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Beschneidung

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Dieser Artikel ist keine offizielle Aussage der Piratenpartei!


Allgemein

Am 7. Mai 2012 hat das Landgericht Köln in einem aufsehenerregenden Urteil (nachzulesen hier: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2012/151_Ns_169_11_Urteil_20120507.html) die Beschneidung von Kindern als rechtswidrige Körperverletzung charakterisiert. Mit Bestürzung und Fassungslosigkeit habe ich zur Kenntnis nehmen müssen, mit welcher Polemik die Befürworter von Beschneidungen das Gericht angegriffen haben und in welchem Maße ihnen Politiker und Kirchenvertreter zur Seite gesprungen sind, um auch weiterhin die jahrtausendealte Tradition der Beschneidung von Juden und Muslimen auch in Deutschland zu gewährleisten.

Neben Vertretern der Kirchen und diversen Politikern aller Couleur macht sich auch die Bundesjustizministerin, die dem Urteil „keine Bindungswirkung“ beimißt (was formaljuristisch korrekt ist), ebenso wie etwa unsere Bundeskanzlerin dafür stark, daß ein neues Gesetz auf den Weg gebracht wird, um das, was das LG Köln zu Recht als Körperverletzung eingestuft hat, nun zu legalisieren.

Halten wir fest: Tatsächlich gibt es – anders als immer wieder zu lesen ist – keines-wegs aktuell eine rechtliche Unsicherheit oder einen „rechtsfreien Raum“. Vielmehr hat das LG Köln nur ein Urteil gefällt, das ebensogut auch Jurastudenten im ersten Semester hätten fällen können, wenn sie einen solchen Sachverhalt als Klausuraufgabe gestellt bekommen hätten; denn der Fall ist im Grunde genommen überhaupt nicht kompliziert, sondern völlig einfach:

§ 223 StGB (Körperverletzung) lautet: (1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.

Subsumiert man die Beschneidung unter diesen Tatbestand, gibt es gar keine andere Möglichkeit als diesen als erfüllt anzusehen. Einen Rechtfertigungsgrund in der jahrtausendealten Tradition begründet zu sehen, geht auch fehl.

Denn Art. 2 unseres Grundgesetzes gebietet:

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sit-tengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Per-son ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Die religiöse Überzeugung der Eltern findet demnach ihre Grenzen in dem Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit. Da gibt es überhaupt nichts dran zu rütteln, und jeder, der nun doch daran zu rütteln versucht, ist damit offenkundig bereit, sich über die unabänderlichen (!) Grundsätze unserer Verfassung hinwegzusetzen!

Wenn ich dann noch der BILD (ausnahmsweise mal in Holland als Urlaubslektüre gekauft, ansonsten selbstverständlich keine ernstzunehmende Publikation) entnehme, daß Frau Merkel gesagt haben soll – ich zitiere – : „Ich will nicht, dass Deutschland das einzige Land auf der Welt ist, in dem Juden nicht ihre Riten ausüben können. Wir machen uns ja sonst zur Komiker-Nation“, dann schlägt das dem Faß wirklich den Boden aus. Also immer man ran an die Messer und an den Kindern geschnibbelt, weil wir uns ansonsten zum Gespött der Welt machen?!

Ich weiß nicht, ob dahinter nur wieder die Angst steht, als Deutsche an den Pranger gestellt werden zu können, weil wir andere Religionen angeblich nicht genügend respektieren und uns gar „erdreisten“, die Juden auf diese Weise wieder zu unterdrücken. Tatsache ist jedoch, daß das Urteil des LG Köln überhaupt nichts Revolutionäres enthält und der einzige Grund, warum es noch nicht früher zu einem ähnlichen Urteil gekommen ist, nur darin begründet sein wird, daß es in der Vergangenheit noch zu keiner entsprechenden Anklage gekommen ist (im vorliegenden Fall war der Arzt ja auch nur deshalb angeklagt worden, weil es bei der OP zu schweren Komplikationen kam und der Staatsanwalt hierdurch auf den Fall aufmerksam wurde. Der angeklagte Arzt wurde im Übrigen wegen eines für ihn unvermeidbaren Verbotsirrtums freigesprochen.)

Die Piraten sind offenbar die einzige Partei, die sich bislang zu diesem Thema noch gar nicht geäußert hat. Ich rege daher an, daß wir die verfassungsmäßig gewollte Position vertreten, daß der Schutz der Kinder vor einer Verstümmelung selbst-verständlich über die obskuren und verquasten Weltanschauungsvorstellun-gen von Menschen zu stellen ist, die blindlings einer Tradition folgen, die mit dem aufgeklärten Menschenbild einer modernen Demokratie einfach unverein-bar ist. Wer sich diesen Religionen anschließen und deren Verstümmelungsprakti-ken frönen möchte, kann das ja gerne tun – sobald er die Volljährigkeit erreicht hat und damit in freier Selbstbestimmung darüber entscheiden kann, ob er sich ohne jegliche medizinische Indikation verstümmeln lassen möchte.

Es bedarf keiner gesetzlichen Neuregelung, und ich kann auch nur vor einer solchen warnen. Die Befürworter einer gesetzlichen Legalisierung von Beschneidungen Minderjähriger werden auch zu erklären haben, warum sie – hoffentlich! – für den Schutz afrikanischer Mädchen vor der rituellen tradierten Beschneidung sind und gleichzeitig die Beschneidung von Jungen in Deutschland als etwas Legitimes ansehen wollen. Auch der von den Befürwortern einer gesetzlichen Neuregeleung immer wieder gern angeführte Schutz der Kinder vor unsachgemäßen Eingriffen im Ausland oder vor illegalen Kurpfuschern in Hinterzimmern in Deutschland taugt als Argument nicht, da es nicht Sinn deutscher Gesetzgebung sein kann, eine Körperverletzung mit dem Argument zu legalisieren, daß diese Straftat ja ansonsten sowieso – dann aber im Geheimen oder im Ausland – begangen werden wird. Wie krank ist denn sowas? Warum dann nicht gleich die Scharia in Deutschland einführen, um für eine möglichst weitgehende und von staatlichen Reglementierungen unbeeinträchtigte Religionsausübung zu sorgen?

Eine bemerkenswerte persönliche Stellungnahme eines ausgewiesen hochkarätigen Berliner Juristen, Rechtsanwalt Lothar Müller-Güldemeister, zu diesem Thema findet sich hier: http://www.mueller-gueldemeister.de/?p=542#.T_PlKk_d40s.facebook

Ich empfehle sie jedem Interessierten zur unbedingten Lektüre, da sie weitere anregende Gedanken zu diesem Thema enthält.

Ein weiterer wichtiger Hinweis und plausible Hintergrunderklärung in Bezug auf die anderen Parteien findet sich – ebenfalls von Herrn Müller-Güldemeister verfaßt – hier: http://www.mueller-gueldemeister.de/?p=590#.UAGQTwrElwU.facebook

|Benutzer:Skysegle Ich stimme dem vollständig zu. Nur weil etwas tausende Jahre gemacht wurde ist etwas nicht zwangsläufig richtig und zeitgemäß. Da könnten wir die Frauenrechte für bestimmte Religionen gleich mit aussetzen. Solange Hunde nicht cupiert werden dürfen, sollte man Menschen nicht schlechter behandeln. Man kann ja nichts dafür in welche Religion man reingeboren wird. Ausserdem haben wir ein Religionsrecht, dass jedem 14-jährigen Kind die freie Religionswahl erlaubt. Welchen medizinischen Eingriff religiöse Mosleme bei Religionswechsel bevorzugen ist allgemein bekannt.


Religiöses Gutachten zur Beschneidung für alle abrahamitischen Religionen

Das große Geheimnis der jüdischen Religion liegt darin, dass ein einziges Gesetzbuch allgemein und gleich für Alle gilt und es niedergeschrieben ist. (Geschrieben heißt in der Fachsprache kodifiziert) Dadurch sollen gegenüber mündlicher Rechtsprechung willkürliche Änderungen ausgeschlossen sein. Das jüdische Wort für Gott und das für Gesetz haben den gleichen Wortstamm.

Alte Religionen sind oft sehr blutrünstig. Natürlich gehört Sterben und Geburt zum Leben. Aber manche Menschen meinen, sie könnten mit ihren schwachen Kräften den Lauf von Mond und Planeten ändern. Genau so meinten sie einst, Opferungen wären notwendig. Menschen sind bekanntlich zu sehr verrückten Dingen fähig.

Im alten Testament, dem Tenach steht im 2. Buch Mose Kapitel 22 Vers 28: "Deinen ersten Sohn sollst du mir geben." Später erfolgte eine Milderung. Abraham wollte brav seinen einzigen Sohn Isaak opfern, obwohl er ziemlich sicher keinen Weiteren bekommen hätte. Er war GOTTES Gesetz gehorsam. Da erlaubte sein GOTT ihm, den nur zu beschneiden. Der HERR gab sich mit einem Zipfelchen des zu opfernden Sohnes zufrieden. (Und einem fetten gegrillten Hammel)

Der Apostel Paulus war Jude und mit ziemlicher Sicherheit ein strenggläubiger Pharisäer. Das heißt, er kannte die Gesetze ausgezeichnet. Paulus äußert sich im Laufe der Zeit immer mehr gegen Beschneidung. Ursprünglich hatte er sogar selbst seinen Jünger Timotheus beschnitten. Er war schließlich Segelmacher und mit scharfen Gegenständen Experte. Im Brief an die Galater Kapitel 5 steht in Vers 2 und 3: "Wenn ihr euch beschneiden lasst, wird Christus euch nichts nützen. Ich bezeuge nochmals jedem Menschen, der sich beschneiden lässt, dass er verpflichtet ist, das ganze Gesetz zu tun." Und in Vers 6: "Denn in Christus Jesus vermag weder Beschneidung noch Vorhaut etwas, sondern Glaube, der sich durch Liebe wirksam erweist." Und dann in 11 + 12: "Ich aber, Brüder, wenn ich noch Beschneidung verkündigte, was werde ich dann noch verfolgt? Dann wäre ja das Ärgernis des Kreuzes beseitigt. Sollen sie sich doch kastrieren lassen, die euch aufhetzen!" Paulus fordert, den Sinn der Gesetze zu erfüllen und nicht nur ihren Wortlaut.

Für Westchristen ist seitdem das Thema Beschneidung erledigt. Für Juden könnte Beschneidung ebenfalls kein Thema mehr sein. Sie könnten darauf verzichten, wenn sie sich nur im Wesentlichen an das Gesetz halten.

Die alte assyrische Kirche des Ostens hat keinen Bezug zu Paulus. Sie beschnitt ihre Schäflein frohgemut weiter. Mohammed war eines davon, bevor er beschloss, Prophet zu werden. Das kann man ausführlich bei Litfin lesen. Daher war Mohammed beschnitten. Das Märchen, er wäre ohne Vorheit geboren, kann man als orientalisch abtun. Wenn man sagt, dass er in seiner neuen Konfession neu geboren wurde, stimmt die Formulierung sogar. Denn er war ja noch in seinem alten Glauben beschnitten. Jedenfalls wird wegen ihm im Islam weiter die Beschneidung ausgeübt. Wenn sie erfolgt, beruht sie auf dem jüdisch-christlichen Tenach, dem alten Testament. Im Koran steht Null und Nichts von Beschneidung. Der Koran und nur der Koran gilt als von Allah gesandt, unabänderlich und gültig. Wenn im Koran keine Beschneidung gefordert wird, muss ein Maslim seinen Sohn nicht beschneiden.

Die Beschneidung ist für Juden, Christen und Maslime religiös ein Kann, kein Muss. Bei ihnen kommt aber noch etwas Weiteres dazu. Im Judentum wurde das Prinzip Dina de Malkutta Dina entwickelt. Juden müssen die Gesetze ihres Landes befolgen. Im Falle von Deutschland heißt das, sollte Beschneidung von Kindern nicht möglich sein, müssen sie halt auf ihr Opferungsritual verzichten. Sie könnten stattdessen in rabbinischer Auslegung vielleicht Nägel oder Haare des Opfers schneiden. Wenn man das Verhalten der jüdischen Gemeinde in sassanidischer Zeit betrachtet, stellt sogar eine Intervention zu Gunsten der Beibehaltung des Blutrituals ein Verstoß gegen den Talmud und / oder die Mischra dar.
Jesus hat im Evangelium nach Markus im 12 Kapitel und 17. Vers gesagt: "Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist." In diesen Worten bezieht er sich auf den babylonischen Talmud. Bibeltreue Christen haben sich dem zu Folge dem Gesetz des Landes zu unterwerfen. Sie dürfen wie Juden nicht zu Gunsten der Beschneidung aktiv werden.

Ich wiederhole hier: Neutestamentarische Christen dürfen nach Paulus aus religiösen Gründen nicht beschneiden.

Maslime müssen nicht beschneiden. Es ist ein Ritual, etwa wie das Anspitzen von Zähnen in einigen Gebieten Afrikas. Wenn Maslime als Sekte der Ostchristen schon beschneiden wollen, muss es bis zum 8. Tage nach der Geburt geschehen. Alle anderen Zeitpunkte sind sowohl religiös als auch allgemein in Deutschland zur Zeit fraglich. Ein gebildeter Maslim kann den Islam im historischen Zusammenhang sehen und sich den Ausführungen zu Juden und Christen anschließen. Ein ungebildeter Maslim, der seine deutsche Umgebung als Dhimmis, als Tributsklaven, oder gar als Kaffirs, als Ungläubige, sieht und es ihnen richtig zeigen will, muss die ganze Härte des deutschen Gesetzes zu spüren bekommen. JedeR deutsche Offizielle muss eine schwere vorsätzliche Körperverletzung mit einem gefährlichen Instrument verfolgen. Er muss sie bei einem Kind auch dann verfolgen, wenn sie im Ausland geschehen sein sollte. Für einen verantwortlichen Maslim gelten nach meinen Ausführungen von vorhin keine religiösen Gründe für eine Entschuldigung oder Milderung der Strafe. Wenn solche Irrgläubigen aus Deutschland fortgehen, gilt das Wort von Wowereit: "Und Das ist auch gut so."

Noch ein Mal: Juden können sich zur Beschneidung etwa so verhalten wie zu Schweingeschnetzeltem in Sahnesoße. Zum Thema Beschneidung gibt es Auslegungen nach Jesus. Körperverletzung bleibt sie. Aber vielleicht muss sie nicht als Offizialdelikt gelten. Sondern die darf nur auf Antrag des Betroffenen bestraft werden, wenn bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden?

Warum?

Es gab eine starke Bewegung der Reformjuden, die Beschneidung ablehnten. Genau diese vorwiegend deutschen aufgeklärten Juden wurden in den Gaskammern ermordet oder zur Auswanderung getrieben. Orthodoxe Juden leiteten das Leid der Judenvernichtung aus diesem scheinbaren Ungehorsam gegen Gottes Gebot ab.

Es gibt keinen vernünftigen medizinischen Grund für eine Beschneidung für Jungen. Alle Vorgebrachten sind durch moderne Hygiene abgelöst. Es ist allerdings bekannt, dass die Beschneidung als umso unangenehmer empfunden wird, je später sie erfolgt.

Deutsche können aus historischen Gründen schlecht Juden die Beschneidung ihrer männlichen Babies verbieten.
Deutschland kann sie zulassen, wenn sie innerhalb eines kurzen Zeitrahmens nach der Geburt erfolgt. Ein Baby kann erkältet oder sonstwie erkrankt sein. Daher gehe ich von etwa 6 Wochen aus. Dieser Zeitraum kann mit ärztlichem Attest auf 3 Monate ab Geburt verlängert werden. Innerhalb dieser Zeit darf die Beschneidung auch von einem religiös zugelassenen Beschneider durchgeführt werden. Er wird rechtlich einem Heilpraktiker gleich gestellt.
Unter diesen Voraussetzungen bleibt eine Beschneidung kleiner Jungen straffrei.
Wegen der rechtlichen Gleichstellung gelten die Voraussetzungen auch für christliche Richtungen wie den Islam.
Nach 3 Monaten wird eine Beschneidung von Jungen als schwere vorsätzliche Körperverletzung mit einem gefährlichen Instrument verfolgt und zwar bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Danach kann ein Knabe selbst entscheiden, ob er sie möchte. Er darf einen solchen Eingriff allerdings nur mit Einwilligung aller Erziehungsberechtigter durchführen lassen.
--Paolo 16:45, 18. Mär. 2013 (CET)