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Benutzer:Yuuji/GO
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Definitionen
Mehrheiten
- Relative Mehrheit: Die meisten positiven Stimmen (z.B. auch nur 20%)
- Einfache Mehrheit: Mehr als 50% der gültigen, abgegebenen Stimmen
- Absolute Mehrheit: Mehr als 50% der möglichen (Mitgliederzahl)Stimmen
- Qualifizierende Mehrheit: Mehr als 75% der gültigen, abgegebenen Stimmen
Allgemeines
- Jedes Organ der Piratenpartei Deutschland Kreisverband Osnabrück gibt sich eine gültige Geschäftsordnung, die als fester Bestandteil in diese Geschäftsordnung integriert ist.
- Die jeweilige Geschäftsordnung kann mit einfacher Mehrheit von dem entsprechendem Organ beschlossen, geändert oder aufgehoben werden.
- Änderungen an der Geschäftsordnung müssen begründet und zeitnah nach Abstimmung veröffentlicht werden.
- Alle Positionen werden in maskuliner Form geführt. Dies soll einer Besetzung durch weibliche Personen nicht hindern oder widersprechen, sondern dient einer vereinfachten, vereinheitlichten und übersichtlicheren Schreibweise.
Kreisparteitag
Tagesordnung
- Zu Beginn der Mitgliederversammlung wird eine Tagesordnung beschlossen. Sie kann im weiteren Verlauf per Antrag geändert werden.
Tagungsleitung
- Die Mitgliederversammlung wählt zu Beginn eine Tagungsleitung. Die Wahl der Tagungsleitung erfolgt in offener Abstimmung mit einfacher Mehrheit. Eine konstruktive Abwahl kann jederzeit mit einfacher Mehrheit vorgenommen werden.
- Die Tagungsleitung leitet die Sitzung, nimmt inhaltliche Anträge, Bewerbungen und Anträge zur Geschäftsordnung entgegen, befindet über deren Zulässigkeit, führt eine Redeliste, erteilt und entzieht das Wort. Die Tagungsleitung kann für die Protokollführung und für die Durchführung der Wahlen weitere Piraten bestimmen.
- Die Tagungsleitung ruft die Punkte der Tagesordnung auf und erteilt das Wort in der Regel in der Reihenfolge der Meldungen. Mitgliedern des Kreisvorstandes ist das Wort auch außerhalb der Reihenfolge zu erteilen. Ist die Rednerliste erschöpft oder meldet sich niemand zu Wort, so erklärt der Tagungsleiter die Beratung für geschlossen.
- Die Tagungsleitung kann Redner, die vom Beratungsgegenstand abschweifen, zur Sache verweisen.
- Piraten die zur Wahl stehen dürfen keine Tagungsleitung, Wahlleiter und / oder -helfer sein.
- Die Versammlungsleitung kann Redezeitkontingente entsprechend den Erfordernissen vergeben und variabel festlegen, oder Redezeit kürzen.
- Die Tagungsleitung übt das Hausrecht aus und trägt für den ungestörten Ablauf der Mitgliederversammlung Sorge. Personen, die den Fortgang der Mitgliederversammlung erheblich und auf Dauer stören, können aus der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden.
- Bei Mitgliedern entscheidet der Vorstand über den Ausschluss von der Mitgliederversammlung. Die Durchführung des Vorstandsbeschlusses obliegt der Tagungsleitung.
- Bei Nichtmitgliedern entscheidet die Tagungsleitung.
Wahlen
- Personenwahlen finden grundsätzlich frei und geheim statt. Vor der Wahl wird eine Wahlkommission von der Mitgliederversammlung eingesetzt. Diese besteht aus einem Wahlleiter und mindestens einem Helfer und führt die Wahlen durch.
- Es werden vom Tagungsleiter oder dem Wahlleiter an alle stimmberechtigten Piraten eindeutige Stimmzettel ausgegeben, die bei einfachen Wahlen auf Anforderung zur Stimmabgabe hochgehalten werden.
- Bei allen Wahlen zählen Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen für die Feststellung der Beschlussfähigkeit mit. Enthaltungen werden als "Nein-Stimme" gewertet, aber gesondert aufgeführt.
- Bei allen Abstimmungen zählen Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen für die Feststellung der Beschlussfähigkeit mit, jedoch nicht für die Ermittlung der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.
- Für den Kreisvorstand werden zunächst Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender und Schatzmeister in dieser Reihenfolge gewählt, wobei mit einfacher Mehrheit beschlossen werden kann, dass die Wahl gleichzeitig erfolgt. Anschließend werden die Beisitzer gewählt. Gewählt ist jeder Kandidat, der die einfache Mehrheit der Stimmen erreicht.
- (entfällt)
- Vor Personenwahlen dürfen die Kandidaten durch das wählende Gremium befragt werden.
- Die Tagungsleitung bestimmt ein Wahlverfahren, das für eine Wahl angewendet werden soll. Das wählende Gremium kann auf Antrag mit einfacher Mehrheit die Anwendung eines bestimmten, anderen Verfahrens beschließen.
- Es können unter anderem folgende Wahlverfahren angewendet werden:
- Mehrheitsabstimmung
- Der Wähler hat eine Stimme und wählt eine Alternative aus der Liste der zur Wahl stehenden Alternativen.
- Gewonnen hat die Alternative, die mit den meisten Stimmen die erforderliche Mehrheit erreicht hat.
- Wird die erforderliche Mehrheit nicht erzielt, so findet eine Stichwahl zwischen den beiden Alternativen satt, die die meisten Stimmen erhalten haben.
- Wird nach einer Stichwahl die erforderliche Mehrheit nicht erzielt, so entscheidet das wählende Gremium über das weitere Verfahren.
- Alternativabstimmung durch Zustimmung A
- Alle Alternativen sind auf einem Wahlzettel gelistet.
- Der Wähler hat eine Stimme pro wählbarer Alternative.
- Pro Alternative kann mit Ja, Nein oder Enthaltung abgestimmt werden.
- Gewählt ist die Alternative, die die erforderliche Mehrheit mit dem höchsten Mehrheitswert erreicht.
- Können mehrere Alternativen gleichzeitig gewählt werden (z.B. Wahlen zu Beisitzern), so gelten die Alternativen als gewählt, die die erforderliche Mehrheit erreicht haben. Erreichen mehr Alternativen die erforderliche Mehrheit als gewählt werden können, so gelten die Alternativen nach der Höhe der erreichten Mehrheit als gewählt, bis die Anzahl der maximal möglichen wählbaren Alternativen erreicht ist. Bei Bedarf wird eine Stichwahl durchgeführt.
- Alternativabstimmung durch Zustimmung B
- Wie Alternativabstimmung durch Zustimmung A, jedoch hat jeder Wähler so viele Zweitstimmen, wie Alternativen die Abstimmung gewinnen können.
- Mit einer Zweitstimme kann eine der Alternativen gewählt werden.
- Kommt es nach dem Verfahren nach Alternativabstimmung A zu einer Patt-Situation, so entscheidet in diesem Fall die Zweitstimme über die priorisierte Alternative.
- Alternativabstimmung durch Zustimmung C
- Wie Alternativabstimmung durch Zustimmung A, jedoch hat jeder Wähler so viele Zweitstimmen, wie Alternativen die Abstimmung gewinnen können.
- Mit einer Zweitstimme kann eine der Alternativen gewählt werden.
- Zur Auswertung werden die Alternativen nach der Anzahl der Zweitstimmen sortiert.
- Es haben die Alternativen gewonnen, die nach dieser Sortierung mit der Erststimme die erforderliche Mehrheit erreicht haben, bis die Anzahl der maximal möglichen, wählbaren Alternativen erreicht ist.
- Mehrheitsabstimmung
Wahlen zu Listen
- Kandidaten für Listen werden bei Kreisparteitagen aufgestellt.
- Auf dem Stimmzettel dürfen maximal drei der zu vergebenden Stimmen einem einzelnen Kandidaten gegeben werden.
- Pro Stimmzettel dürfen höchstens die (Anzahl der Kandidaten zuzüglich eins) Stimmen verteilt werden.
- Ein Kandidat gilt als gewählt, wenn er mindestens fünf Stimmen erhält.
- Bei Stimmengleichheit wird eine Stichwahl zwischen den stimmgleichen Kandidaten durchgeführt.
- Die Reihenfolge auf der Liste ergibt sich durch die Anzahl der auf einen Kandidaten abgegebenen Stimmen. Je mehr Stimmen ein Kandidat erhalten hat, desto höher ist sein Listenplatz.
- Wenn ein Kandidat auf der Liste nicht mehr kandidiert, so rückt der nachkommende Kandidat um einen Platz auf.
Geschäftsordnungsanträge
- Jedes stimmberechtigte Mitglied kann nach jedem Redebeitrag einen Antrag zur Geschäftsordnung stellen. Es zeigt dies durch Meldung an. Während eines Redebeitrages oder einer Abstimmung sind Geschäftsordnungsanträge nicht zulässig.
- Anträge zur Geschäftsordnung können u. a. sein:
- Antrag auf Schluss der Redeliste,
- Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste,
- Antrag auf sofortige Abstimmung,
- Antrag auf Vertagung,
- Antrag auf Redezeitbegrenzung,
- Antrag auf Unterbrechung,
- Antrag für einen neuen Kandidaten für die Tagesleitung,
- Antrag auf Nichtbefassung eines Antrages,
- Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung (wobei dieser Antrag nur mit einer qualifizierten Mehrheit angenommen werden kann).
- Über Geschäftsordnungsanträge ist gesondert und vor der weiteren Behandlung der Sache selbst zu beraten und abzustimmen.
- Der antragstellende Pirat begründet seinen Antrag in einem Redebeitrag von maximal drei Minuten. Daraufhin wird eine ebenso lange Gegenrede zugelassen. Danach wird über den Antrag mit einfacher Mehrheit entschieden. Meldet sich niemand zur Gegenrede, so gilt der Antrag als angenommen.
Anträge
- Antragsberechtigt sind alle Piraten der Piratenpartei Deutschland Kreisverband Osnabrück.
- Inhaltliche Anträge sollen nach Möglichkeit so rechtzeitig der Kreisgeschäftsstelle vorliegen, dass sie allen Mitgliedern mit der Einladung zugeleitet werden können.
- Anträge können bis 2 Tage vor Beginn der Mitgliederversammlung eingereicht werden. Eine nachträgliche Annahme ist nur durch Änderung der Tagesordnung möglich. Änderungs-, Ergänzungs- und Alternativanträge sind immer möglich.
- Über Anträge wird mit einfacher Mehrheit beschlossen. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.
- Behandeln mehrere Anträge den gleichen Gegenstand bzw. das gleiche Thema, so soll der am weitesten reichende Antrag zuerst zur Abstimmung gebracht werden.
Öffentlichkeit
- Der Kreisparteitag tagt grundsätzlich öffentlich. Auf Antrag von einem Zehntel der stimmberechtigten Piraten oder auf Antrag des Kreisvorstandes können mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen Öffentlichkeit und Presse für bestimmte Tagesordnungspunkte, insbesondere bei Personaldebatten, ausgeschlossen werden.
Protokoll
- Über den Sitzungsverlauf ist eine Niederschrift zu fertigen. Sie muß die Anträge, Beschlüsse, Abstimmungs- und Wahlergebnisse enthalten. Sie ist vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter sowie dem Tagungsleiter zu unterzeichnen.
Schiedsgericht
- Noch keine Geschäftsordnung vorhanden.
Vorstand
- Noch keine Geschäftsordnung vorhanden.