Die Daten werden täglich aktualisiert.
Benutzer:Rootie/EntwurfProtokollKPTGS122
Protokoll des Kreisparteitags
TOP 1: Begrüßung
- der 13 anwesenden und akkreditierten Piraten durch den Vorstand
TOP 2: Wahl einer Versammlungsleitung, einer Wahlleitung und eines Protokollanten
- Versammlungsleituntung
- Vorschlag: Jörn Teuber
- ohne Gegenstimmen angenommen
- Wahlleiter
- Vorschlag: Andreas Wachert
- ohne Gegegnstimmen angenommen
- Wahlhelfer:
- Gunnar Kaestle wird zum Wahlhelfer ernannt
- Protokollant
- Vorschlag: Simon Rupsch
- ohne Gegenstimmen angenommen
TOP 3: Zulassung von Gästen
- Entscheidung über die Zulassung von Gästen
- einstimmig zugelassen
TOP 4: Entscheidung über die Zulassung von Aufzeichnungen
- mit einer Gegenstimme zugelassen
TOP 5: Beschluss über die Geschäftsordnung
- Geschäftsordnung mit einer Enthaltung angenommen
TOP 6: Beschluss über das Protokoll des ersten KPT 2012
- http://www.piraten-goslar.de/formalia/protokolle/protokoll-des-kreisparteitags-vom-14-4-2012/
- mit einer Enthaltung angenommen
TOP 7: Beschluss über die Tagesordnung
- Tagesordnungsvorschlag aus der Einladung zum KPT
- einstimmig angenommen
TOP 8: Tätigkeitsbericht des Vorstandes mit anschließender Diskussion
- Tätigkeitsbericht:
- zwei Direktkandidaten zur Landtagswahl aufgestellt und erfolgreich Unterschriften gesammelt, leider ist einer zurück gertreten
- KV Goslar im Ticketsystem
- Bestellung von neuem Werbematerial
- mittlerweile ca. 60 Mitglieder
- es gibt ein Webseiten-Team
- Gründung der AG Kommunalpolitik
- interne Workshops für Mumble etc.
- Infoabende im Brauhaus (Themen: Piraten und LQFB & Sichere Kommunikation)
- Teilnahme am Werbespot-Dreh
- bisher einen Newsletter mit aktuellem aus dem KV an die Mitglieder versandt
- mehrere PMs raus gegeben, die auch gedruckt wurden (Dank an Frank & Mirko)
- Andreas hat Kandidatenvideo für die GZ gedreht und ist zur Podiumsdiskussion eingeladen
- Aufruf zur Sammlung von UUs für die Direktkandidaten
- PM "Piraten entern Goslar" von Frank
- am 5.8. Infostand auf dem Goslarer Kunsthandwerkermarkt
- am 6.9. Pressemitteilung und Offener Brief zum Thema ALLRIS an den Oberbürgermeister nach Ausarbeitung in der AG Kreispolitik
- eine Woche danach Freischaltung des ALLRIS
- mehrere Blogeinträge
- Bericht Finanzen durch Schatzmeister
- Kontostand Barkasse
- alt: 99,84 €
- neu: 60,75 €
- Differenz: -39,09 €
- Kontostand Konto
- alt: 567,44 €
- neu: 685,00 €
- Differenz: +117,56 €
- Gesamt
- alt: 667,28 €
- neu: 745,75 €
- Differenz: +78,47 €
- Einnahmen gesamt: 392,10 €
- Spenden: 112,80 €
- Anteil Parteienfinanzierung 2011: 279,30 €
- Ausgaben gesamt: 313,63 €
- Infomaterialien: 176,61 €
- 2000 Kaperbriefe: 115,56 €
- Stammtischvisitenkarten: 61,05 €
- Homepage: 23,88 €
- Kosten für KPT: 28,34 €
- Porto+Briefumschläge: 26,94 €
- Papier: 1,40 €
- Sonstiges: 84,80 €
- Kontoführungsgebühren: 6,00 €
- Reisekosten für LQFB-Vortrag: 42,80 €
- Zu viel überwiesener Mitgliedsbeitrag: 36,00 €
- Infomaterialien: 176,61 €
- Kontostand Barkasse
TOP 9: Bericht der Kassenprüfer
- 3 Kassenprüfungen:
- erste Kassenprüfung am 22.11.12 durch beide Kassenprüfer, wenige, kleinere Mängel, die eine Entlastung aus Sicht der Kassenprüfer nicht behindert hätten
- zweite Kassenprüfung am 13.12.12 durch beide Kassenprüfer, Mängel beseitigt, Kasse ordentlich geführt
- dritte Kassenprüfung am 16.12.12 direkt vor dem KPT, da eine weitere Buchung angefallen war, Kasse ordentlich geführt
- Ausgrund der positiven Ergebnisse der Kassenprüfungen wird eine finanzielle Entlastung des Vorstandes empfohlen
TOP 10: Entlastung des alten Vorstandes:
- Diskussion mit dem Ergebnis, dass die politische und finanzielle Entlastung des Vorstandes zusammen vorgenommen wird
- Bei 3 Enthaltungen wird die gemeinsame Entlastung des alten Vorstandes angenommen
TOP 11: Kandidatenvorstellung und Wahl des neuen Vorstands
Vorsitzender
- Kandidaten:
- 1. Jörn Teuber
- 2. Mirko Pauli
- 3. Andreas Wachert
- Wahl mit Approval Voting
- Ergebnis:
- 1.: Jörn Teuber: 5 Stimmen
- 2.: Mirko Pauli: 6 Stimmen
- 3.: Andreas Wachert: 6 Stimmen
- Stichwahl zwischen
- 1. Mirko Pauli
- 2. Andreas Wachert:
- Wahl mit Approval Voting
- Ergebnis:
- 1.: Mirko Pauli: 5 Stimmen
- 2.: Andreas Wachert: 8 Stimmen
- Andreas Wachert nimmt die Wahl an
stellvertretender Vorsitzender
- Pause von 14:55 bis 15:42
- Kandidaten:
- 1. Julian Strote
- 2. Gunnar Kaestle
- 3. Mirko Pauli
- Fragerunde an die Kandidaten
- Wahl mit Approval Voting
- Ergebnis:
- 1.Julian Strote: 10 Stimmen
- 2. Gunnar Kaestle: 3 Stimmen
- 3. Mirko Pauli: 6 Stimmen
- Julian Strote nimmt die Wahl an
Schatzmeister
- Kandidaten
- 1. Jörn Teuber
- 2. Gunnar Kaestle
- Fragerunde
- Wahl mit Approval Voting
- Ergebnis
- 1. Jörn Teuber: 13 Stimmen
- 2. Gunnar Kaestle: 1 Stimme
- Jörn Teuber nimmt die Wahl an
Entscheidung über die Wahl weiterer Vorstandsmitglieder
- einziger Vorschlag: 2 Beisitzer wählen
- Abstimmung: Vorschlag einstimmig angenommen
erster Beisitzer
- Kandidaten
- Sebastian
- Mirko Pauli
- Gunnar Kaestle
- Vorstellungs- und / Fragerunde
- Wahl mit Approval Voting
- Ergebnis
- 1 Sebastian 6
- 2. Mirko Pauli 9
- 3. Gunnar Kaestle 5
- ungültige Stimmzettel: 1
- Mirko nimmt die Wahl an
zweiter Beistzer
- Kandidaten:
- 1. Sebastian Möcker
- 2. Gunnar
- keine weiteren Kandidaten
1.Wahlgang
- Wahl mit Approval Voting
- Ergebnis:
- 1. Sebastian Möcker: 8
- 2. Gunnar Kaestle: 8
2. Wahlgang
- Wahl, Verfahren: Stichwahl, jeder nur ein Kreuz
- Ergebnis:
- 1. Sebastian Möcker: 6
- 2. Gunna Kaestler: 6
- Enthaltung: 1
3. Wahlgang
- weiterer Kandidat: Dirk Engel
- 1. Sebastian Möcker
- 2. Gunnar Kaestle
- 3. Dirk Engel
- Wahl, Verfahren: jeder nur ein Kreuz
- Ergebnis
- 1. Sebastian Möcker: 4
- 2. Gunnar Kaestle: 4
- 3. Dirk Engel: 4
- 1 ungültiger Wahlzettel
4. Wahlgang
- Wahl mit Approval Voting
- Ergebnis:
- 1 Sebastian Möcker: 10
- 2 Gunnar Kaestle: 6
- 3 Dirk Engel: 5
- Sebastian Möcker nimmt die Wahl an
TOP 12 Wahl der neuen Kassenprüfer
- Kandidaten:
- 1. Simon Rupsch
- 2. Gunnar Kaestle
- Wahl mit Approval Voting
- Ergebnis
- Simon Rupsch: 13 Stimmen
- Gunnar Kaestle: 10 Stimmen
- Beide nehmen die Wahl an
TOP 13: Anträge
Satzungsänderungsanträge
SÄA001 & SÄA002
- Anträge SÄA001 und SÄA002 sind konkurrierend, werden zusammen behandelt
- Vorstellung und Diskussion der Anträge
- Abstimmverfahren: Abstimmung, welcher der Anträge abgestimmt werden soll, Gewinner wird abgestimmt, der andere verfällt
- bei einer Gegenstimme beschließt die Versammlung, SÄA001 abzustimmen
- Abstimmung: SÄA001 bei einer Enthaltung angenommen
SÄA003 & SÄA006
- Anträge SÄA003 und SÄA006 sind konkurrierend, werden zusammen behandelt
- Vorstellung und Diskussion der Anträge
- Abstimmverfahren: Abstimmung, welcher der Anträge abgestimmt werden soll, Gewinner wird abgestimmt, der andere verfällt
- SÄA003: einstimmig abgelehnt
- SÄA006: bei einer Enthaltung soll der Antrag behandelt werden
- SÄA006: einstimmmig angenommen
SÄA004
- kurze Diskussion
- einstimmig angenommen
- ein Mitglied verlässt die Versammlung, nur noch 12 Akkreditierte
SÄA005
- intensive Diskussion
- Erstellen eines Alternativantrags
- Abstimmverfahren: Abstimmung, welcher der Anträge abgestimmt werden soll, Gewinner wird abgestimmt, der andere verfällt
- die Versammlung bestimmt einstimmig, den Alternativantrag abzustimmen
- der Alternativantrag zu SÄA005 wird einstimmig angenommen
Programmanträge
- Vorschläge für ein Kreisprogramm werden dem KPT zur Kenntnisnahme vorgelegt
- Diskussion, einige Änderungen werden direkt vorgenommen
- wird an die AG Kreispolitik zur weiteren Ausarbeitung zurückgegeben
Geschäftsordnungsänderungsanträge
GOÄ001
- kurze Diskussion
- einstimmig angenommen
GOÄ002
- intensive Diskussion
- Antrag wird mehrheitlich abgelehnt
- Der KPT beauftragt den Vorstand eine Geschäftsordnung für den nächsten KPT auszuarbeiten
weitere Anträge
- Jörn stellt spontan den Antrag, im Teil 4 der Geschäftsordnung im ersten Satz des ersten Absatzes das Datum von "27.02.2011" auf "16.12.2012" zu ändern.
- Diskussion
- Antrag wird zurückgezogen, der neue Vorstand wird beauftragt die genaue rechtliche Bedeutung des Absatzes zu klären
Der Kreisparteitag wird um 18:26 geschlossen
Anträge
Satzungsänderungsanträge
SÄA001
- §9b letzter Absatz:
- Alte Fassung:
Beschlussfähig ist der Kreisparteitag, wenn mindestens 20%, jedoch nicht weniger als 8 der Kreisverbandsmitglieder akkreditiert sind.
- Neue Fassung:
Beschlussfähig ist der Kreisparteitag, wenn mindestens 10% der Kreisverbandsmitglieder, jedoch nicht weniger als die doppelte Anzahl der aktuellen Vorstandsmitglieder akkreditiert sind.
- Begründung:
- 20% der Kreisverbandsmitglieder zu einem Kreisparteitag zusammen zu bekommen wird immer schwieriger umso weiter wir wachsen. Beim letzten KPT wären wir schon fast an dieser Zahl gescheitert. Im zweiten Teil wird der ursprüngliche Grund für die Mindestzahl von 8 Mitgliedern, nämlich den Vorstand jederzeit überstimmen zu können, festgeschrieben aber flexibler gemacht. Denn laut unserer Satzung können wir beliebig viele Beisitzer in den Vorstand wählen, wodurch der angesprochene Grund wieder zunichte gemacht werden würde.
- Ergebnis: angenommen
SÄA002
- Wie SÄA001, nur ohne Veränderung des zweiten Satzteils, also der Fixzahl.
- Neue Fassung:
Beschlussfähig ist der Kreisparteitag, wenn mindestens 10% der Kreisverbandsmitglieder, jedoch nicht weniger als 8 der Kreisverbandsmitglieder akkreditiert sind.
- Ergebnis: zugunsten von SÄA001 abgelehnt
SÄA003
- §11
- Änderung
Anhängen des folgenden Satzes: Satzungsänderungsanträge zu deren zu ändernder Paragraph bereits Satzungsänderungen vorliegen können noch auf dem Kreisparteitag vorgelegt und abgestimmt werden.
- Begründung: Beim letzten KPT hatten wir das Problem, dass wir einen Antrag zur Änderung der Bestimmungen zur Beschlussfähigkeit nur in der eingereichten Form abstimmen durften obwohl während der Versammlung ein besserer Vorschlag gemacht wurde. Mit der vorgeschlagenen Regelung wäre das möglich gewesen.
- Ergebnis: zugunsten von SÄA006 abgelehnt
SÄA004
- §11 zweiter Absatz
- Alte Fassung
Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Kreisparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn des Kreisparteitages schriftlich beim Vorstand eingegangen ist.
- Neue Fassung
Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Kreisparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn des Kreisparteitages in Textform beim Vorstand eingegangen ist.
- Änderung
"schriftlich" -> "in Textform
- Begründung
- "schriftlich" = "auf Totholz" - sprich Brief / Fax. "in Textform" schließt elektronische Kommunikationsmethoden (z.B. Mail) mit ein.
- Ergebnis: angenommen
SÄA005
ursprünglicher Antrag
- § 11
- Alte Fassung:
Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Kreisparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn des Kreisparteitages schriftlich beim Vorstand eingegangen ist. Der Vorstand hat den Antrag binnen zwei Wochen den Mitgliedern zur Kenntnis zu bringen, sofern dies nicht bereits durch den Antragsteller geschehen ist.
- Neue Fassung:
Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Kreisparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens drei Wochen vor Beginn des Kreisparteitages schriftlich beim Vorstand eingegangen ist. Der Vorstand hat den Antrag zwei Wochen vor Beginn des Parteitags den Mitgliedern zur Kenntnis zu bringen, sofern dies nicht bereits durch den Antragsteller geschehen ist.
- Änderung:
"vier" -> "drei" "binnen zwei Wochen" -> "zwei Wochen vor Beginn des Parteitags"
- Begründung:
- Bei starker Ausreizung der Einladungsfrist durch den Vorstand kann der Passus "vier Wochen vor Beginn des Parteitags" das Stellen von SÄAs verhindern, wenn die Mitglieder nicht im Voraus vom Parteitag erfahren. Um zu verhindern, dass bei maximaler Ausreizung aller nun geltenden Fristen die minimale "Vorwarnzeit" für einen SÄA auf eine Woche fällt, wurde die zweite Änderung vorgeschlagen.
- Ergebnis: zugunsten des Alternativantrages abgelehnt
Alternativantrag
- auf der Versammlung erstellt
- neue Fassung
Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Kreisparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens drei Wochen vor Beginn des Kreisparteitages in Textform beim Vorstand eingegangen ist. Der Vorstand hat den Antrag unverzüglich einzeln und zwei Wochen vor Beginn des Parteitags zusätzlich als Antragssammlung den Mitgliedern in Textform zur Kenntnis zu bringen.
- Anmerkung: "schriftlich" -> "in Textform" wurde durch SÄA004 im Voraus beschlossen
- Ergebnis: angenommen
SÄA006
- § 11
- Alte Fassung:
Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Kreisparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn des Kreisparteitages schriftlich beim Vorstand eingegangen ist. Der Vorstand hat den Antrag binnen zwei Wochen den Mitgliedern zur Kenntnis zu bringen, sofern dies nicht bereits durch den Antragsteller geschehen ist.
- Neue Fassung:
Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Kreisparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens vier Wochen vor Beginn des Kreisparteitages schriftlich beim Vorstand eingegangen ist. Der Vorstand hat den Antrag binnen zwei Wochen den Mitgliedern zur Kenntnis zu bringen, sofern dies nicht bereits durch den Antragsteller geschehen ist. Der Kreisparteitag kann Alternativanträge zu fristgerecht eingegangenen Anträgen zulassen, solange hierbei nur der Kern des Antrags verändert wird.
- Änderung:
Anfügen des Passus "Der Kreisparteitag kann Alternativanträge zu fristgerecht eingegangenen Anträgen zuslassen, solange hierbei nur der Kern des Antrags verändert wird."
- Begründung:
- Wir hatten auf dem letzten KPT das Problem, dass wir uns einig waren, einen Antrag so, wie er gestellt wurde abzulehnen, und dass wir uns mehr oder weniger einig waren, wie wir ihn abändern würden um ihn anzunehmen, es aber nicht konnten. Dieser Passus würde uns die Möglichkeit dazu geben.
Geschäftsordnungsänderungsanträge
GOÄA001
- In Teil 1: GO des Vorstandes
- Bisherige Fassung:
Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern und zwar
Vorstandsvorsitzender
Stellvertretender Vorstandsvorsitzender
Schatzmeister
- Vorschlag:
Der Vorstand besteht aus drei oder mehr Mitgliedern und zwar
Vorstandsvorsitzender
Stellvertretender Vorstandsvorsitzender
Schatzmeister
und beliebig vielen Beisitzern
- Begründung: Anpassung an die Satzung, mit der die Wahl von beliebig vielen Beisitzern möglich ist.
- Ergebnis: angenommen
GOÄA002
- In Teil 2: GO des Kreisparteitages
- Bisherige Fassung:
Übergeordnete Regelung
Für den Kreisparteitag gilt der Abschnitt zum Landesparteitag aus der GO des Landesverbandes Niedersachsen in der Fassung vom 14.11.2009 entsprechend, soweit nicht abweichendes in dieser GO festgelegt wird.
- Vorschlag:
Übergeordnete Regelung
Für den Kreisparteitag gilt der Abschnitt zum Landesparteitag aus der GO des Landesverbandes Niedersachsen in der zum Parteitag aktuellen Fassung, soweit nicht abweichendes in dieser GO festgelegt wird.
- Begründung: Daten in der GO... Bäh!
- Ergebnis: abgelehnt