Benutzer:TheK/Autofrei

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An dieser Stelle möchte ich einmal Punkte zur Förderung und zur Forderung eines autofreien Alltags getrennt voneinander sammeln.

Förderungen

Unter Förderung verstehe ich hierbei Regelungen, die dem Autoverkehr keinerlei oder nur minimale (etwa durch Kosten) Nachteile abverlangen. Derartige Regelungen sollten möglichst schnell umgesetzt werden.

  • Aktive Untersuchung von tödlichen Verkehrsunfällen nach dem Prinzip jeder Toter ist einer zu viel.
  • Reduzierung der Vorschriften im Fahrradverkehr
    • Abschaffung des sowieso wirkungslosen Rechtsfahr-Gebotes für Radwege
    • Abschaffung der diversen Vorschriften zu Beleuchtungen am Tage
    • Abschaffung der Verpflichtung einer redundanten Bremsanlage
  • Einführung von weiteren verkehrlichen Sonderregelungen für Fußgänger und Radfahrer
    • Generelle Durchlässigkeit von Einbahnstraßen für Radfahrer. Straßen, wo dies verkehrlich nicht möglich ist, sind beidseits mit [nach Punkt weiter oben dann natürlich jeweils in beiden Richtungen nutzbaren] Radwegen auszustatten.
    • Soweit baulich möglich generelle Durchlässigkeit von Sackgassen für Fußgänger und Radfahrer.
  • Verpflichtung des durchgehenden Baus von beidseitigen Fußwegen bei abgetrennten Ortsbereichen.
  • Verpflichtend Fußgänger- und Radfahrer-Überwege mindestens alle 500m innerorts.
  • Abschaffung des Verkehrszeichens 331 ("Autostraße"). Sprich Abschaffung der Möglichkeit eine Straße zur "de-facto-Autobahn" mit ihren Behinderungen für andere Verkehrsteilnehmer zu erklären.
  • Verpflichtung zur Schaffung einer zu definierenden Zahl an Fahrradständern vor Geschäften mit eigenem Parkplatz.
  • Grundsätzlich Tempo 30 bei der Vorbeifahrt an Schulen und Kindergärten. Ausdrücklich hier KEINE Ausnahme für "Hauptverkehrsstraßen".

Forderungen

Als Forderungen verstehe ich jede Regelung, die den Autoverkehr einschränkt. Diese Forderungen sollten stets einer kritischen Prüfung unterzogen werden, ob sie einerseits ihren Zweck erfüllen und andererseits ihre Nebenwirkungen tragbar sind.

Selbige sind in zwei Teile geteilt: Der erste Teil ist die Abschaffung bisheriger ausdrücklicher Besserstellung des Autoverkehrs; der zweite Teil sind Regelungen, die diesen aktiv einbremsen.

Stufe 1
Regelungen, die eine bestehende Bevorzugung des Autoverkehrs beenden.
  • Abschaffung der Sonderregeln für "Autobahnähnliche Straßen", insbesondere der und der freien Geschwindigkeiten und der teilweise vorhandenen Nutzungsbeschränkungen.
  • Verbot von Mittelleitplanken abseits von Autobahnen.
  • Tempolimit von 30 innerorts mit Ausnahmen für Hauptverkehrsstraßen zwecks deutlich erhöhter Verkehrssicherheit und Ruhe.
  • Behandlung des Parkens auf Fuß- und Radwegen analog zum Parken direkt auf der Fahrbahn (sofortiges Abschleppen, Warnblinker-Pflicht für Fahrzeuge mit Sonderrechten, Haftung des Falschparkers bei Unfällen).
  • Im Verkehrsetat darf maximal 50% (längerfristig evtl. weiter zu senken) der durch mit nicht ausschließlich von Autofahrern stammenden Steuern finanzierten Ausgaben für den Autoverkehr (inklusive Bau von Straßenfahrbahnen [nicht aber Spielstraßen und "Shared Space"!] und natürlich von Parkplätzen) ausgegeben werden.
    • Direkte Einnahmen von Autofahrern (Kfz-Steuer, Parkplatzgebühren, Autobahnmaut) dürfen komplett für den Autoverkehr ausgegeben werden. Hierdurch haben die Autofahrer keinen Grund, über diese Regelung zu klagen.
    • Für Straßenfahrbahnen und Parkplätze verwendete Flächen müssen in der vorherigen Regelung analog der üblichen Kosten für Landflächen verrechnet werden. Wenn also beispielsweise eine Fläche zum Parkplatz umgewandelt wird, die als Bauland 50.000€ wert ist, vermindern diese 50.000€ die maximal zulässigen "Auto-Ausgaben" (die Gesamtsumme steigt nicht, da es sich nicht um echte Ausgaben handelt!). Damit bekommt der "Landverbrauch" des Straßenbaus eine finanzielle Dimension. Zu überlegen ist, ob man auch entgangene Grunderwerbssteuer hier einbezieht, was dem Autoverkehr jedoch einen möglicherweise _zu_ großen Berg "virtueller Kosten" beschert. Ein Zwischending wäre vielleicht, dies nur für Straßen zu tun, auf denen kein ÖPNV stattfindet.
Stufe 2
Regelungen, die den Autoverkehr aktiv behindern, um so einen Anreiz zur Nutzung anderer Verkehrsträger zu bieten.
  • Rückbau der "Autobahnähnlichen Straßen" zur normalen zwei- oder vierspurigen Straßen.
  • Verbot des Neubaus von Umgehungsstraßen mit Ausnahme der Umgehung von Wohngebieten. Hierbei muss zugleich die Durchfahrt des zu umgehenden Abschnittes durch Tempo 30 und/oder teilweise Durchfahrtsverbote soweit eingeschränkt werden, dass die Umgehungsstraße zu keiner Steigerung der verkehrlichen Gesamt-Kapazität führt (Merke: Straßen machen Verkehr!). Entsprechende Regelungen sollten wo möglich auch nachträglich eingeführt werden.
  • Begrenzung der Fahrbahnbreite für den Autoverkehr insbesondere in Fällen, in denen hierdurch die Fuß- und Radwege verkleinert werden müssen oder die bisher übertriebene Fahrbahnbreite zum Rasen animiert. Hier müssten sinnvolle Fahrbahn-Breiten ermittelt werden. Freiwerdende Flächen sind gegebenenfalls auch für Alleebäume zu nutzen, die einen zusätzlichen Schutzraum für den dahinter stattfindenden nicht motorisierten Verkehr schaffen.