Die Daten werden täglich aktualisiert.
Benutzer:JD/BTW13 Wahlprogramm
| Diese Seite ist noch im Entwurfs-Stadium und wird gerade gemeinschaftlich erstellt. Beteilige Dich und beachte die Artikeldiskussionsseite. |
Hier versuche ich per Remixing ein paar Punkte für unser Bundestagswahlprogram 2013 zu erstellen.
Grundlagen sind:
- Unser Parteiprogramm
- Unser Wahlprogramm von 2009
- Das Wahlprogramm der Grünen von 2009
- Das Wahlprogramm der FDP von 2009
- Das Wahlprogramm der Linken von 2009
- Das Wahlprogramm der SPD von 2009
- Das Wahlprogramm der CDU von 2009
Themen:
Demokratie und Gesellschaft
Bildung und Forschung
Innenpolitik und Recht
Arbeit und Soziales
Arbeitslosengeld II
Das derzeitige Arbeitslosengeld II, auch als Hartz 4 bekannt, ist definiert als Grundsicherung des Existenzminimum. Unter diesem Blickwinkel ist es nicht hinnehmbar, dass den Empfängern dieser Leistung diese Bezüge gekürzt, oder gar ganz ausgesetzt werden können. Wie hoch das tatsächliche Existenzminimum zur gesellschaftlichen Teilhabe ist, darüber lässt sich sicherlich streiten. Dieses Existenzminimum darf jedoch wegen keines Fehlverhaltens unterschritten werden; schon gar nicht, wenn die Feststellung besagten Fehlverhaltens teilweise auf subjektiver Willkür einzelner Sachbearbeiter basiert.
Es ist gut und richtig, zur Aufnahme einer Arbeitsstelle zu ermutigen. Dies muss jedoch auf der Ebene geschehen, die entsprechende Stelle ausreichend attraktiv zu machen. Wir sollten es als gesamte Gesellschaft schlicht nicht mehr nötig haben, Misstrauen und Missgunst nachzugeben, und so die Schwächsten der Gesellschaft mit Situationen zu konfrontieren, die wir selbst niemals tolerieren würden.
Wir fordern daher die Abschaffung sämtlicher Sanktionen bei der Vergabe des Arbeitslosengeldes II.
Negative Einkommenssteuer
Darüber hinausgehend fordern ein neues Einkommenssteuerrecht, welches das komplizierte und unübersichtliche Steuer- und Sozialsystem Deutschlands deutlich vereinfacht. Grundsätzlich unterliegt hierzu jeder Bürger des Landes, unabhängig von Alter, Erwerbstätigkeit etc. dem Einkommenssteuerrecht. Die Einkommenssteuer wird so angepasst, dass der Grundfreibetrag von 8.004€ auf 12.006€ erhöht wird. Bei einem Bruttoeinkommen von 12.006€ liegt die zu zahlende Einkommenssteuer somit bei 0€, darüber erfährt sie eine normale Progression. Darunter jedoch geht die Einkommenssteuer in einen negativen Betrag, der bei einem Bruttoeinkommen von 0€ in einem Nettoeinkommen von 8.004€ resultiert, und sich bei einem Bruttoeinkommen zwischen 0€ und 12.006€ linear verhält. Dieser Betrag wird dem Bürger je nach Situation als Kindergeld, Sozialgeld oder Arbeitslosengeld, und unabhängig von Bedingungen, ausgezahlt. Auch die Renten sind hiervon nicht ausgenommen; Rentenbezüge, die oberhalb des Grundfreibetrags liegen, sind jedoch von der Einkommenssteuer befreit.
Dies bedeutet eine Mehrbelastung für die Staatskasse. Dem gegenüber steht jedoch ebenso ein massiver Bürokratieabbau im Bereich der Familienkassen und Sozialämter, welcher seinerseits Unsummen verschlingt. Die gesellschaftliche Teilhabe des Individuums ist somit in jedem Fall gesichert, unabhängig von äußeren Umständen. Es ist immer attraktiv einer Beschäftigung nachzugehen, da das Nettoeinkommen immer steigt.
Familien
Es ist eine demographische Tatsache, dass die Gesellschaft Deutschlands zunehmend älter wird. Die daraus resultierenden Probleme sind nicht zuletzt in unserem Rentensystem ersichtlich. Auf vielen Ebenen ist es nachwievor für junge Paare nicht attraktiv, Nachwuchs zu bekommen, da Kinder in der gegenwärtigen Situation zu viele Opfer bedeuten. Nicht alle dieser Opfer können ausgeräumt werden, jedoch kann man an anderer Stelle dem Kinderwunsch durch Vorteile Nachschub geben.
Wir fordern, dass der Grundfreibetrag der Einkommenssteuer von 8.004 € sowohl für den Erwerbstätigen als auch für seine Kinder gewährt wird. Eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern hätte so einen Grundfreibetrag der Einkommenssteuer von 24.012 €; erst ab einem darüber liegenden Einkommen müsste sie Einkommenssteuer zahlen. Das Kindergeld wird entsprechend der negativen Einkommenssteuer des Kindes um den entsprechenden Fehlbetrag erhöht. Die finanzielle Grundsicherung eines Kindes wäre so in jedem Fall gegeben.
Außenpolitik und Europa
Energie und Umwelt
Neue Medien und Internet
Wirtschaft und Finanzen
Umsatzsteuer
Gegenwärtig entsteht die Umsatzsteuer grundsätzlich zum Zeitpunkt der erbrachten Leistung eines Unternehmens. Selbst wenn noch gar nicht klar ist, wie hoch die Einkünfte aus dem Geschäft sein werden, muss das Unternehmen diese bereits zum Zeitpunkt der Leistung prognostizieren und dementsprechend Umsatzsteuer abführen. Der Unternehmer tritt so in Vorkasse, um dem Staat Steuer auf einen Betrag zu zahlen, der nicht nur unter Umständen so gar nicht zustande kommt, sondern dessen tatsächliche Zahlung seitens des Geschäftspartners sich ggf. verzögern kann. So kann es für ein Unternehmen existenzbedrohlich werden, einen zu großen Auftrag anzunehmen, da die daraus resultierende Umsatzsteuer hoch genug wäre, die Liquidität des Unternehmens zwischen Errichtung der Umsatzsteuer und Ausgleich der Rechnung durch den Geschäftspartner ernstlich zu gefährden.
Das Gegenstück zu dieser sogenannten "Sollversteuerung" ist die "Istversteuerung", welche die Umsatzsteuer erst zum Zeitpunkt des eingenommenen Betrages entstehen lässt. Bisher wird diese Möglichkeit der Versteuerung nur Kleinunternehmen und Freiberuflern gegeben. Wir fordern, dass die Istversteuerung zum generellen Grundsatz der Umsatzsteuer gemacht wird, und die Sollversteuerung abgeschafft wird.