Benutzer:Hatch/Drogenlizenzmodell

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Dies ist ein Entwurf – noch nicht „lesefähig“!

Zusammenfassung

Ziel des Modells ist es, die sog. „weiche Droge“ Cannabis (und ihre Derivate) derart zu legalisieren, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen gewährleistet bleibt und gleichsam die Sicherheit der Beschaffung durch stattliche Kontrolle und der Konsum von Drogen aller Art aus der Öffentlichkeit weitgehend verbannt wird. Dabei sollen Betreiber von Gaststätten gezwungen werden, den Konsum von Drogen in ihrem Lokal entsprechend durch Erwerb einer Lizenz zu gestatten. An jede Lizenz sind bestimmte Bedingungen geknüpft, z. B. Altersbeschränkungen.

Das Modell

Voraussetzungen

Damit dieses Modell umsetzbar ist, ist es erforderlich, dass die Piraten folgende Punkte in ihr Parteiprogramm aufnehmen:

  • Gleichstellung von Cannabis (und Derivate) mit den „etablierten Drogen“ Alkohol und Nikotin durch entfernen der entsprechenden Stoffe aus Anlage 1 des BtmG.
  • Förderung verantwortungsvollen Umgangs mit den o. g. Drogen durch konsequente Aufklärung und Erarbeitung der Problematik im Bildungsbereich. Dabei ist der „erhobene Zeigefinger“ unbedingt zu vermeiden.

Die Lizenzen

Lizenzen werden je Gaststätte erworben. Im Eingangsbereich muss die jeweils erworbene Lizenz deutlich sichtbar angebracht sein. Der Gastwirt hat den Zugang zu seinem Etablissement, sofern die Lizenz eine Beschränkung vorsieht, in Eigenregie zu regulieren.

Lizenzstufe 0 (Keine Drogen)

  • Der Gaststättenbetrieb schenkt Alkohol grundsätzlich nur nach 22.00 Uhr aus.
  • Es handelt sich um ein Nichtraucherlokal ohne Raucherbereich.
  • Cannabis darf in diesem Lokal weder konsumiert noch mitgeführt werden.

Diese Lizenz ist kostenlos und primär für etwa Fast-Food-Restaurants oder Bistros gedacht.

Lizenzstufe A

  • Alkohol wird während der gesamten Öffnungszeit ausgeschenkt.
  • Es handelt sich um ein Nichtraucherlokal oder um ein Nichtraucherlokal mit separiertem Raucherbereich.
  • Cannabis darf in diesem Lokal weder konsumiert noch mitgeführt werden.

Diese Stufe ist für gewöhnliche Lokale vorgesehen.

Lizenzstufe B

  • Alkohol wird während der gesamten Öffnungszeit ausgeschenkt.
  • Es handelt sich um ein Nichtraucherlokal oder um ein Nichtraucherlokal mit separiertem Raucherbereich.
  • Cannabis darf in diesem Lokal mitgeführt, aber nur nach 22.00 Uhr konsumiert werden.
  • Der Zutritt ist erst ab 16 Jahren gestattet.

Diese Stufe ist für Lokale vorgesehen, die den Cannabiskonsum als Geschäftsmodell berücksichtigen wollen.

Lizenzstufe C

  • Alkohol wird nur nach 22.00 Uhr ausgeschenkt.
  • Es handelt sich um ein Raucherlokal.
  • Cannabis darf in diesem Lokal ab 22.00 Uhr konsumiert und mitgeführt werden.
  • Der Zutritt ist erst ab 18 Jahren gestattet.

Diese Raucherlokale berücksichtigen Cannabis ab 22.00 Uhr und schenken eingeschränkt Alkohol aus.

Lizenzstufe D

  • Alkohol wird nicht ausgeschenkt.
  • Es handelt sich um ein Raucherlokal.
  • Cannabis darf in diesem Lokal konsumiert und mitgeführt werden.
  • Der Zutritt ist erst ab 18 Jahren gestattet.

Diese Speziallokale schenken keinen Alkohol aus und spezialisieren sich auf Cannabis.

Tabellarische Übersicht

Lizenzstufen
0 A B C D
Alkohol
Nikotin
Cannabis