung (die Dateien und Datenbanken sind allen Vorständen zur Kontrolle zugänglich zumachen).
  3. Weiteres regelt die Satzung der Piratenpartei Deutschland.

Kurz und knapp.

Nachtrag: 2a Der Schatzmeister und ein weiteres Vorstandsmitglied sind nur zusammen Zeichnungsberechtigt.

§ 20 Schiedsgerichtordnung

1. Regelt die Satzung der Piratenpartei Deutschland.

Kurz und knapp. Eine Änderung ist laut SGO für untergeordnete Gebietsverbände (also auch dem Landesverband) nicht erlaubt.

§ 21 Wahlordnung

§ 22 Gründungsversammlung