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Benutzer:Justus/Klage

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Betreff: Klage gegen den Bundesvorstand wegen Verstoß gegen Parteitagsbeschlüsse

Sehr geehrtes Bundesschiedsgericht,

Hiermit reiche ich Klage gegen den Bundesvorstand wegen Parteischädigung und Missbrauchs von Parteimitteln ein. Der Bundesvorstand ließ leider keine andere Möglichkeit zu um noch weiteren Schaden von der Partei abzuwenden. Ich habe bewusst auf einen Antrag auf einstweilige Verfügung verzichtet, sehe jedoch keine Möglichkeit mit dieser Klage bis zum BPT in Chemnitz zu warten, da sonst Fristen verstreichen.

Mit freundlichen Grüßen,

Justus Wingert


Klage

Hiermit beantrage ich die Bundesvorstandsbeschlüsse "LiquidFeedback" und "Beauftragung LF-Team II" vom 12.08.2010 [1] als nichtig zu erklären und keine Parteimittel für den Einsatz von LiquidFeedback mehr zur Verfügung zu stellen, bis eine Umsetzung unter Einhaltung von Parteitagsbeschlüssen und deutschem Recht möglich ist. Insbesondere ist die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten und die Speicherung von personenbezogenen Daten (soweit nicht technisch erforderlich) zu unterlassen.

Begründung

Der Vorstand verstößt mit der Einführung von LiquidFeedback unter der unveränderten Datenschutzerklärung [2] und den unveränderten Nutzungsbedingungen [3] gegen mehrere Bundesparteitagsbeschlüsse und setzt die Partei dem Risiko einer äußerst Imageschädlichen Klage wegen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz aus. Dies ist insbesondere deshalb parteischädigend, weil über den Rahmen des Entschlusses Z013 vom BPT 2010.1 [4] weit hinausgegangen wird und damit sowohl die Ziele der Piraten [5] als auch konkrete Programmpunkte, wie informationelle Selbstbestimmung [6] und Transparenz des Staatswesens [7], übergangen werden.

Verstöße gegen das Parteiprogramm

Der Beschluss Z013 sieht die Einführung von Liquid Feedback vor, eine konkrete Ausgestaltung wird dabei explizit nicht gefordert, somit sind eventuelle Forderungen bezüglich personenbezogener Transparenz oder die Öffentlichkeit des Systems betreffend nicht aus diesem Parteitagsbeschluss abzuleiten. Die Umsetzung die der Bundesvorstand wählte setzt an mehreren Stellen auf personenbezogene Transparenz, die Abstimmungen und Einzelmeinungen von Teilnehmern sind über ein einziges verknüpfendes Merkmal (ID) personenbezogen und werden an alle anderen Teilnehmer herausgegeben. Die ID ist eine sogenannte pseudonymisierung eines Datensatzes und dieser fällt damit als personenbezogenes Datum grundsätzlich in den Geltungsbereich des Bundesdatenschutzgesetzes.

Die Piratenpartei Deutschland hat zum Thema Datenschutz mehrere wichtige Programmpunkte verabschiedet die zwar nicht geltendes Recht sind, aber deren Umsetzung Aufgabe des Bundesvorstandes ist. Es ist daher nicht akzeptabel dass ein Vorstandsbeschluss gegen Parteiprogramm verstößt. Dies führt die Forderungen der Piraten und damit die Piraten als ernstzunehmende Partei ad absurdum. Exemplarisch werden hier 2 Verstöße gegen das Parteiprogramm aufgezeigt:

1. Transparenz des Staatswesens [7] In diese Programmpunkt wird bewusst unterschieden zwischen staatlichen Handlungen und privaten Handlungen. Gewünscht ist die Transparenz von staatlichen Handlungen und damit das "Prinzip der Öffentlichkeit". Der mündige Bürger soll sich nach einer möglichst vollständigen Kenntnis der Faktenlage selbst eine Meinung bilden können. Seine Grenzen findet diese Forderung explizit "in den Bestimmungen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte" u.a. Eine Transparenz der politischen Meinung von Einzelpersonen lässt sich aus dieser Forderung nicht nur nicht ableiten, sie wird von diesem Programmpunkt explizit ausgeschlossen.

2. Informationelle Selbstbestimmung [6] In diesem Programmpunkt wird ein in wesentlichen Punkten über das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hinausgehender Rechtsanspruch auf informationelle Selbstbestimmung gefordert. Insbesondere der folgende Satz steht im völligen Widerspruch zur Datenschutzerklärung (4.3 "Beschränkte Löschbarkeit der Inhaltsdaten") [2]: "Jeder Bürger muss gegenüber den Betreibern zentraler Datenbanken einen durchsetzbaren und wirklich unentgeltlichen Anspruch auf Selbstauskunft und gegebenenfalls auf Korrektur, Sperrung oder Löschung der Daten haben." Da selbst die schwächeren Forderungen des BDSG von der Datenschutzerklärung ausgeschlossen werden sollen wird diese sehr viel härtere Forderung vollkommen ad absurdum geführt.

"Die Piratenpartei möchte die Gefahren der Technologie abwehren und die Chancen nutzen." so steht es im ersten Absatz der von den Piraten beschlossenen Ziele. [5] Der Vorstandsbeschluss der Bestandteil dieser Klage ist, bricht mit diesem Grundsatz, indem er Gefahren zugunsten von Chancen ignoriert.

Parteischädigung

Die Rechtslage um Liquid Feedback ist zweifelhaft, insbesondere der Ausschluss des Löschanspruchs auf personenbezogene Daten und die veröffentlichung von personenbezogenen Daten könnten Grund für eine Klage wegen Verstoß gegen das BDSG vor einem ordentlichen Gericht der Bundesrepublik Deutschland werden. Die Erfolgsaussichten der Klage lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht einschätzen. Der finanzielle Schaden der Klage könnte aber im Bereich von mehreren tausend Euro liegen. Viel schwerer wiegt aber der mögliche Imageschaden den die Partei erleidet wenn ein (Ex-)Mitglied sie wegen eines Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz anklagt. Hierbei läuft die Piratenpartei Gefahr ihren Ruf als Datenschutzpartei und damit ihre Glaubwürdigkeit bei den Wählern zu verlieren.

Aus den oben genannten Gründen sind die in der Klage genannten Vorstandsbeschlüsse für nichtig zu erklären und alle Parteimittel bis zur Klärung der hier genannten Probleme für den Einsatz von LiquidFeedback zu streichen.


[1] http://vorstand.piratenpartei.de/2010/08/12/protokoll-der-vorstandssitzung-2010-08-12/ [2] https://lqfb.piratenpartei.de/pp/static/doc/privacy.html [3] https://lqfb.piratenpartei.de/pp/static/doc/useterms.html [4] http://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2010.1/Protokoll#Antrag_zu_LiquidFeedback [5] http://wiki.piratenpartei.de/Ziele#Grunds.C3.A4tzliches und http://wiki.piratenpartei.de/Ziele#Privatsph.C3.A4re_und_Datenschutz [6] http://wiki.piratenpartei.de/Privatsph%C3%A4re_und_Datenschutz_%28Parteiprogramm%29#Informationelle_Selbstbestimmung [7] http://wiki.piratenpartei.de/Privatsph%C3%A4re_und_Datenschutz_%28Parteiprogramm%29#Transparenz_des_Staatswesens