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Benutzer:ValiDOM/Zustaendigkeiten
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Ziel
Über viele programmatische Anträge die zu Bundes- oder Landesparteitagen eingebracht werden entbrennt eine Diskussion darüber, ob das Thema Bundes- oder Landesthema sei. Ziel dieser Initiative ist es, einen Leitfaden für die Feststellung der Zuständigkeit anzubieten und sich daraus ergebende Schlüsse zu ziehen.
Zuständigkeiten Bund/Land
Die Piratenpartei Deutschland beachtet für die Erstellung ihrer Wahlprogramme die Artikel §§70-74 Grundgesetz. Wird hiervon abgewichen, muss gleichzeitig auf die notwendige Verschiebung der Zuständigkeiten hingewiesen werden. Das Grundsatzprogramm kann hiervon abweichen wenn Länderthemen nur abstrakt-strategisch mit dem Hinweis auf die Umsetzung in den Ländern dargestellt werden.