Die Daten werden täglich aktualisiert.
Benutzer:PantherHH/Spenden
Zur Spendenabsetzbarkeit
Nach § 34g EStG wird ein Abzug von der tariflichen Einkommensteuer gewährt. Dabei können 50% der Zuwendung (Mitgliedsbeitrag und Spende) direkt von der Steuerschuld abgezogen werden (bis zu einer maximalen Zuwendung von 1.650,00 € bei Ledigen und 3.300,00 € bei zusammenveranlagten Ehegatten). Tatsächlich liegt die effektive Steuerentlastung einige Prozentpunkte höher wegen Solidaritätszuschlags und ggf. Kirchensteuer. Werden über diese Summen hinaus Beträge den PIRATEN zugewendet, kann der diese Grenze übersteigende Teil gemäß § 10b Abs. 2 EStG vom Steuerpflichtigen als Sonderausgaben abgezogen werden. Für diesen übersteigenden Anteil gilt ebenfalls eine Grenze von 1.650,00 € (zusammenveranlagte Ehegatten 3.300,00 €). Die sich hieraus ergebende Steuerentlastung hängt vom individuellen Steuersatz ab.
Bis 200 Euro reicht der Einzahlungsbeleg/Kontoauszug, dadrüber wird eine Quittung vom Schatzmeister benötigt.