Benutzer:NetAndroid/Anträge/BV-A1
- Antrags Nr.
- 1 v. 11.08.2009
- Beantragt von
- Dominique Schramm
- Gremium
- Bundesvorstand
- Betreff
- § 7 (3) Bundessatzung
- Antrag
Der Bundesvorstand möge bitte erläutern, wie der § 7 (3) der Bundessatzung auszulegen ist. Es ist nicht klar ersichtlich, wie eine "wirtschaftliche Tätigkeit" zu deuten ist. Sofern der Bundesvorstand die Deklaration der "wirtschaftlichen Tätigkeit" in der Form auslegt, dass jegliche Form des Handelns, unabhängig davon ob gewinnorientierte oder kostendeckende Einnahmen generiert werden, untersagt ist, wird hilfsweise beantragt, die Erlaubnis dem Bezirksverband Mittelfranken zu erteilen, einen Merchandising Shop welcher ausschliesslich Einnahmen durch Provisionszahlungen erzeugt, zu betreiben.
- Begründung
Der Bezirksverband Mittelfranken möchte zur Einnahme von Spendengeldern im Form von Provisionen einen Merchandising Shop betreiben. Dabei wird der Shop in einem Modell betrieben, in dem der Bezirskverband Mittelfranken keine Verbindlichkeiten gegenüber Dritten eingeht. Das Shopmodell legt zu Grunde, dass nur bei erfolgreich abgeschlossenen Transaktionen eine Ausschüttung in Form einer Provision pro abgewickelten Auftrag turnusmäßig ausgezahlt wird. Der Bezirksverband Mittelfranken hat damit die Möglichkeit seinen Mitgliedern auf Gliederungsebene entsprechende Werbeartikel zur Verfügung zu stellen, durch dessen Verkauf weitere Einnahmen generiert werden können.