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Innenpolitik, Transparenz

Transparenz

"Die parlamentarische Demokratie basiert auf dem Vertrauen des Volkes. Vertrauen ohne Transparenz, die erlaubt zu verfolgen, was politisch geschieht, ist nicht möglich." (BVerfGE 40, 296, 327)

Nach dem Vorbild anderer Bundesländer fordern wir die Schaffung eines Sächsischen Informationsfreiheitsgesetz.

In diesem Gesetz sollen alle öffentlichen Stellen dazu verpflichtet werden, im Sinne einer transparenten Landespolitik die vollständige Veröffentlichung aller geführten Akten und abgeschlossenen Verträge über das Internet zu betreiben, ohne dass Gebühren erhoben oder bürokratische Antragsverfahren eingeführt werden.

Um die Persönlichkeitsrechte der Bürger zu schützen, darf der Zugriff auf diese veröffentlichte Dokumente in keiner Weise protokolliert werden, solange dies nicht durch andere Gesetze explizit vorgesehen ist.

Der Schutz personenbezogener Daten muss durch die Unkenntlichmachung solcher innerhalb dieser Veröffentlichungen gewahrt bleiben. Außerdem muss jeder Mensch das Recht haben, per Antrag in alle personenbezogenen Daten zu seiner eigenen Person innerhalb dieser Dokumente Einsicht zu nehmen. Dieses Recht soll unabhängig von Nationalität oder finanzieller Situation des Betroffenen ausgeübt werden dürfen, so dass unter anderem eine vollständige Gebührenfreiheit gegeben sein muss.

Die Geheimhaltung einzelner, sicherheitsrelevanten Dokumente darf nur in Ausnahmefällen und unter strenger judikativer Kontrolle stattfinden. Nach einem im Gesetz festgelegten Zeitraum muss diese Geheimhaltung aufgehoben werden.

Entbürokratisierung

Das angestrebte Informationsfreiheitsgesetz ermöglicht durch den freien Zugang zu einer Vielzahl von Akten eine bessere Kontrolle auf unnötiges Aktenmaterial und beinhaltet die Offenlegung ineffizienter Behördenvorgänge. Fachleute unterschiedlicher Bereiche erhalten einfachen und kostenlosen Einblick in das Wissen und die Handlungen der einzelnen Behörden.

Nach Veröffentlichung dieses Materials wird sofort eine genaue Analyse aus verschiedenen Sichtweisen erfolgen, mit deren Hilfe eine umfangreiche Entbürokratisierung in Angriff genommen werden soll. Finanzielle Investitionen in die Transparenz lohnen sich also langfristig auch in Hinsicht auf die Entlastung des Staatsapparats durch Steigerung seiner Effizienz.

Lobbyismus und Korruptionsbekämpfung

Wir fordern die Verabschiedung eines Verhaltenskodex für alle sächsischen Mandatsträger, der ihr Verhalten bei Interessenskollisionen und das Verbot für die Annahme von Geschenken, die einen Zusammenhang zu mandatsbezogenen Tätigkeiten haben können, regelt und dazu eine persönliche Verpflichtungserklärung der Mandatsträger vorsieht.

Wir fordern die Verpflichtung aller sächsische Mandatsträger, folgende Informationen wahrheitsgemäß offenzulegen und zeitnah zu aktualisieren:

  • entgeltliche Beschäftigungen
  • Mitgliedschaft in Vereinen und Interessenverbänden
  • Anteile an und Positionen innerhalb von Gesellschaften

Diese Informationen sollen der Öffentlichkeit über das Internet frei zugänglich gemacht werden.

Wir fordern die Einrichtung einer landesweiten Ombudsstelle außerhalb aller bisherigen Verwaltungsstrukturen, die anonyme Hinweise von Angestellten und Bürgern bei Korruptionsverdacht entgegennimmt und überprüft.

Transparente Polizeiarbeit

Wir fordern eine Pflicht für Polizeibeamte in Uniform, auf ihrer jeweiligen Dienst- und Schutzkleidung klar erkennbar die Nummer ihrer Dienststelle und eine eindeutige Dienstnummer zu tragen. Während die Nummerierung der Dienststellen öffentlich zugänglich und so für jedermann nachvollziehbar sein soll, unterliegt die Identifizierung der Beamten durch ihre Dienstnummer der Geheimhaltung, denn sie soll in erster Linie bei internen Vorgängen wie einer Dienstaufsichtsbeschwerde verwendet werden. Bei der Verfolgung von Straftaten, die durch Polizeibeamte begangen wurden, muss die Identität des jeweiligen Beamten vor Gericht offengelegt werden.

Zum Schutz der Polizeibeamten müssen diese Dienstnummern spätestens nach Ablauf eines gesetzlich festgelegten Zeitraums sowie unmittelbar nach Offenlegung vor Gericht geändert werden. Die ehemaligen Dienstnummern müssen aber für einen gesetzlich bestimmten Mindestzeitraum intern dokumentiert bleiben.

Einschränkung von Polizeiverordnungen

Die Piraten Sachsen fordern eine Einschränkung von Polizeiverordnungen auf das Notwendigste, namentlich:

  • die Verhütung übertragbarer Krankheiten
  • Verhütung von Gefahren für die Gesundheit in Betrieben
  • Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum durch Tierhaltung und wilde Tiere
  • Schutz vor Lärmbelästigung
  • Schutz der öffentlichen Ordnung bei Veranstaltungen
  • Umwelt- und Brandschutz

Zudem fordern die Piraten Sachsen die Verringerung der maximalen zeitlichen Geltungsdauer bestehender Polizeiverordnungen auf ein Jahr, um eine zeitnahe Überprüfung sicherzustellen.

Begründung

Insbesondere sollen dadurch Polizeiverordnungen wie das umstrittene Alkoholverbot in der Dresdner Neustadt[1], das ohne nachweisbaren Nutzen zu unverhältnismäßigen Einschnitten in die Gewerbefreiheit des Einzelhandels geführt hat und für zehn Jahre faktisch einen Gesetzesstatus besitzt, verhindert werden.

Polizeiverordnungen haben, wenn vom Gemeinde- oder Stadtrat abgesegnet, in Sachsen bis zu 10 Jahre Gültigkeit (§ 14 SächsPolG).

In Bayern z.B. existieren im "Landesstraf- und Verordnungsgesetz" konkrete Vorgaben, welche Sachgebiete solche Verordnungen betreffen dürfen. In Sachsen dagegen gibt es für Polizeiverordnungen keinerlei Einschränkungen.

[1] http://www.dresden.de/media/pdf/satzungen/polizeiverordnung_alkoholabgabeverbot_neustadt.pdf